• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Vorgehen nach unverschuldetem Unfall

Das Attest werde ich der Polizei schicken, daran habe ich noch gar nicht gedacht, macht aber natürlich schon Sinn! Da ich den genauen Schaden am Rennrad erst morgen kenne, werde ich die Sachen auch morgen zum Anwalt schicken, Bescheid weiß er auf jeden Fall schonmal.

Ich wurde ja für zwei Wochen krankgeschrieben, eine Woche ist nun vorbei. Ich bin jetzt natürlich immernoch weit davon entfernt, dass ich sagen würde, ich steige wieder aufs Rad und schmerzen tut der Fuß auch noch etwas. Trotzdem würde ich sagen, dass ich eigtl. wieder arbeitsfähig wäre. Wie würdet ihr das handhaben? Bezüglich des Falles (also vorallem halt weild er Anwalt das regelt) wirklich zuhause bleiben oder auf Teufel komm' raus ins Geschäft gehen?
 
Klingt vernünftig.

So, der Polizei habe ich eine Kopie des Attests geschickt.
Bin echt mal gespannt, wie das endet. Das Wochenende hätte so schön werden können :(

Von der Gegenseite habe ich bis jetzt auch nichts mehr gehört. Morgen werde ich den Sachschaden erfahren, den ich Ihr natürlich auch melden werde. Der Versicherung hat die das glaube ich noch nicht gemeldet, denn diese wiederum hätte sich mit Sicherheit schon längst bei mir gemeldet.
 
...Trotzdem würde ich sagen, dass ich eigtl. wieder arbeitsfähig wäre. Wie würdet ihr das handhaben? ...
Dein Arzt kann das sicherlich besser einschätzen. Ich würde mich vom Arzt beraten lassen. Das letzte Mal, als ich dachte, ich könnte locker wieder arbeiten gehen, hat es mich wieder um 10 Tage bei meiner Genesung zurückgeworfen.
 
Grobes Mißverständnis. Wir leben in einem Rechtsstaat, nicht in einem Polizeistaat.

leider auch falsch. wir leben in einem unrechtsstaat, nicht in einem rechtsstaat.

inexcitus:

bezgl. deiner frage, ob du dich noch weiter krankschreiben lassen sollst:

eigentlich sollte dies der arzt entscheiden. die erfahrung zeigt jedoch, dass wenn du den arzt um eine verlängerung bittest, er diese auch ausstellt. ansonsten nicht. so gesehen ist es letztlich deine entscheidung. du musst 2 dinge gegeneinander abwägen: je länger die krankschreibung, desto höher die chance auf mehr schmerzensgeld. je kürzer die krankschreibung, desto mehr freuen sich dein chef/kollegen. letzteres kannst nur du beurteilen.

oder mach es doch einfach so: wenn du arbeiten kannst, geh hin, wenn nicht, dann halt nicht.

aber komm nicht auf die idee, dich krankschreiben zu lassen und dann trotzdem hinzugehen! wenn dir dann auf dem wege zur arbeit oder auf der arbeit was zustößt, zahlt evtl. keine versicherung. außerdem: wenn die gegnerische versicherung spitz kriegt, dass du trotz krankschreibung auf arbeit warst, kann es ärger geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube ich habe das etwas falsch ausgedrückt. Es geht nicht um eine weitere Krankmeldung. Ich wurde letzten Sonntag (also heute vor einer Woche) für zwei Wochen krankgeschrieben, bin also ohnehin noch eine Woche krankgeschrieben.

Aber ich bleibe jetzt diese Woche noch zu Hause. Dem Fuß zuliebe - auch wenn ich wirklich gerne wieder arbeiten gehen würde (ja, das soll's geben ;)).
 
wenn dein anwalt als begründung für die höhe der schmerzensgeldforderung u.a. angibt, dass du 2 wochen arbeitsunfähig warst, und du in wahrheit gearbeitet hast, wäre das betrug. ist zwar höchst unwahrscheinlich, dass die versicherung das rauskriegt, aber blöde zufälle gibt es immer mal.
 
