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Verkehrsschildfrage - Gehweg + Radfahrer bitte absteigen

ironrabuman

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Es gibt da so eine Stelle, an welcher ich mich frage was das soll. Momentan Baustelle, Einseitig befahrbar per Ampel geregelt. Neben der Fahrspur wurde noch ein behelfsmäßiger Gehweg gebaut. Die Baustelle ist ca. 50m lang und befindet sich an einem Berg. Der Behelfsgehweg ist nun mit diesem blauen Zeichen ausgestattet:
239.gif

Soweit so gut, aber nun prangt darunter eben auch:
images

Leider weigert sich mein Hirn dieses Konstrukt an dieser Stelle zu ignorieren und ich frage mich zu welchem Zweck das da ist?

Bergab komme ich dort die Straße runter (vorher und nachher existiert kein Fußweg, nur in der Bausstelle), mit sagen wir mal 50km/h, fahre bei grün durch (natürlich mit den vorgeschriebenen Baustellenbedingten 30km/h), sehe diese Schildkombi rechts und den daneben liegenden Schottergehweg und frage mich warum jemals irgendein Radfahrer hier anhalten, absteigen, über Schotter schieben und nach 50m wieder aufsteigen und weiterfahren sollte als wäre nichts gewesen...

Bergauf ist der Weg natürlich auf der falschen Seite - aber da könnte ich mir ja vorstellen, das Omas/Kinder/nicht so fitte Menschen die einspurige Strecke auf der Straße nicht während der Grünphase bewältigen. Trotzdem ein recht sinnloses Ding, oder sieht einer von euch hier doch einen Zusammenhang, den ich nicht erkenne?
 
Das Schild "Radfahrer absteigen" gibt es (wimre) eigentl.gar nicht. Bzw. es gibt kein Gesetz, daß einem sagt, wie man sich angesichts dieses Schildes verhalten soll. Insofern kann man es auch ignorieren.

Generell ist die Beschilderung an Baustellen oft ziemlich unsinnig. Angeblich müssen die von der Verkehrsbehörde genehmigt werden, aber entweder haben die keine Ahnung oder die Bauleute machen was sie wollen. Es könnte aber auch eine Kombi aus beidem sein.

Klassisch, hier in Berlin, ist folgender Fall: Straße ohne Beschränkung für Fahrräder. Eine Baustelle nimmt etwa die halbe Breite des Gehweges ein. Um den Fußverkehr um diese Baustelle herumzuleiten wird dann dort dieses Schild aufgestellt.

UB-Verkehrsschilder-_2000px-Zeichen_241-30.svg.jpg

Das besagt: Radfahrer dürfen hier nicht auf der Fahrbahn fahren und es gibt eine Spur für Fußgänger und Radfahrer. Beides ist falsch. Eigentl. dürfen da gar keine Radfahrer fahren, weil Gehweg und schon gar nicht sind sie verpflichtet dort zu fahren. Es gibt auch keine getrennten Spuren für Radfahrer und Fußgänger.

Das Problem ist IMO nicht, daß das Schild jemand falsch verstehen könnte, sondern daß je häufiger man die falsche Verwendung von Schildern sieht, die Leute vergessen, was sie wirklich bedeuten sollen. Hockt sich ja nicht jeder hin und studiert alle paar Jahre die korrekte Bedeutung von Verkehrsschildern.
 
So Beispiele gibt's zuhauf.
Siehe z.B. hier

http://mein.quaeldich.de/merida/bilder?fid=309

Das Schild "Radfahrer absteigen" hat erstmal überhaupt keine rechtliche Bedeutung und kann bedenkenlos ignoriert werden.

Andererseits ist es in deinem Beispiel doppelt gemoppelt da das Zeichen für den Fußweg ja eh schon bedeutet, dass du dort dein Rad höchtens schieben darfst.

Beispiele für verwirrende, unsinnige oder gar widersprüchliche Verkehrszeichen-Aufstellung habe ich schon etliche gesehen.

Mein ganz besonderer Liebling (da kenne ich mehrere Beispiele, Leider habe ich kein Bild): T-Kreuzung mit abknickender Vorfahrt und Richtungsspuren zum Einordnen inkl. Richtungspfeilen auf der Fahrbahn. Der Richtungspfeil auf der Vorfahrtspur zeigt jedoch geradeaus...:confused::mad:
 
Das Schild "Radfahrer absteigen" hat erstmal überhaupt keine rechtliche Bedeutung und kann bedenkenlos ignoriert werden.

