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Vorgehen nach unverschuldetem Unfall

Und mit den "kleinen Sachverhalten" meinte ich natürlich Fälle ohne Personenschaden. Wenn es nur um Sachschaden geht, ist die Motivation der Anwälte oft gering.

Wie machst du das dann bitte?
Also ich möchte mal behaupten egal in welchem Fall du ein Verkehrsunfall als Fahrradfahrer hast hast du auch einen Personenschaden. Das Fahrrad fährt ja nicht alleine durch die Straßen. Und bei uns Radlern fehlt einfach die Knautschzone usw...

Wie also ein Unfall ohne jeglichen Personenschaden? Ne Schürfwunde hat man mindestens immer... (War zumindest bei mir so bei allen Stürzen oder Unfällen)
 
Wie machst du das dann bitte?
Also ich möchte mal behaupten egal in welchem Fall du ein Verkehrsunfall als Fahrradfahrer hast hast du auch einen Personenschaden. Das Fahrrad fährt ja nicht alleine durch die Straßen. Und bei uns Radlern fehlt einfach die Knautschzone usw...

Wie also ein Unfall ohne jeglichen Personenschaden? Ne Schürfwunde hat man mindestens immer... (War zumindest bei mir so bei allen Stürzen oder Unfällen)
Ganz einfach. Autos können durch unachtsame Fahrweise in der Garage z.B. dort abgestellte Räder rammen. Ist eher selten, kommt aber vor.
Und auch bei Personenschaden hab ich schon einiges erlebt. Erst kürzlich bei einem Kumpel von mir. Es hat ihm die Achillessehne durch einen Unfall zerfetzt und der Anwalt kommt nicht in die Gänge und macht einen total unmotivierten Eindruck.
 
So, Kostenvoranschlag ist da: 564€. Gabel, Lenker und Vorbau müssen gewechselt werden. Rahmen ist zum Glück noch in Ordnung (da lobe ich mir Alu :)).
Von der Gegenseite kam bis jetzt gar nichts mehr.
 
So, Kostenvoranschlag ist da: 564€. Gabel, Lenker und Vorbau müssen gewechselt werden. Rahmen ist zum Glück noch in Ordnung (da lobe ich mir Alu :)).
Von der Gegenseite kam bis jetzt gar nichts mehr.

Noch nichts von der Versicherung gehört? Dann hat sie es nicht gemeldet. Wenn Sie das am gleichen oder am nächsten gemeldet hätte, würdest 3-4 Tage später Post von der Versicherung haben.
 
Genau das war eigentlich auch meine Vermutung. Ich meine man stellt die Versicherungen vlt. immer voreilig als die Bösen dar, die sich um alles drücken wollen, aber ich könnte mir vorstellen, dass es doch auch im Interesse der Versicherer ist, Fälle möglichst schnell zu bearbeiten.

Und da ich bisher nur von meiner Seite was gehört habe (Krankenversicherung, Anwalt) gehe ich auch davon aus, dass es nicht gemeldet wurde.
 
Die Versicherung will so schnell wie möglich alle verfügbaren Daten haben, damit die sehen kann, ob sie zahlen muss oder nicht. Wie auch für die Polizei, wird es für die Versicherung immer schwieriger Details zu ermitteln, umso mehr Zeit vergeht.
Dazu gehört auch Deine Schilderung, deine Verletzungen, der entstandene Sachschaden. Von daher meldet sich die Versicherung sehr schnell bei Dir, wenn sie Kenntnis vom Schadensfall hat.
Ob sie dann auch schnell zahlt, ist was ganz anderes ;)
Ach ja, ich würde das Rad noch nicht reparieren lassen, es kann sein, dass die gegnerische Versicherung es begutachten lassen möchte.
 
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Ja, gemacht wird am Rad noch nichts.
Der Polizei habe ich heute alle mir verfügbaren Sachen zugeschickt und die Anwältin hat bei der Polizei nun Akteneinsicht verlangt.

Also von meiner Seite wüsste ich jetzt nicht mehr, was ich noch tun kann/muss. Jetzt heisst es abwarten und hoffen, dass der Fuß bald wieder voll einsatzfähig ist. Seit über einer Woche jetzt perfektes Wetter und ich sitz den ganzen Tag rum :(
 
Die Versicherung will so schnell wie möglich alle Verfügbaren Daten haben, damit die sehen kann, ob sie zahlen muss oder nicht....
Aber nur vom eigenen Versicherungsnehmer. Gegenüber dem Geschädigten gilt, bloß keine schlafenden Hunde wecken.
...Wie auch für die Polizei, wird es für die Versicherung immer schwieriger Details zu ermitteln, umso mehr Zeit vergeht....
Ja und das nützt der Versicherung. Beweispflichtig ist der Geschädigte. Je weniger sich wegen fortschreitender Zeit ermitteln lässt, umso besser ist es für die Versicherung. Die haben deshalb alle Zeit der Welt. Der Geschädigte ist derjenige, der ein Interesse daran hat, den Schaden möglichst zügig reguliert zu bekommen.
... Von daher meldet sich die Versicherung sehr schnell bei Dir, wenn sie Kenntnis vom Schadensfall hat. ...
Die allermeisten Versicherungen wenden sich von sich aus nicht an den Geschädigten, sondern sie warten, bis der Geschädigte sich bei ihnen meldet.
... es kann sein, dass die gegnerische Versicherung es begutachten lassen möchte.
Als Geschädigter sollte man bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich nie einen von der Versicherung beauftragten Gutachter die geschädigte Sache auch nur ansehen lassen, geschweige denn einer intensiven Begutachtung zustimmen. Dessen ausschließliche Aufgabe ist, den Schaden möglichst klein zu rechnen und Indizien zu finden und zu dokumentieren, die gegen ein Verschulden des Schädigers oder für ein Mitverschulden des Geschädigten sprechen.
 
