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Verkehrsschildfrage - Gehweg + Radfahrer bitte absteigen

Neulich an einer Baustelle: Neben dem Bauzaun ein schmaler Pfad für Fußgänger und Radfahrer mit besagtem Schild. Vor mir so ein Trekkingrad-und Ortliebtaschen-Fahrer, entgegen kommt eine Omi mit Meerschweinchen-großem Hund an der Leine. Es war eng, aber nicht zu eng, um aneinander vorbei zu kommen und der Radfahrer fuhr auch sehr langsam. Als er schon fast vorbei war, zückt die Omi ihren Gehstock und haut ihm damit ohne Vorwarnung ordentlich von hinten auf den Rücken. Ich musste doch sehr lachen ... und bin dann vorsichtshalber doch abgestiegen :).
 
Neulich an einer Baustelle: Neben dem Bauzaun ein schmaler Pfad für Fußgänger und Radfahrer mit besagtem Schild. Vor mir so ein Trekkingrad-und Ortliebtaschen-Fahrer, entgegen kommt eine Omi mit Meerschweinchen-großem Hund an der Leine. Es war eng, aber nicht zu eng, um aneinander vorbei zu kommen und der Radfahrer fuhr auch sehr langsam. Als er schon fast vorbei war, zückt die Omi ihren Gehstock und haut ihm damit ohne Vorwarnung ordentlich von hinten auf den Rücken. Ich musste doch sehr lachen ... und bin dann vorsichtshalber doch abgestiegen :).
Diese Gewaltbereitschaft... sogar bei Omis :confused:
 
Ich denke, ich (ich bekenne, auch ich benutze Ortliebtaschen) hätte der Omi nüchtern gesagt, daß ich die Ordnungswidrigkeit wg. Nichtabsteigens gerne in Kauf nähme um sie wg. tätlichen Angriffs mit einer Waffe anzuzeigen.
 
Ich denke, ich (ich bekenne, auch ich benutze Ortliebtaschen) hätte der Omi nüchtern gesagt, daß ich die Ordnungswidrigkeit wg. Nichtabsteigens gerne in Kauf nähme um sie wg. tätlichen Angriffs mit einer Waffe anzuzeigen.
Es ist ja nicht mal eine Ordnungswidrigkeit, wenn du bei "Radfahrer absteigen" im Sattel bleibst. Die Nichtbeachtung hat keinerlei rechtliche Folgen.
 
Das wäre mir jedenfalls egal. Mit Kaugirl als Zeugin wäre zumindest klar, daß keine Verkehrsgefährdung vorgelegen hat.
Daß Stockträger (egal ob Stockenten oder Rentner) meinen, Gehhilfen als Waffen benutzen zu dürfen, würde ich nicht einfach so auf sich beruhen lassen.
Rücksichtslosigkeit ist eine Sache (und diesbezüglich kann ich die Omi vielleicht, ich war nicht dabei, verstehen), Vorsatz aber deutlich eine andere.
 
Es war eng, aber nicht zu eng, um aneinander vorbei zu kommen und der Radfahrer fuhr auch sehr langsam. [..] und bin dann vorsichtshalber doch abgestiegen :).
Bist Du abgestiegen denn nicht breiter als fahrend? War trotzdem noch genug Platz um die Seniorin nicht zu behindern? Wenn nicht, ist § 25 der StVO zu beachten:
§25 (2) StVO: Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.


Ich glaube wenn wir das konsequent befolgen würden, gäbe es bald keine Baustellen mehr an denen dieses Schild steht...:D
Außerdem kann es sinnvoll sein mal bei der Straßenverkehrsbehörde anzufragen. Oft werden diese Schilder eigenmächtig von Baufirmen aufgestellt. Hatte letzt hier einen Fall da wurden die 3x nach meinen Anfragen recht zügig wieder weggeräumt. Heißt im Umkehrschluss dass Baufirmen sie auch 3x ohne Berechtigung (wieder-)aufgestellt hatten.

Es ist ja nicht mal eine Ordnungswidrigkeit, wenn du bei "Radfahrer absteigen" im Sattel bleibst. Die Nichtbeachtung hat keinerlei rechtliche Folgen.

