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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Das jetzt mal schön sacken lassen:
Am vergangenen Donnerstag. Ich mit dem Stadtrad auf dem Nach-Hause-Weg. Befahre einen nicht benutzungspflichtigen Radweg (keine blauen Lollies auf der gesamten Strecke) innerorts in Fahrtrichtung rechts.
Es biegt ein Kleintransporter vor mir rechts in eine Seitenstraße ein. Ich lege eine Vollbremsung hin um ihm nicht in die Seite zu fahren und mache mich (der Nässe seis gedankt) auf der Straße lang.
Der Fahrer will mich nicht gesehen haben, wie er mir später erzählt, deshalb fährt er auch beinahe weiter, kann ihn aber durch einen Schlag ans Seitenfenster zum Anhalten bewegen.
Wir stehen nun so da und diskutieren über die Schuldfrage. Nach Ansicht des PKW-Fahrers hatte dieser natürlich Vorfahrt und ich hätte als Radfahrer eben warten sollen. Das war mir dann zu blöd. So rief ich die
Polizei. Nach etwa einer halben Stunde (die Polizei fand die Unfallstelle an der Hauptstraße zunächst nicht!!! - teilte mir die Dame von der Leitstelle telefonisch mit) kamen die Einsatzkräfte endlich an. Während der Wartezeit telefonierte der PKW-Fahrer ein wenig und mittlerweile hatte er vier "Zeugen" aufgetrieben.
Je ein Beamter sprach mit ihm und mir. Nachdem ich den Ablauf schilderte fragte mich der Beamte doch glatt, was ich nun von ihm erwarte!?
Ich forderte also nochmal die Aufnahme des Verkehrsunfalls. Der Beamte lies durchblicken, dass es ja gar kein Unfall war, da ich ja die Schuld an meinem Sturz trage und hätte eben früher bremsen müssen. Die vier "Zeugen" meines Unfallgegners
und auch er selbst hatten inzwischen ausgesagt, dass ich völlig unnötig gebremst habe, weil er doch schon mindestens zehn Meter weiter gefahren sei, als ich an die Einmündung kam; eine glatte Lüge.
Während ich also meine Personalien zu Protokoll gab sagte ich dem Beamten, dass es wohl in Zukunft besser sei, doch auf der Straße zu fahren, da der Radweg ja nicht benutzungspflichtig sei.
---- jetzt alle hinsetzten ----
Der Beamte klärte mich nun dahingehend auf, dass der Radweg benutzungspflichtig sei und zwar auch dann, wenn keine blauen Schilder die Benutzungspflicht anweisen.
Woher man das wissen solle, wollte ich wissen. Die Antwort: "So lange da ein Weg ist, der wie ein Radweg aussieht, ist der auch zu benutzen!" - Schade, dass ich nicht fragte, wie denn seiner Meinung nach ein Radweg immer so aussieht.
Ich merkte langsam, dass es keinen Sinn mehr hatte mit dem Beamten über dieses Thema zu diskutieren. Riet ihm aber dringlichst sich mit der aktuellen STVO auseinander zu setzen. "Ich könne mich ja beschweren", hieß es dann.
Ich diskutierte, entgegen meiner Absicht, noch ein wenig weiter. Schließlich erlaubte mir der Beamte, doch so zu fahren "wie ich will".
Damit war die ganze Sache dann beendet.
Was habe ich gelernt:
1. Beim nächsten mal nicht bremsen, sondern voll draufhalten; damits auch ein Unfall wird.
2. Grundsätzlich mit dem Rad auf dem (Rad-)Weg fahren.
3. Obs ein Radweg ist, obliegt wohl dem Straßenbauamt, muss halt wie einer aussehen.
4. Fahren wie ich will.
5. Panzer kaufen und damit durch die Stadt fahren wie ich will.
So, bekam nun den Anhörungsbogen von der Polizei. Und ich dachte schon es ginge nicht schlimmer:
Auf dem Anhörungsbogen soll ich mich nun zu dem Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung äußern und zwar als Beschuldigter!
Ich rief also bei dem Sachbearbeiter gleich mal an und fragte, wie er darauf käme, dass ich als geschädigter Radfahrer nun der Beschuldigte sei. Seine Antwort ist dann die Höhe:
Die aufgenommenen Fakten am Unfallort durch seine Kollegen hätten ergeben, dass ich ich für den Unfall selbst verantwortlich sei, es seitens des PKW-Fahrers kein Verschulden festzustellen sei. Daher könne die fahrlässige Körperverletzung nun von mir an mir selbst begangen worden sein!?!?
Da ich auf diesen Sch**** echt kein Bock mehr habe und mir nun klar ist, dass ich in einer reinen Autofahrer-Stadt wohne hab ich es dann gut sein lassen, denn Fragebogen mit meinen Daten versehen und von Erstattung einer Strafanzeige abgesehen.
Tolles Rechtssystem....
 