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ich hatte immer Post erhalten, egal ob es sich um eine VU oder einen privaten Haftpflichtschaden gehandelt hatte, kenne es auch von Bekannten, Verwandten nicht anders.

Wieso ist der Geschädigte beweispflichtig? Die Autofahrerin wird als Verursacherin geführt, wenn ich den TE richtig verstanden habe. Da muss/wird die Versicherung, in eigenem Interesse, versuchen die Schuld ihrer Versicherungsnehmerin zumindest zu schmäler, sprich dem Unfallgegner eine Teilschuld nachweisen zu können.

Somit wird die Versicherung den Unfallgegner auffordern, eine genaue Schilderung des Unfalls abzugeben (was natürlich über den Anwalt erfolgen kann).

Die Versicherung hat immer das Recht, einen eigenen Gutachter zu bestellen, dagegen kann man sich auch nicht wehren. Nur kann der Geschädigte auch einen Sachverständigen beauftragen.

War bei 3 nicht von mir verschuldeten PKW Unfällen so und bei einem Fahrradunfall, mit einer Spaziergängerin, ihrem Hund und einer über den Radweg gespannten Hundeleine.
Im letzten Fall mit, in den drei anderen ohne Anwalt. War auch nicht immer die gleiche Versicherung.
Und bei einem von mir verschuldeten Unfall war es ebenso. Ich habe es meiner Versicherung gemeldet und die dann beim Unfallgegner.
 
...Wieso ist der Geschädigte beweispflichtig?...
Weil der Geschädigte einen Anspruch geltend macht.
Der Geschädigte hat die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen.
Das ist in diesem Land so.
...
Die Autofahrerin wird als Verursacherin geführt, wenn ich den TE richtig verstanden habe. Da muss/wird die Versicherung, in eigenem Interesse, versuchen die Schuld ihrer Versicherungsnehmerin zumindest zu schmäler, sprich dem Unfallgegner eine Teilschuld nachweisen zu können.
Manchmal geht es ja gar nicht um "Schuld" - etwa bei der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung
des Fahrzeughalters gem. § 7 StVG.
Über das Verschulden entscheidet am Ende ohnehin ein Gericht und nicht die Versicherung.
Die gegnerische Versicherung wird deshalb vor allen Dingen auch versuchen, die Schadenshöhe in Zweifel zu ziehen:
Je kleiner das "Wieviel", desto unwichtiger das "Wer zahlt". ;)
 
... Die Versicherung hat immer das Recht, einen eigenen Gutachter zu bestellen, dagegen kann man sich auch nicht wehren....
Nein, hat sie nicht. Und eigentlich ist es sogar die wichtigste Verhaltensregel für Geschädigte in Haftpflichtfällen, die gegnerische Versicherung nie, nie und nochmals nie die beschädigte Sache besichtigen zu lassen. Bei der Sachversicherung (also wenn ich selbst Geld von der eigenen Versicherung haben will) ist das natürlich etwas anderes.
 
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Wieso ist der Geschädigte beweispflichtig?
Er muß den Schaden und die Umstände wie es dazu gekommen ist dokumentieren, z.B. auch durch das Beauftragen eines Gutachters SEINER Wahl, um seine Ansprüche geltend zu machen.

Die Versicherung hat immer das Recht, einen eigenen Gutachter zu bestellen, dagegen kann man sich auch nicht wehren. Nur kann der Geschädigte auch einen Sachverständigen beauftragen.
NEIN!!1!eins!!elf! :eek:

Die Versicherung hat i.d.R. kein Recht auf einen eigenen Gutachter/Sachverständigen oder den Schaden überhaupt irgendwie zu besichtigen! Wie bereits geschrieben: Der Geschädigte muß den Schaden dokumentieren!
Ein zweites (eigenes) Gutachten dient der gegnerischen Versicherung nur dazu, das Gutachten des ersten (unabhängigen) Sachverständigen in Frage zu stellen. Das führt IMMER zu Streitereien und bringt die Versicherung in eine bessere Position!
Die gegnerische Versicherung hat nur unter ganz bestimmten (eigentlich so gut wie nicht eintretenden) Umständen das Recht den Schaden zu besichtigen!
Man sollte unter allen Umständen verhindern, dass die gegnerische Versicherung den Schaden zu Gesicht bekommt und sich spätestens wenn die Versicherung darauf drängt einen Anwalt nehmen!
 