Es kann im Falle eines Unfalls leider durchaus zivilrechtliche Folgen haben. Sollte nicht unerwähnt bleiben.

vgl. auch:
(1) http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html
(2) http://www.agfs-nrw.de/fachthemen/baustellen.html (insbesondere der Infokasten auf Seite 6 bzw. Seite 8 der PDF-Datei)

PS: Ich lese hier schon eine ganze Weile mit und hab mich jetzt mal angemeldet. :bier:
 
Ohne von irgendwas so richtig Ahnung zu haben: "Radfahrer bitte absteigen" stellt doch semanticsh eine Bitte dar? Eine Bitte ist doch keine Anweisung oder Gebot, das befolgt werden muss, sondern appelliert an die Freundlichkeit des Adressaten, diese auch zu befolgen?

Nur mal so ganz doof ins Unreine gequasselt...
 
Hehe, ja stimmt, mea culpa. Hatte den Thread vor längerer Zeit verfolgt, hab mir aber ne Beule an der Stirn zugezogen, weil ich wg. der Juristerei laut gähnend mit dem Kopf auf den Tisch geknallt bin. Der Gedanke kam ungefragt beim Radeln vorbeigeflattert...
 
"Radfahrer bitte absteigen" fände ich auch viel höflicher. Am Besten in Herzform, mit Pink und Glitzer :)
 
Oder so:

Roboterkiller.jpg
 
Das ist ja kein offizielles Schild nach der Straßenverkehrsordnung. Deswegen kann es ruhig ignoriert werden! ;)
Ist das so? Ich bin mir da unsicher.
Ein offizielles Schild ist das wohl schon, wenn auch nicht nach StVO. Aber ein Schild "Feuerwehrzufahrt" z.B. ist ja auch nicht immer nach StVO und dennoch verbindlich, wenn es amtlich gekennzeichnet ist.
 
Ist das so? Ich bin mir da unsicher.
Ein offizielles Schild ist das wohl schon, wenn auch nicht nach StVO. Aber ein Schild "Feuerwehrzufahrt" z.B. ist ja auch nicht immer nach StVO und dennoch verbindlich, wenn es amtlich gekennzeichnet ist.

Feuerwehrzufahrt ist ein amtliches Schild Nr. 2445 der StVO. Das andere nette Schild hat aber die Frau Bürgermeisterin der Stadt Westerland erfunden. Ich bin zwar kein Jurist, aber rein vom Bauchgefühl würde ich sagen das sie das Schild Nr. 254 der StVO hätte aufstellen müssen. Alles andere würde ich als Empfehlung sehen.
 
Man sieht nicht, wo das Schild aufgestellt ist. Ist hier das Fahren in einer Parkanlage, Hafen, o.ä. gemeint, geht es nach der Stadtordnung und dann ist das keine Empfehlung und Mißachtung kann dann mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld belegt sein.
Über den Text könnte man diskutieren oder halt auch nicht ;)
 
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Man sieht nicht, wo das Schild aufgestellt ist. ...Empfehlung und Mißachtung kann dann mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld belegt sein....

Laß mal gut sein.;)
Dieses "Schild" da oben nimmt Dir jeder durchschnittlich begabte 5. Semester Jura-Student auseinander.
Ich will das hier nicht weiter vertiefen.
Unabhängig davon, daß die Bürgermeisterin der Stadt Westerland im Verkehrszeichenkatalog der StVO nicht
vorkommt: Der Inhalt des Schildes ist derart unbestimmt, interpretationsbedürftig und unklar,
daß den minimalen rechtlichen Anforderungen an einen Verwaltungsakt nicht genügt wird.
Die Bürgermeisterin weiß das.
Sie hätte ansonsten die gem. § 45 StVO eigentlich zuständige Straßenverkehrsbehörde höflich bitten können,
ein "richtiges" Schild aufzustellen. :rolleyes: Dort hat man sich wahrscheinlich geweigert.
Deshalb steht da jetzt dieses lustige Pseudo-Schild, dessen Nichtbefolgung evtl. zur Folge haben wird,
daß es dort bald nicht mehr steht.:D
 
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