fuerdieenkel
Attraktives Mitglied
Hallo,
aus aktuellen Anlaß mache ich mir hier mal kurz Luft und freue mich, eure Meinungen dazu zu hören.
In der Vergangenheit bekam ich des öfteren schon durch den Versender beschädigte Ware geliefert. Nun stellt sich der Fall gegenpolig dar: ein von mir verschickter Rahmen wurde beim Transport via DHL beschädigt.
Die Verpackung und die Ware wurde durch den DHL-Kundenservice geprüft und oh Wunder, die Verpackung als unzureichend eingestuft.
Ich sollte dazu bemerken, dass durch neg. Erfahrung meine Packroutine fortgeschritten ist. Zugesägte und festgeschraubte Hölzchen in den Ausfallenden gehören u.a. dazu. Der Karton ist nun in der Fläche durchschlagen (nicht die Kante oder die vermeintliche Standfläche), das Ausfallende gebrochen. Der Kundenservice meinte, Ware und Verpackung müssten einen Sturz aus fünf Metern unbeschadet bestehen (meiner Meinung nach falsch). Bei Einhaltung des Packmaßes wäre ja dann ein Fahrradrahmen mit der nötigen Polsterung nach Post-Paketmaß nicht mehr zu versenden.
Ich bin mit der Einschätzung und der Ablehnung der Reklamation seitens DHL nicht einverstanden. Wer kann neutral und unparteiisch den Fall beurteilen?
Gibt es eine Schiedsstelle?
Wenn ich nur daran denke, wie die Postbotin das Retour-Packet aus dem Lieferwagen geworfen hat...
aus aktuellen Anlaß mache ich mir hier mal kurz Luft und freue mich, eure Meinungen dazu zu hören.
In der Vergangenheit bekam ich des öfteren schon durch den Versender beschädigte Ware geliefert. Nun stellt sich der Fall gegenpolig dar: ein von mir verschickter Rahmen wurde beim Transport via DHL beschädigt.
Die Verpackung und die Ware wurde durch den DHL-Kundenservice geprüft und oh Wunder, die Verpackung als unzureichend eingestuft.
Ich sollte dazu bemerken, dass durch neg. Erfahrung meine Packroutine fortgeschritten ist. Zugesägte und festgeschraubte Hölzchen in den Ausfallenden gehören u.a. dazu. Der Karton ist nun in der Fläche durchschlagen (nicht die Kante oder die vermeintliche Standfläche), das Ausfallende gebrochen. Der Kundenservice meinte, Ware und Verpackung müssten einen Sturz aus fünf Metern unbeschadet bestehen (meiner Meinung nach falsch). Bei Einhaltung des Packmaßes wäre ja dann ein Fahrradrahmen mit der nötigen Polsterung nach Post-Paketmaß nicht mehr zu versenden.
Ich bin mit der Einschätzung und der Ablehnung der Reklamation seitens DHL nicht einverstanden. Wer kann neutral und unparteiisch den Fall beurteilen?
Gibt es eine Schiedsstelle?
Wenn ich nur daran denke, wie die Postbotin das Retour-Packet aus dem Lieferwagen geworfen hat...
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