Es hat schon eine rechtliche Bedeutung, ist ja ein echtes Schild. Es scheint keine Ordnungswidrigkeit zu sein, das Schild zu ignorieren und es scheint auch kein Bußgeld dafür zu geben. Falls ein Polizist das anders sieht, hast du dennoch erstmal schlechte Karten. Davon abgesehen kann es zivilrechtliche Folgen haben: Wenn du hinter so einem Schild radfahrend einen Unfall hast, fängt das fröhliche Schuldfragenlotto an, da kann gerichtlich alles passieren, je nach "Interpretation" des Richters.

Das Schild ist ein echtes Verkehrsschild, keine Attrappe. Da seine Bedeutung aber in keinem Gesetz definiert wird, kann niemand vorhersagen, welche Konsequenzen eine Missachtung hat. Das macht das Ding brandgefährlich!
 
Der Blödsinn an diesem Schild besteht doch darin, dass der blaue Lolli den Weg ausschließlich als Gehweg ausweist, Radfahrer in radelnd also überhaupt nicht benutzen dürfen. Ist wohl eher ein Nachdruck, damit es die Radler auch blicken.
Wenn der Weg jenseits von Baustellenzeiten ein kombinierter Rad-Fußweg ist, kann man schon einen Sinn in der Zusatzaufforderung erkennen, aber rein verkehrsrechtlich ist bereits der blaue Lolli ausreichend.
Ist vielleicht auch für die Radler gedacht, die ihren natürlichen Lebensraum eher auf dem Fußweg denn auf der Straße sehen. Davon gibt es ja erschreckend viele.

cmus schrieb:
Das Schild ist ein echtes Verkehrsschild, keine Attrappe. Da seine Bedeutung aber in keinem Gesetz definiert wird, kann niemand vorhersagen, welche Konsequenzen eine Missachtung hat. Das macht das Ding brandgefährlich!
Sorry, aber du übertreibst. Wenn es irgendein nicht weiter beschilderter Weg wäre, magst du vielleicht Recht haben. Aber durch den blauen Lolli ist doch längst alles geklärt. Auch Rechtsfragen im Falle des von dir beschriebenen Unfalls. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Das ist ein Fußweg. Ob mit oder ohne Zusatzschild.
 
Mir ist letztes Jahr mit dem Schild Radfahrer absteigen folgendes, wirklich unangenehmes passiert:

Ich radle die etwa 60 km zum Treffpunkt mit Mitradlern südlich der Elbe, da erreicht mich just jenes Schild, als es auf der Straße wg. Bauarbeiten wirklich nicht mehr weitergeht. Ich also auf den (linksseitigen, rechts war keiner) Bürgersteig (3 Platten breit) + alles ignoriert + weitergeradelt.

Rechte Bürgersteigplatte (in Fahrtrichtung, also links) voll mit Baken, die linke zugewuchert + zwischen Mitte und links wurde der Abstand zwischen den Platten des Bürgersteigs immer größer ... und es wurde immer enger ...

... und ich mit einem fiesen Geräusch des VR genau da rein. Ekliges, schrammendes Geräusch, als ich da etwa 5 cm im den Plattenspalt eingetaucht bin, aber - da ich langsam war - nix passiert. Nicht mal richtige Spuren auf der Felge.

Glück gehabt.
 
Jaja, das Zusatzschild Nr. 1012-32! :D

Das Schild hat schon ein richtig schweres Leben, da es weder in der StVO noch im Bußgeldkatalog erwähnt wird. Wer es nicht beachtet muß also verkehrsrechtlich nicht mal Konsequenzen fürchten.

Ohne anderes, "echtes" Verkehrszeichen aufgestellt hat es sowieso keine verkehrsrechtliche Bedeutung, da es ja nur ein Zusatz ist, das ein richtiges Schild in der Aussage ergänzt oder einschränkt. Nur leider ist auch keine Kombination mit einem anderen Schild denkbar, bei der der Zusatz "Radfahrer absteigen" einen Sinn ergeben würde. Entweder darf man mit dem Rad fahren oder man darf es nicht. Darf man es nicht braucht es das Zusatzschild nicht, darf man es widerspricht das Zusatzschild dem Verkehrszeichen und hebelt z.B. in Verbindung mit einem blauen Radfahrlolli die angeordnete Benutzungspflicht wieder aus. Das Schild ist für die Regelung des Verkehrs überflüssig wie ein Kropf!

Eine einzige rechtliche Bedeutung hat das Schild allerdings:
Der Aufsteller kann damit auf eine erkannte aber nicht beseitigte Gefährdung hinweisen und so bei einem eventuellen Unfall versuchen die Haftung auf den Radfahrer abzuwälzen.

Genau genommen kann man das Schild also bei Vorhandensein von gesundem Menschenverstand folgenlos ignorieren! Aber nur dann! ;)
 
So Fahrradfahrer haben im Baustellenbereich nichts zu suchen. Die sind viel zu langsam, halten alles auf und dann gibts Chaos, wenn noch nicht alle aus der Baustelle raus sind und die andere Seite rein will.
Außerdem kann man Radler aufgrund der Enge nicht überholen oder kann vorbeifahren, es ist ätzend hinter so einem Lahm@rsch herzufahren.