Offensichtlich will der Dich vereimern. Das ist ja geradezu "italienisch".........

Du sollst wegen "Körperverletzung" gegen Dich selbst belangt werden?? Was nehmen die Polizisten bei Euch für ein Zeug........??


Das wäre eine Dienstaufsichtbeschwerde wert, wäre mir aber auch zu mühsam.
 
Es ist halt so, dass in Italien "die Uhren etwas anders gehen". Die italienischen Carabinieri haben ein ausgesprochenes Selbstbewusstsein. Die haben sich am Unfalltag schlichtweg geweigert, die Anzeige aufzunehmen.
Immerhin: falls die Weigerung ein erfolgloser Versuch gewesen sein sollte, etwas “für die Kaffeekasse“ herauszuholen (das möchte ich gar unterstellen, es gibt schließlich genügend andere plausible Erklärungen, angefangen bei “ich fühle mich nur für die Dinge verantwortlich, mit denen mich mein Chef explizit beauftragt hat“), wäre der Verzicht darauf, einem wahrscheinlich sowieso unbelehrbaren Autofahrer juristisch auf die Finger zu klopfen sowieso das kleinere Übel.
 
...
Da ich auf diesen Sch**** echt kein Bock mehr habe... hab ich es dann gut sein lassen, denn Fragebogen mit meinen Daten versehen und von Erstattung einer Strafanzeige abgesehen.....

Das ist ein Mißverständnis:
Einer Strafanzeige bedarf es in Deinem Fall nicht mehr, weil der Polizei der Vorfall ja bereits bekannt ist.
Eine Strafanzeige bedeutet nichts anderes als die Kundgabe eines möglicherweise strafrechtlich relevanten Verhaltens bei den Behörden.
Davon zu unterscheiden ist der Strafantrag, der eine Voraussetzung für die weitere Strafverfolgung ist.

Da die fahrlässige Körperverletzung gem. § 230 StGB einen Strafantrag des Verletzten voraussetzt, ist bei dessen Fehlen
die weitere Strafverfolgung grundsätzlich nicht mehr möglich - aber auch nicht ausgeschlossen.

Merke:
Nie mit Polizisten vor Ort über rechtliche Dinge diskutieren. Das ist sinnlos. Polizisten sind oftmals auch nur rechtliche Halblaien,
wenngleich mich die Unkenntnis des Beamten bezgl. d. Beschilderung eines benutzungspflichtigen Radwegs gerade etwas wundert.
Und in strafrechtlichen Dingen vorher möglichst fachlich kompetenten Rat einholen:
Der Schuß kann auch leicht mal nach hinten losgehen !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So, bekam nun den Anhörungsbogen von der Polizei. Und ich dachte schon es ginge nicht schlimmer:
Auf dem Anhörungsbogen soll ich mich nun zu dem Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung äußern und zwar als Beschuldigter!
Ich rief also bei dem Sachbearbeiter gleich mal an und fragte, wie er darauf käme, dass ich als geschädigter Radfahrer nun der Beschuldigte sei. Seine Antwort ist dann die Höhe:
Die aufgenommenen Fakten am Unfallort durch seine Kollegen hätten ergeben, dass ich ich für den Unfall selbst verantwortlich sei, es seitens des PKW-Fahrers kein Verschulden festzustellen sei. Daher könne die fahrlässige Körperverletzung nun von mir an mir selbst begangen worden sein!?!?
Da ich auf diesen Sch**** echt kein Bock mehr habe und mir nun klar ist, dass ich in einer reinen Autofahrer-Stadt wohne hab ich es dann gut sein lassen, denn Fragebogen mit meinen Daten versehen und von Erstattung einer Strafanzeige abgesehen.
Tolles Rechtssystem....

