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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Hallo cbk,

... Mein Papa hat mir immer beigebracht,... Mama hat mir beigebracht ...und mein Onkel wollte mir beibringen, ...
Komisch, daß ich da irgendwie heute allen Adaptionsversuchen widerstehen konnte. :cool:
:DWenn Du zu 'ner Familienfeier obiger Familienmitglieder kommst, - wie wirst Du denn dort empfangen: "Jetzt kommt das schwarze Schaf..." oder ähnliches?;)

MfG
KLR
 
Habe ich ihr auch gesagt. Aber auch das waren keine 2,5m. Das Beste war ihr Sohn(?), der auf dem Rücksitz saß und meinte er müsse auch noch mitreden. :rolleyes:

der bestimmt einen Helm auf hatte und Warnweste an. 6-fach angegurtet und soeben mit dem Wagen im Halteverbot parkend vor ner Kita abgeholt wurde, um sicher die 2km nach Hause zu kommen...
 
Es reicht meistens nicht mal um zu zweit nebeneinander auf dem Fußweg zu laufen...
nur anscheind ist es nicht schlimm wenn es alle machen -.-

Die stehen entweder alle im Parkverbot, dann könnte man das Ordungsamt darauf aufmerksam machen, oder dort ist das Parken halb auf dem Gehweg mit Verkehrszeichen 315 angeordnet. Dazu sagt die VwO-StVO:

as Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegen den Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann sowie die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind. Die Zulassung des Parkens durch Markierung auf Gehwegen ist dort zu erwägen, wo nur wenigen Fahrzeugen das Parken erlaubt werden soll; sonst ist die Anordnung des Zeichens 315 ratsam.

Die Anordnung des Gehwegparkens ist dort also unzulässig, du könntest ihr Widersprechen, ggf. klagen. Beides sind gute Wege, um sich erstmal in der Nachbarschaft beliebt zu machen.
 
Das kann so aber auch nicht stimmen. Mein Papa hat mir immer beigebracht, daß man jeden Radweg, so katastrophal er auch noch sei benutzen muß. Mama hat mir beigebracht im Zweifelsfall lieber auf dem Fußweg zu fahren, aber auf gar keinem Fall auf der Straße und mein Onkel wollte mir beibringen, daß man bei einem Motorrad mit der linken Hand Gas gibt.
Komisch, daß ich da irgendwie heute allen Adaptionsversuchen widerstehen konnte. :cool:
wir werden sehen, ob das auch auf die heranwachsenden jungen Leute zutrifft ;-)
 
Das jetzt mal schön sacken lassen:
Am vergangenen Donnerstag. Ich mit dem Stadtrad auf dem Nach-Hause-Weg. Befahre einen nicht benutzungspflichtigen Radweg (keine blauen Lollies auf der gesamten Strecke) innerorts in Fahrtrichtung rechts.
Es biegt ein Kleintransporter vor mir rechts in eine Seitenstraße ein. Ich lege eine Vollbremsung hin um ihm nicht in die Seite zu fahren und mache mich (der Nässe seis gedankt) auf der Straße lang.
Der Fahrer will mich nicht gesehen haben, wie er mir später erzählt, deshalb fährt er auch beinahe weiter, kann ihn aber durch einen Schlag ans Seitenfenster zum Anhalten bewegen.
Wir stehen nun so da und diskutieren über die Schuldfrage. Nach Ansicht des PKW-Fahrers hatte dieser natürlich Vorfahrt und ich hätte als Radfahrer eben warten sollen. Das war mir dann zu blöd. So rief ich die
Polizei. Nach etwa einer halben Stunde (die Polizei fand die Unfallstelle an der Hauptstraße zunächst nicht!!! - teilte mir die Dame von der Leitstelle telefonisch mit) kamen die Einsatzkräfte endlich an. Während der Wartezeit telefonierte der PKW-Fahrer ein wenig und mittlerweile hatte er vier "Zeugen" aufgetrieben.
Je ein Beamter sprach mit ihm und mir. Nachdem ich den Ablauf schilderte fragte mich der Beamte doch glatt, was ich nun von ihm erwarte!?
Ich forderte also nochmal die Aufnahme des Verkehrsunfalls. Der Beamte lies durchblicken, dass es ja gar kein Unfall war, da ich ja die Schuld an meinem Sturz trage und hätte eben früher bremsen müssen. Die vier "Zeugen" meines Unfallgegners
und auch er selbst hatten inzwischen ausgesagt, dass ich völlig unnötig gebremst habe, weil er doch schon mindestens zehn Meter weiter gefahren sei, als ich an die Einmündung kam; eine glatte Lüge.
Während ich also meine Personalien zu Protokoll gab sagte ich dem Beamten, dass es wohl in Zukunft besser sei, doch auf der Straße zu fahren, da der Radweg ja nicht benutzungspflichtig sei.
---- jetzt alle hinsetzten ----
Der Beamte klärte mich nun dahingehend auf, dass der Radweg benutzungspflichtig sei und zwar auch dann, wenn keine blauen Schilder die Benutzungspflicht anweisen.
Woher man das wissen solle, wollte ich wissen. Die Antwort: "So lange da ein Weg ist, der wie ein Radweg aussieht, ist der auch zu benutzen!" - Schade, dass ich nicht fragte, wie denn seiner Meinung nach ein Radweg immer so aussieht.
Ich merkte langsam, dass es keinen Sinn mehr hatte mit dem Beamten über dieses Thema zu diskutieren. Riet ihm aber dringlichst sich mit der aktuellen STVO auseinander zu setzen. "Ich könne mich ja beschweren", hieß es dann.
Ich diskutierte, entgegen meiner Absicht, noch ein wenig weiter. Schließlich erlaubte mir der Beamte, doch so zu fahren "wie ich will".
Damit war die ganze Sache dann beendet.
Was habe ich gelernt:
1. Beim nächsten mal nicht bremsen, sondern voll draufhalten; damits auch ein Unfall wird.
2. Grundsätzlich mit dem Rad auf dem (Rad-)Weg fahren.
3. Obs ein Radweg ist, obliegt wohl dem Straßenbauamt, muss halt wie einer aussehen.
4. Fahren wie ich will.
5. Panzer kaufen und damit durch die Stadt fahren wie ich will.
 