Daher -> Radfahrer absteigen!

(Ich bin mir aber nicht sicher, obs das bringt, wenn man sein Rad durch die Baustelle schiebt :D)
 
Also, ich weiß wirklich nicht, was die Diskussion soll....Da ist eine Fahrbahn und ein Fußweg...und ein Schild das für den Fußweg als Zusatzinfo angeschlagen ist (hatte ich richtig verstanden?).
1. Fahrstunde für Radler: Gefahren wird auf der Fahrbahn, es sei denn, es ist ein Radweg vorhanden, der kann benutzt werden oder muss es. Je nach Beschilderung. Oder der Fußweg ist für "Radfahrer frei" angegeben. Oder es sei denn, die Fahrbahn ist explizit für Fahrräder gesperrt, bzw. ausdrücklich als Autostrasse (wie heißt das doch gleich richtig?) ausgewiesen.
Keines der "Es sei denns" kann ich hier erkennen.
Oder was versteh ich falsch?
Btw.: Absteigen und auf der Fahrbahn schieben ist tatsächlich nicht im Sinne des Erfinders;)

Daß ich bei Langeweile die Blindbleche tatsächlich von der nächsten Streife oder auf der nächsten Wache erklärt haben wollte bleibt davon unbeschadet.
Die Situation, die @thomaspan beschreibt ist ja eine andere. Die Fahrbahn endet/ist unterbrochen. Vor dem Befahren des Fußwegs wird ausdrücklich gewarnt, auch wenns sowieso nicht zulässig wäre (oder war das freigegeben?). Da kann man nicht meckern. Als Autofahrer wäre Wenden angesagt, da ist mit aussteigen und tragen nicht so viel möglich :D
 
Generell ist die Beschilderung an Baustellen oft ziemlich unsinnig. Angeblich müssen die von der Verkehrsbehörde genehmigt werden, aber entweder haben die keine Ahnung oder die Bauleute machen was sie wollen. Es könnte aber auch eine Kombi aus beidem sein.

Klassisch, hier in Berlin, ist folgender Fall: Straße ohne Beschränkung für Fahrräder [ich merke an: aber mit freiwilligem Radweg]. Eine Baustelle nimmt etwa die halbe Breite des Gehweges ein. Um den Fußverkehr um diese Baustelle herumzuleiten wird dann dort dieses Schild aufgestellt.

Das besagt: Radfahrer dürfen hier nicht auf der Fahrbahn fahren und es gibt eine Spur für Fußgänger und Radfahrer. Beides ist falsch [...]
[Zeichen 241-30]
Ganz lustig ist es, wenn man sich (in Berlin) beim zuständigen Amt beschwert wegen der falschen Baustellen-Beschilderung. Was da für gequirlte XXXX rausgehauen wird als sogenannte "Erklärung", lässt einen sprachlos zurück :confused::eek::rolleyes:.
Das Problem ist IMO nicht, daß das Schild jemand falsch verstehen könnte, sondern daß je häufiger man die falsche Verwendung von Schildern sieht, die Leute vergessen, was sie wirklich bedeuten sollen.
Du sprichst mir aus der Seele :daumen:.
 
Ganz lustig ist es, wenn man sich (in Berlin) beim zuständigen Amt beschwert wegen der falschen Baustellen-Beschilderung. Was da für gequirlte XXXX rausgehauen wird als sogenannte "Erklärung", lässt einen sprachlos zurück :confused::eek::rolleyes:.

Hast du Beispiele?

Das Problem ist IMO nicht, daß das Schild jemand falsch verstehen könnte, sondern daß je häufiger man die falsche Verwendung von Schildern sieht, die Leute vergessen, was sie wirklich bedeuten sollen.

Das ist in der Tat ein Problem besonders für uns Radfahrer, denn so eine unsinnige Verwendung wie dein Beispiel (oder die Beispiele in der von mir verlinkten Fotosammlung) befeuert mMn den noch immer hier und dort vorhandenen Irrglauben Fahrräder gehörten auf den Gehweg.
 