So als Tipp für das nächste mal kann ich dir nur raten vor Ort die Polizei über das hinzu holen von Zeugen per Handy zu informieren und die Polizei zu bitten sich das Handy und die Anrufliste darauf zeigen zu lassen. Die letzten Einträge könnte er ja dann kurz notieren. Wenn die hinzugezogenen Leute weiterhin als Zeugen auftreten, müssten die sich schon die Frage gefallen lassen, wieso die alle vor Ort waren und trotzdem miteinander per Handy reden mussten. Wenn sich derjenige weigert diese Liste zu zeigen, ist das zumindest ein Indiz dass die Polizei mal versuchen könnte heraus zu bekommen, ob die Zeugen nicht beim Unfall woanders waren. Dabei muss man natürlich auf passen ob die "Zeugen" per Anruf oder per SMS geholt wurden. Natürlich darf man sich auch nichts anmerken lassen bis die Polizei da ist, sonst löscht derjenige einfach die Einträge aus dem Handy.
 
Fotos machen - auch vom Umfeld. Da Beamen noch nicht erfunden ist können sich Zeugen nicht so einfach materialisieren
 
Gestern habe ich dann eine recht typischen beinahe-Unfall gesehen. Ich wollte links abbiegen um bei einem Supermarkt vorbei zu fahren und stand auf der Spur zum links abbiegen. Entgegen meiner Fahrtrichtung ein enger Radweg. Aus der Ausfahrt vom Supermarkt kommt eine Frau mit ihrem Auto und fährt direkt bis zur Fahrbahn durch. Ein Radfahrer auf dem Radweg fährt um das Auto herum und muss dabei auf die Fahrbahn ausweichen. Da kam nur dummerweise gerade auch jemand mit seinem Auto an gefahren und konnte gerade noch bremsen.

Ich weiß schon, warum ich in so einer Situation nicht ausweiche sondern stehen bleibe. Allerdings mit Vorliebe dann so, dass die Person im Auto die Fahrbahn nicht mehr sehen kann. :rolleyes:
 
Fotos machen - auch vom Umfeld. Da Beamen noch nicht erfunden ist können sich Zeugen nicht so einfach materialisieren

Selbst wenn, entscheidend ist nur ob die Zeugen beim Unfall da waren oder nicht. Im Übrigen sollte man auch auf Fahrzeuge hin weisen, womit die Zeugen angereist sind. Besonders, wenn die Zeugen angeben mit dem Unfallverursacher im Auto gewesen zu sein.
 
Ich schau dann immer gerne direkt den Fahrer an, so nah als es geht ;-)
 
Das mache ich auch gerne, besonders wenn es dunkel ist und ich meine Helmlampe auf dem Kopf habe. Da ich dann ja offensichtlich mit 2.5 Watt LED Helmlampe + Licht am Lenker übersehen worden bin, stelle ich dann aber lieber die Helmlampe auf volle 8W um besser gesehen zu werden. :D
 
Der PKW-Fahrer lenkte daraufhin sein Fahrzeug nach links von mir weg. Dann lenkte er das Fahrzeug mit einem starken Lenkeinschlag völlig überraschend und grundlos gezielt wieder nach rechts. Im Klartext: Er hat mich vorsätzlich gerammt. Es war wirklich so. Ich begreife es bis heute eigentlich immer noch nicht. Wir kann man so etwas machen? Was denkt man sich dabei?
Ist mir vor zwei Jahren so ähnlich auch passiert und war selbst völlig perplex. Endete vor Gericht und kostete den Fahrer tausende Euro. Vom Fahrverbot konnte er sich zwar freikaufen, das war aber wohl auch sehr teuer für Ihn. Ich hätte mir gewünscht, dass er das Fahrverbot ausstehen muss, aber so betucht war der auch nicht. Kapiert hat er wohl aber nichts, denn er meinte ich sei schuld, dass ihn das tausende von Euro gekostet hätte. Klar. :rolleyes:

Typ Herr Biedermann und Frau Lehrerin fahren mich vorsätzlich um, lassen mich liegen und fahren weiter.
Krasser Unterricht. :eek:

Der letzte der mich absichtlich fast über den Haufen gefahren hat, hatte einen großen Aufkleber auf der Heckscheibe: "Achtung! Baby an Bord!".