Als ich mal in ne anliegerstasse einbog und ein paar spielende Kinder vor mir sah ging ich voll in die Eisen weil ich die Situation noch nicht überblicken konnte. Der Hinter mir kam könnte gerade noch Bremsen aber der ältere Radfahrer der vom Gehweg kam ist dem hinter mir voll in die Seite. Da wollten mir der Autofahrer mir die Schuld geben an der ganzen Sache was mir wohl einfiele so kurz hinter der Kurve zu bremsen weil wenn ich nicht gebremst hätte wäre er noch vor dem Radler Weg gewesen. Ich hab ihm aber nicht gesagt das der Radler da nichts zu suchen hatte weil ich die Rechtslage nicht so kenne und man sich bei Unfällen erstmal garnicht äußert.
Dem radfahrer ist mit dem Schrecken davongekommen nur der Sachschaden war bei beiden nicht ohne.
Als nach ner gefühlten Stunde dann doch die Polizei kam wollten die nur kurz meine Schilderung und die Personalien für evt. Zeugenbefragungen und hatten mich entlassen.
Da ich nie wieder was von denen gehört habe ist es wohl nicht zum Streit der beiden anderen vor Gericht gekommen.
Tja war nun der Radfahrer Schuld weil er auf dem Gehweg gefahren ist oder der Autofahrer?
 
6. Beim nächsten Spaziergang 4 Zeugen mitnehmen, die bestätigen können dass die platten Reifen des Kleintransporters auf unsachgemäße Fahrweise zurückzuführen sind.
Welche Stadt, damit ich diese weiträumig umfahren kann? Aber das Angebot der Dienstaufsichtsbeschwerde hätte ich glatt angenommen
 
Während ich also meine Personalien zu Protokoll gab sagte ich dem Beamten, dass es wohl in Zukunft besser sei, doch auf der Straße zu fahren, da der Radweg ja nicht benutzungspflichtig sei.

Auf der Straße fahren beschützt dich auch nicht davor, dass dir die Vorfahrt geklaut wird. Ist heute 2 Mal passiert, bei bestem Wetter und am Sonntag, wo alle entspannt sein sollten (war bisher immer so), hing beide Male nur vom Zufall und wenigen Zentimetern ab, dass es nicht geknallt hat, noch mehr ausweichen und bremsen ging nicht.