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Die meisten Haftpflichtversicherer lassen inzwischen sogar generell Sachverständigengutachten und Reparaturrechnungen von sog. Schadendrückern zerpflücken, um Positionen zu finden, die sie mit mehr oder weniger plausibler Begründung streichen können. Dafür hat sich eine florierende Branche entwickelt, dieses Unternehmen beispielsweise ist besonders gut im Geschäft http://controlexpert.com/de/versicherung/ , es gibt aber noch mindestens ein halbes Dutzend andere, die mit der gleichen Masche für Versicherer tätig sind. Die machen sofort eine Flasche Sekt auf, wenn sie sogar selbst die geschädigte Sache intensiv untersuchen dürfen.
 
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Genau das war eigentlich auch meine Vermutung. Ich meine man stellt die Versicherungen vlt. immer voreilig als die Bösen dar, die sich um alles drücken wollen, aber ich könnte mir vorstellen, dass es doch auch im Interesse der Versicherer ist, Fälle möglichst schnell zu bearbeiten.
Das mit der schnellen effizienten Abwicklung gilt sicherlich dann, wenn im KFZ-Bereich Haftpflicht gegen Haftpflicht steht (siehe auch der Beitrag von Luschesiebzig) und in erster Linie die Schuldfrage zu verhandeln wäre. Die Versicherungen treffen sich nicht nur immer zweimal im Leben sondern tausend mal, da wird man sich unter Kollegen nicht ohne Not gegenseitig ans Bein pissen und akzeptiert lieber einen Münzwurf als die Kosten immer wieder durch Anwälte aufzublähen. Es ist anzunehmen, dass diese Einstellung dann auch mehr oder weniger stark auf das Thema Schadenshöhe abfärbt.

Bei Schadensfällen zwischen KFZ- und Radfahrer sieht die Sache ganz anders aus, da kann problemlos das volle Programm aufgefahren werden ohne ein dauerhaftes Wettrüsten ohne Gewinner zu riskieren.
 
hier wurde die empfehlung gemacht, sich einen anderen anwalt zu suchen, wenn der erste die sache nicht zufriedenstellend erledigt.

ich hatte bei meinem unfall das selbe problem: die von mir auf eine empfehlung beauftragte kanzlei hat sich durch komplette arbeitsverweigerung ausgezeichnet und sonst durch nichts. ich hab mich darauf hin mal erkundigt.

es soll wohl so sein, dass die gegnerische seite nur einen anwalt bezahlen muss. wenn man also den anwalt wechselt (genauer die kanzlei), muss man eine selber bezahlen. ist das korrekt? wenn ja, ziemlich nachteilig für das opfer.

ich bin dann zu meiner kanzlei (die zu dem zeitpunkt lediglich das initialschreiben versendet hat und die akten von der polizei besorgt hat) und habe ihr folgenden vorschlag gemacht: ich suche mir eine neue kanzlei und wir belassen die sache dabei. darauf haben die sich aber nicht eingelassen. ich hätte das bis dahin angefallene honorar übernehmen müssen. so musste ich also wohl oder übel die komplette sache mit dieser katastrophenkanzlei durchziehen.

zu der sache, dass sich die gegnerische versicherung schnellstmöglich bei einem melden würde: nix is! die machen gar nix. toter mann spielen, das machen die. wenn der anwalt irgendwanm mal ne frist setzt, diese abgelaufen ist und 3x erinnert und mit klage gedroht wurde, dann kommen die vielleicht mal mit irgend einem mist aus ihrem loch. z.b. in der form "wir haben noch gar nicht dies oder das", obwohl sie das schon lange haben. oder sie zahlen einen teilbetrag, dann geht alles von vorne los. es geht der versicherung nur darum, das ganze maximal in die länge zu ziehen. vielleicht in der hoffnung, dass die andere seite entnervt auf gibt. ich weiß es nicht.
 
zu der sache, dass sich die gegnerische versicherung schnellstmöglich bei einem melden würde: nix is! die machen gar nix. toter mann spielen, das machen die. wenn der anwalt irgendwanm mal ne frist setzt, diese abgelaufen ist und 3x erinnert und mit klage gedroht wurde, dann kommen die vielleicht mal mit irgend einem mist aus ihrem loch. z.b. in der form "wir haben noch gar nicht dies oder das", obwohl sie das schon lange haben. oder sie zahlen einen teilbetrag, dann geht alles von vorne los. es geht der versicherung nur darum, das ganze maximal in die länge zu ziehen. vielleicht in der hoffnung, dass die andere seite entnervt auf gibt. ich weiß es nicht.
Mein Anwalt hat das Spiel bis zu einem gewissen Zeitpunkt mit gemacht und dann nicht nur mit Klage gedroht, sondern diese auch eingereicht. Das hat dann gewirkt und die Versicherung hat in vollem Umfang gezahlt. Mein Anwalt meinte, dass die Versicherungen auch nachforschen ob der Gegner Rechtschutzversichert ist. Wenn nicht, ziehen die die Regulierung wie Kaugummi in der Hoffnung das der Gegner vor ner Klage zurück schreckt.
 
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