Grade erst Dein Unglück entdeckt. Auch von mir noch gute Besserung.

Wenn Deine Kleidung nur den kleinsten Kratzer abgekriegt hat, würde ich das geltend machen! Teure Spezialkleidung soll man nicht in den Trockner werfen und von Hand waschen, also ist sie auch nicht für Verkehrsunfälle geeignet.
 
Wie macht Ihr das mit dem Nutzungsausfall? Laut gängiger Rechtssprechung gibt es für ein Sportgerät keinen Nutzungsausfall. Mein Tarmac steht seit dem 30.08.2014 still, weil sich das mit dem Gericht so lange hinzieht. Im April kommt dann endlich der gerichtl. bestellte Sachverständige. Mein Anwalt hat mit schon direkt gesagt, dass das geltend machen vom Nutzungsausfall nicht möglich ist.
Zum Glück habe auch ich mehrer RR, sonst wäre ich echt sauer.

@TE: Gute Besserung.
Ich habe für mein Rennrad schon Nutzungsausfall bekommen. Der Versicherung hat dann die ganze Verzögerungstaktik nichts gebracht und letztendlich für 180 Tage Nutzungsausfall gezahlt. Alles ohne Anwalt. Mit Anwalt hätte es nämlich keinen Nutzungsausfall gegeben. Bei so kleinen Sachverhalten wie solchen Unfällen ist für die Anwälte nicht viel zu verdienen und die hängen sich da oft nicht richtig rein.
 
Ich bin jetzt natürlich immernoch weit davon entfernt, dass ich sagen würde, ich steige wieder aufs Rad und schmerzen tut der Fuß auch noch etwas.
Wenn du nicht aufs Rad steigen kannst, dann kannst du auch nicht arbeiten. Du musst ja auch irgendwie mit deinem Fuß zur Arbeit kommen und wenn du dort bist musst du rumlaufen. Du wirst also den Fuß mehr als nötig belasten und das wird die Heilung verzögern.
 
Ich würde auch erst mal alles heilen lassen. Wenn da was am Knochen abgesplittert ist, wie Du sagst, dauert das genauso lange wie jeder andere Bruch auch. Hat Dein Arzt denn nochmal geröntgt?
 
Ich habe für mein Rennrad schon Nutzungsausfall bekommen. Der Versicherung hat dann die ganze Verzögerungstaktik nichts gebracht und letztendlich für 180 Tage Nutzungsausfall gezahlt. Alles ohne Anwalt. Mit Anwalt hätte es nämlich keinen Nutzungsausfall gegeben. Bei so kleinen Sachverhalten wie solchen Unfällen ist für die Anwälte nicht viel zu verdienen und die hängen sich da oft nicht richtig rein.

Diese Darstellung ist etwas schief:

Wenn Anwälte sich bei "kleinen Sachverhalten" nicht richtig reinhängen und es etwa unterlassen,
berechtigte Ansprüche für den Mandanten geltend zu machen, kann der Anwalt seinerseits dafür
haftbar gemacht werden. Genau dafür hat er die zwingend vorgeschriebene Anwaltshaftpflicht.

Unfälle mit Sach- und Personenschäden sind selten Bagatellen. Der Gesamtschaden ist
- etwa infolge der Behandlungskosten und Arbeitsunfähigkeit - meistens hoch.
Davon ausgehend wird man den Anwälten jedenfalls deshalb keine fehlende Motivation
vorwerfen können. Wir reden hier ja nicht über den beschädigten Außenspiegel einer
Autotür.