Davon abgesehen: Ich weiß bei deinem Bericht gar nicht, was ich schlimmer finden soll: Die schnell herbeigerufenen "Zeugen" oder die unfähige Polizei. :eek:
Ich hoffe, an dir und am Rad ist nicht zuviel kaputt gegangen, bei dieser Konstellation (Polizei unkooperativ, keine eigenen Zeugen, falsche Zeugen der Gegenseite) kann man es wohl gleich bleiben lassen, seinen Schaden einzufordern. Gottverdammte Sauzucht! :mad::(
 
Also ich hatte letztes Jahr auch einen "Unfall" bei dem mich ein Autofahrer wiederholt auf einen imaginären Radweg abdrängen wollte. Dei Polizei kam erst nach einer guten viertel Stunde, ich hätte zu Fuß max. 5 min gebraucht! Fazit: Trotz zweier Zeugen wars keine Nötigung. Die Polizei war auch vor Ort schon ehr unmotiviert und sofort auf der Seite des Autofahrers. Mich haben sie auf die Wache geschickt, war ja nur 5 min zu Fuß entfernt.
Der Hammer kommt allerdings noch:
Der Autofahrer hat mich wegen Sachbeschädigung angezeigt! Ich hatte an seine Scheibe geklopft um auf mich aufmerksam zu machen, da ich zuerst gar keine Absicht vermutete. Den Staatsanwalt hat das alles nicht interessiert. Nach einem 3/4 Jahr (!) wurden beide verfahren eingestellt! Allerdings hatte die Gegenseite einen guten Anwalt.
Ich musste dann noch für eine Sachbeschädigung am Auto aufkommen! Zwei Dellen in der Beifahrertür für die ich nicht verantwortlich war, es aber nicht beweisen konnte! Die Polizei hatte ja aufgenommen, dass ich gegen das Auto geschlagen hatte.
Also wenn ich euch einen Rat geben sollte:
-Sprecht niemals selbst mit der Polizei, sondern geht zum Anwalt!
-Manche Beamte sind einfach unmotiviert und inkompetent!
-Der Staatsanwalt hat nur Zeit für Mord und Totschlag, Anzeigen bringt also auch nix, ergo müsste man fast Selbstjus...üben :(
 
Also ich hatte letztes Jahr auch einen "Unfall" bei dem mich ein Autofahrer wiederholt auf einen imaginären Radweg abdrängen wollte. Dei Polizei kam erst nach einer guten viertel Stunde, ich hätte zu Fuß max. 5 min gebraucht! Fazit: Trotz zweier Zeugen wars keine Nötigung. Die Polizei war auch vor Ort schon ehr unmotiviert und sofort auf der Seite des Autofahrers. Mich haben sie auf die Wache geschickt, war ja nur 5 min zu Fuß entfernt.
Der Hammer kommt allerdings noch:
Der Autofahrer hat mich wegen Sachbeschädigung angezeigt! Ich hatte an seine Scheibe geklopft um auf mich aufmerksam zu machen, da ich zuerst gar keine Absicht vermutete. Den Staatsanwalt hat das alles nicht interessiert. Nach einem 3/4 Jahr (!) wurden beide verfahren eingestellt! Allerdings hatte die Gegenseite einen guten Anwalt.
Ich musste dann noch für eine Sachbeschädigung am Auto aufkommen! Zwei Dellen in der Beifahrertür für die ich nicht verantwortlich war, es aber nicht beweisen konnte! Die Polizei hatte ja aufgenommen, dass ich gegen das Auto geschlagen hatte.
Also wenn ich euch einen Rat geben sollte:
-Sprecht niemals selbst mit der Polizei, sondern geht zum Anwalt!
-Manche Beamte sind einfach unmotiviert und inkompetent!
-Der Staatsanwalt hat nur Zeit für Mord und Totschlag, Anzeigen bringt also auch nix, ergo müsste man fast Selbstjus...üben :(
Heute wollte mich einer von der Straße schieben.. das wäre Selbstjustiz geworden wäre er nicht auf die Autobahn geflüchtet... Der imaginäre radweg war bei mir auch vorhanden.. in form von Leitplanke
Muss man sich mal vorstellen, man Fährt mit 60-70kmh n Berg runter.. der Überholt mit keinem abstand und zieht nach rechts während ich auf seiner höhe war.. und irgendwas aus dem Fenster hat er auch noch gebrüllt.. natürlich nicht das Kennzeichen gemerkt ._.
 