Das ist eine schlimme Geschichte.
Da Du nach Lage der Dinge den Tathergang wohl nicht wirst beweisen können,
wird das - vermutlich - für Dich nicht zufriedenstellend ausgehen.
Ich gehe übrigens davon aus, daß Du bessere Karten gehabt hättest,
wäre das hier in Deutschland passiert !
Zu mir meinte mal ein Polizist, dass man einem Radfahrer, der eine Anzeige gegen einen Kraftfahrer stellt, selbst ohne Zeugen Glauben schenke. Das hängt wohl damit zusammen, dass es ein ordentlicher Aufwand ist. Man muss hinfahren, warten, Personalien werden überprüft, das ganze lang und ausgiebig beschreiben, Protokoll durchlesen ... Da sind schnell 1-2 Stunden weg. Zudem kann es sein, dass man vor Gericht erscheinen muss. Das alles überlegt man sich sicher zwei Mal, bevor man Anzeige erstattet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder auch schön theatralisch knapp vor der Fahrertür Bremsen mit Fahrradbeleuchtung die den ganzen Innenraum des Autos erhellt.


Edit: Das Forum hat mir zwischenbeiträge unterschlagen. War auch nicht so wichtig.
 
Tolles Rechtssystem....
Ja die Erfahrung hab ich leider auch schon machen müssen. Nie mit der Polizei diskutieren! Entweder zum Anwalt gehen oder unter dumm gelaufen abhaken. Ach ja und aus an die Fensterscheibe klopfen kann später Sachbeschädigung werden, sowas also auch nie gegenüber der Polizei erwähnen.
 
Ach ja und aus an die Fensterscheibe klopfen kann später Sachbeschädigung werden

Eine Sachbeschädigung kann nur vorliegen, wenn eine Sache beschädigt wurde. Anklopfen an eine Fensterscheibe wird nur dann zur Sachbeschädigung, wenn durch das Anklopfen die Scheibe als große Menge Sekuritbröckchen im Auto liegt.
 
Das halte ich für falsch, weil gem. §§ 303 Abs. III, 23 StGB auch die versuchte Sachbeschädigung strafbar ist
und deshalb der Handlungserfolg nicht eingetreten sein muß.
Die Scheibe muß also nicht kaputt sein, um in die Nähe der Strafbarkeit zu kommen.
Es kommt immer auf die Tatumstände an und darauf, was am Ende beweisbar ist.
Bloßes Anklopfen allerdings kann - als eher "sozialadäquate Handlung" -
nie eine versuchte Sachbeschädigung sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oh Gott, wenn ich das hier lese, wird mir ja übel. Da kann man ja nur alles falsch machen :confused:

Hatte vorhin wieder die Diskussion mit einem Kollegen. Ich habe ihm erzählt, dass ich es doch mal tatsächlich in Erwägung zog, jemanden anzuzeigen.
Klar, warum fahren wir 5 Mann in einer völlig leeren und übersichtlichen Ortschaft auch in Zweierreihe und regen uns dann noch auf, dass jemand sein Auto als Straßensperre missbraucht um uns seinen Ärger darüber kundzutun.
Ich gebs echt auf...
 
Das halte ich für falsch, weil gem. §§ 303 Abs. III, 23 StGB auch die versuchte Sachbeschädigung strafbar ist

In der Regel halte ich Deine Kommentare ja für hilfreich bis sehr hilfreich, damit bist Du allerdings in den Bereich der Nonsens-Juristerei abgeglitten.

Abgesehen davon, dass in einem Fall des Anklopfens an eine Autoscheibe diese wirklich keinerlei Beschädigung davonträgt, würde eine derartige "versuchte Sachbeschädigung" keinesfalls von so hohem öffentlichen Interesse sein, dass irgendeine Staatsanwaltschaft sich mit dem Fall befassen würde. Selbst wenn ein gelangweilter Staatsanwalt dieses Anklopfen zu verfolgen suchte, müsste dem Klopfer noch nachgewiesen werden, dass der tatsächlich versucht hat, die Scheibe zu zerstören. Wer sollte so einen Nachweis erbringen können?

Auch nach deinem Hinweis auf den Gesetzestext bleibt es dabei: "Eine Sachbeschädigung kann nur vorliegen, wenn eine Sache beschädigt wurde."
Wenn keine Beschädigung vorliegt, könnte es "versuchte Sachbeschädigung" sein, aber niemals "Sachbeschädigung".
 
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