Und wenn Du tatsächlich Nutzungsausfall für Dein beschädigtes Rennrad erhalten hast,
dann war es entweder kein "Sportgerät" im rechtlichen Sinne. Oder Du hättest unter
Hinzuziehung eines Anwalts einen wesentlich höheren Schaden geltend machen können.
Die Schadensabteilungen der Versicherungen kennen die Rechtslage sehr genau.
Freiwillig zahlt man dort nur ungern.
Daß es keinen Nutzungsausfall für unfallbeschädigte Rennräder gibt, ist jedenfalls unstreitig:

http://www.ferner-alsdorf.de/rechts...rsatz-fuer-den-ausfall-eines-rennrades/12610/

Im Schadensfall ist es eigentlich nie sonderlich schlau, auf einen professionellen Rechtsbeistand zu
verzichten. Zumal ja in den allermeisten Fällen die Gegenseite auch das Anwaltshonorar zahlen muß.
 
Diese Darstellung ist etwas schief:

Wenn Anwälte sich bei "kleinen Sachverhalten" nicht richtig reinhängen und es etwa unterlassen,
berechtigte Ansprüche für den Mandanten geltend zu machen, kann der Anwalt seinerseits dafür
haftbar gemacht werden. Genau dafür hat er die zwingend vorgeschriebene Anwaltshaftpflicht.

Unfälle mit Sach- und Personenschäden sind selten Bagatellen. Der Gesamtschaden ist
- etwa infolge der Behandlungskosten und Arbeitsunfähigkeit - meistens hoch.
Davon ausgehend wird man den Anwälten jedenfalls deshalb keine fehlende Motivation
vorwerfen können. Wir reden hier ja nicht über den beschädigten Außenspiegel einer
Autotür.

Und wenn Du tatsächlich Nutzungsausfall für Dein beschädigtes Rennrad erhalten hast,
dann war es entweder kein "Sportgerät" im rechtlichen Sinne. Oder Du hättest unter
Hinzuziehung eines Anwalts einen wesentlich höheren Schaden geltend machen können.
Die Schadensabteilungen der Versicherungen kennen die Rechtslage sehr genau.
Freiwillig zahlt man dort nur ungern.
Daß es keinen Nutzungsausfall für unfallbeschädigte Rennräder gibt, ist jedenfalls unstreitig:

http://www.ferner-alsdorf.de/rechts...rsatz-fuer-den-ausfall-eines-rennrades/12610/

Im Schadensfall ist es eigentlich nie sonderlich schlau, auf einen professionellen Rechtsbeistand zu
verzichten. Zumal ja in den allermeisten Fällen die Gegenseite auch das Anwaltshonorar zahlen muß.

Das Anwaltshonorar richtet sich doch nach dem Schadenswert / Streitwert, oder? Denn da wäre es ja durchaus sinnvoll vom Anwalt wirklich alles mögliche auszuschöpfen, sodass der Schadenswert möglichst hoch ist. Ohne Anwalt würde ich das aber nicht machen wollen, da kennt man sich als Normalsterblicher einfach zu wenig mit der Marterie aus (zumindest ich).
 
Diese Darstellung ist etwas schief:

Wenn Anwälte sich bei "kleinen Sachverhalten" nicht richtig reinhängen und es etwa unterlassen,
berechtigte Ansprüche für den Mandanten geltend zu machen, kann der Anwalt seinerseits dafür
haftbar gemacht werden. Genau dafür hat er die zwingend vorgeschriebene Anwaltshaftpflicht.

Unfälle mit Sach- und Personenschäden sind selten Bagatellen. Der Gesamtschaden ist
- etwa infolge der Behandlungskosten und Arbeitsunfähigkeit - meistens hoch.
Davon ausgehend wird man den Anwälten jedenfalls deshalb keine fehlende Motivation
vorwerfen können. Wir reden hier ja nicht über den beschädigten Außenspiegel einer
Autotür.