Da mir so Krasse Erlebnisse wie hier in dem Thread geschildert noch nie passiert sind geschweige denn zu Ohren gekommen sind, überlege ich mir gerade, ob ich nicht gegen Entgelt Touren anbieten sollte...
Ggf. zahlen die Krankenkassen und die Arbeitgeberverbände was dazu? :)
 
Da mir so Krasse Erlebnisse wie hier in dem Thread geschildert noch nie passiert sind geschweige denn zu Ohren gekommen sind, überlege ich mir gerade, ob ich nicht gegen Entgelt Touren anbieten sollte...
Ggf. zahlen die Krankenkassen und die Arbeitgeberverbände was dazu? :)
Wenn ich zb Samstags mit ner Riesen gruppe unterwegs bin.. da hupen zwar manchmal welche... trauen sich aber keine scheisse zumachen bei 30Radlern.. aber wenn man alleine ist.. passiert sowas schon mal.. leider
 
Ich musste dann noch für eine Sachbeschädigung am Auto aufkommen! Zwei Dellen in der Beifahrertür für die ich nicht verantwortlich war, es aber nicht beweisen konnte!

Sorry, ich dachte immer, dass in Zivilprozessen der Geschädigte die Beweislast trägt. Wie konnte der hier angeblich geschädigte Autofahrer beweisen, dass die beiden Dellen von dem Zwischenfall mit Dir, dem Radfahrer stammen?
 
Sorry, ich dachte immer, dass in Zivilprozessen der Geschädigte die Beweislast trägt. Wie konnte der hier angeblich geschädigte Autofahrer beweisen, dass die beiden Dellen von dem Zwischenfall mit Dir, dem Radfahrer stammen?

Um es unjuristisch zu formulieren:
Jede Partei trägt die Beweislast für Tatsachen, die Tatbestände von Rechtsnormen darstellen, die ihnen zum "Vorteil" verhelfen.

Also wenn du mir ne Delle rein hämmerst, dann muss nicht der andere sich erst exkulpieren (erst Unschuldsvermutung), sondern ich muss das beweisen, dass das so war.
 
Sorry, ich dachte immer, dass in Zivilprozessen der Geschädigte die Beweislast trägt. Wie konnte der hier angeblich geschädigte Autofahrer beweisen, dass die beiden Dellen von dem Zwischenfall mit Dir, dem Radfahrer stammen?

Na ja, dieses A..loch wusste schon wie das geht. Der hatte sich wohl die Dellen in der Beifahrertür am nächsten Tag in einer Werkstatt Fotografieren lassen. Dann hat er sich gleich einen guten Anwalt genommen, der sich eine schöne Geschichte ausgedacht hat. Ich hab von all dem dann erst nach einem 3/4 Jahr erfahren, als der Staatsanwalt dann in zwei kurzen Briefen beide Verfahren eingestellt hat. Über das Verfahren gegen mich wurde ich im Vorfeld überhaupt nicht informiert. Dann hat der Anwalt mit Zivilrecht gedroht und ich musste mir auch einen Anwalt nehmen. Die Zeugen konnten sich nach der Zeit natürlich auch an nicht mehr viel erinnern. Die Polizei hat schlampig gearbeitet und im Prinzip nichts dokumentiert, s.d. mir meine Anwältin raten musste einen Deal auszuhandeln. Eine Gerichtsverhandlung wäre zu teuer für mich geworden und die Chancen hätten angeblich 70:30 für die Gegenpartei gestanden. Sie hat dann die Summe auf unter 1000€ runtergehandelt.
So läuft das scheinbar in Deutschland. Die mit Kohle sitzen am längeren Hebel.
Übrigens hat meine Anwältin noch gesagt, wenn ich sie von Anfang zu Rate gezogen hätte wäre mir nichts passiert!
Also lieber gleich zum Anwalt! Niemals selbst eine Anzeige aufgeben oder mit der Polizei sprechen!
PS: Das ganze ist mir nicht während eine Trainingsfahrt passiert, sondern mit dem Stadtrad.
 
Der Unfallverursacher kannte halt jemanden,der jemanden kannte,der Jemand gut kannte - so läuft das hierzulande..
 
Die stehen entweder alle im Parkverbot, dann könnte man das Ordungsamt darauf aufmerksam machen, oder dort ist das Parken halb auf dem Gehweg mit Verkehrszeichen 315 angeordnet. Dazu sagt die VwO-StVO:

Die Anordnung des Gehwegparkens ist dort also unzulässig, du könntest ihr Widersprechen, ggf. klagen. Beides sind gute Wege, um sich erstmal in der Nachbarschaft beliebt zu machen.

Tja da dort keine Schilder stehen^^
Ordnungsamt ist manchmal unterwegs, fischt aber wenn dann nur die raus die total in der Kurve stehen, wenn überhaupt.
Und das auch nur tagsüber wenn der größte Teil arbeiten oder sonst wie unterwegs ist.
 
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