Und wenn Du tatsächlich Nutzungsausfall für Dein beschädigtes Rennrad erhalten hast,
dann war es entweder kein "Sportgerät" im rechtlichen Sinne. Oder Du hättest unter
Hinzuziehung eines Anwalts einen wesentlich höheren Schaden geltend machen können.
Die Schadensabteilungen der Versicherungen kennen die Rechtslage sehr genau.
Freiwillig zahlt man dort nur ungern.
Daß es keinen Nutzungsausfall für unfallbeschädigte Rennräder gibt, ist jedenfalls unstreitig:

http://www.ferner-alsdorf.de/rechts...rsatz-fuer-den-ausfall-eines-rennrades/12610/

Im Schadensfall ist es eigentlich nie sonderlich schlau, auf einen professionellen Rechtsbeistand zu
verzichten. Zumal ja in den allermeisten Fällen die Gegenseite auch das Anwaltshonorar zahlen muß.
Doch es handelte sich um ein Sportgerät. Und es gibt auch positive Urteile zum Thema Nutzungsausfall bei einem Carbon-Rennrad. Man muss nur suchen. Und aus Erfahrung weiß ich, dass viele Anwälte auf dieses Thema bei einem Rennrad nicht eingehen, weil sie sich nicht die Mühe machen.

Und mit den "kleinen Sachverhalten" meinte ich natürlich Fälle ohne Personenschaden. Wenn es nur um Sachschaden geht, ist die Motivation der Anwälte oft gering. Und als Laie, der nicht Zugriff zu diversen Rechtsdatenbanken zur Recherche hat, lässt man sich dann auch oft abspeisen. Wenn es allerdings um Personenschäden geht, kommt man oft um einen Anwalt nicht herum. Aber da muss man auch erst an den Richtigen geraten. Da habe ich leider auch schon zu oft von schlechten Erfahrungen gehört oder es selbst erlebt.
 
Ich habe für mein Rennrad schon Nutzungsausfall bekommen. Der Versicherung hat dann die ganze Verzögerungstaktik nichts gebracht und letztendlich für 180 Tage Nutzungsausfall gezahlt. Alles ohne Anwalt. Mit Anwalt hätte es nämlich keinen Nutzungsausfall gegeben. Bei so kleinen Sachverhalten wie solchen Unfällen ist für die Anwälte nicht viel zu verdienen und die hängen sich da oft nicht richtig rein.
Das kann ich so nicht bestätigen. Mein Anwalt kümmert sich vorbildlich.
Bzgl. Nutzungsaufall ist die Rechtssprechung sich einig, dass es für ein beschädigtes Fahrrad nur dann einen Nutzungsausfall gibt, wenn man es nachweislich für Arbeitsweg benötigt und kein anderes Fahrrad dafür mehr besitzt. Allerdings ist es nicht zumutbar ein nicht verkehrstaugliches RR, verkehrstauglich zu machen (Lichtanlage, etc.).
 
Solche Themen sind ja gerne mal zur Diskussion hier, immer wieder das gleiche, Du bist Geschädigter und siehst jetzt die Felle davonschwimmen.
Nach den Schmerzen und der Aussage mit dem beschädigten Rahmen müßte es doch laut geklingelt haben? Also immer direkt zum Anwalt und großes Kino auffahren, in 3 Wochen wird die Autofahrerin behaupten das Du sie vorher rangewunken hast und sie nachher beleidigt hast, vor Ort war ihr das nicht klar. Sie stand unter Schock.
 
Generell wird es schwer einen Nutzungsausfall für reine (Hobby)Sportgeräte zu bekommen, da kenne ich auch kein positives Urteil.
@tkat
Bitte nenn es, man kann es evtl. selbst mal gebrauchen. Urteil/e eines AG kannst Du Dir sparen, die sind für die Tonne (um etwas allgemeingültiges daraus machen zu können)
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung hat sich zu dieser Rechtsfrage noch nicht herausgebildet. Nachdem, was ich im Vorbeigehen bei Juris und Beck-Online zusammengekratzt habe, scheinen die ablehnenden Entscheidungen zu überwiegen. Lasse mich da aber nicht festnageln und bin für Korrekturen offen.

Zur sorgfältigen anwaltlichen Vorbereitung gehört es, sich über die Entscheidungspraxis beim örtlich zuständigen Gericht zu informieren. Nur dann kann der Mandant ausreichend über das Prozessrisiko aufgeklärt werden.
 
Zurück
Oben Unten