Hast du Beispiele?
Vorspann: :D
Es geht um 3 ehemals nicht benutzungspflichtige Hochbord-Radwege, welche wegen Baumaßnahmen komplett gesperrt sind [edit: waren]. Die Fahrbahn sowie der sehr schmale, stark frequentierte Fußweg sind davon nicht betroffen. 2 der 3 Schilder "gemeinsamer Rad- und Fußweg" stehen direkt 1 Meter hinter der Radwegauffahrt.
Ich hatte darum gebeten, die Schilder beispielsweise durch "Gehweg - Radfahrer frei" zu ersetzen.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

da Ihr Anliegen zuständigkeitshalber zur Beantwortung an mich weitergeleitet wurde, nehme ich zu den Sachverhalten gerne Stellung wie folgt:

Unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeitsfrage - Verkehrslenkung Berlin / Bezirkliche Verkehrsbehörde - hinsichtlich der im einzelnen getroffenen Baustellenanordnungen bei den von Ihnen dokumentierten Vorgängen, kann ich Ihnen dennoch zu allen Fällen folgende allgemeingültige Informationen bieten:

Wie Sie zunächst völlig korrekt festgestellt hatten, handelt es sich in allen Fällen um bisher nicht benutzungspflichtige Radwege.

Die freie Entscheidung als Radfahrer, die Radwege zu benutzen - oder eben nicht - kann jeweils legal letztmalig an einer davor liegenden Einmündung/Kreuzung getroffen werden.

Habe ich mich als Radfahrer nun für das Fahren auf dem Radweg entschieden und das Befahren wird im weiteren Verlauf an einer Stelle durch Baumaßnahmen unmöglich, dann ist gemäß geltender Rechtslage (RSA - Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen) begleitend zur eigentlichen Baustellensicherung das Zeichen 240 StVO (gemeinsamer Geh- und Radweg) aufzustellen.

[Einwurf: Wie schon geschildert, stehen die Zeichen direkt an der Auffahrt - eine Benutzungspflicht wird somit suggeriert]

Diese Aufstellung impliziert im übrigen gem. der Verwaltungsvorschrift der StVO auch die gegenseitige Rücksichtnahme beider Verkehrsarten aufeinander und in dem so beschilderten Abschnitt damit den eindeutigen Vorrang für Fußgänger!

Die Anordnung des Zeichens 240 begründet sich außerdem schon allein in der Tatsache, dass dem Radfahrer an dieser Stelle aus verkehrsrechtlicher Sicht keine Wahlmöglichkeit (den gemeinsamen Fuß- und Radweg oder eben die Fahrbahn zu nutzen) mehr zur Verfügung steht, da in der Regel eine rechtssichere Abfahrtmöglichkeit (Absenkung mit einhergehenden Sicherungen, wie Markierungen/Beschilderungen) in den Fließverkehr nicht vorhanden ist.

[Einwurf: genau gegenüber einer dieser Stellen endet ein nicht-benutzungspflichtiger Hochbord-Radweg, danach kommt ein Gehsteig mit "Radfahrer frei", eine rechtssichere Abfahrt auf die Fahrbahn ist da auch nicht möglich]

Wie bereits vorstehend kurz angedeutet, würde die Aufstellung der von Ihnen begehrten Verkehrszeichenkombination Z 239 + Zz "Radfahrer frei" nämlich im Umkehrschluss an diesen Stellen eine baulich angelegte und für den Fließverkehr ersichtliche Rampenausbildung für die "wechselwillige Rad-Fahrbahnfraktion" bedingen, deren hoher baulicher und verkehrstechnisch abzusichernder Aufwand aus meiner Sicht definitiv nicht im Verhältnis zur temporären Sperrung der jeweils kurzen Radwegabschnitte stehen würde.

[Einwurf: der ganze Abchnitt war gesperrt :) ]

In der Hoffnung, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen die Sachlage ausreichend erläutern konnte, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag [...]
:rolleyes:
 
Also, ich weiß wirklich nicht, was die Diskussion soll....Da ist eine Fahrbahn und ein Fußweg...und ein Schild das für den Fußweg als Zusatzinfo angeschlagen ist (hatte ich richtig verstanden?).

Ja, genauso.

Na ja, es gibt tatsächlich eine Situation, in welcher das Schild "sinnvoll" ist - rein verkehrsrechtlich. Kinder bis zum Alter von 8 müssen ja auf den Gehweg fahren, wenn vorhanden. Und genau diese müssten dann an dieser Stelle anhalten, absteigen, das Rad auf den Gehweg heben, 50m schieben, am Ende das Rad wieder runter, aufsteigen und weiterfahren.

Mfg
Conny
 
Ja, genauso.

Na ja, es gibt tatsächlich eine Situation, in welcher das Schild "sinnvoll" ist - rein verkehrsrechtlich. Kinder bis zum Alter von 12(?) müssen ja auf den Gehweg fahren, wenn vorhanden. Und genau diese müssten dann an dieser Stelle anhalten, absteigen, das Rad auf den Gehweg heben, 50m schieben, am Ende das Rad wieder runter, aufsteigen und weiterfahren.

Mfg
Conny
Hört sich logisch an.
Aber: Wie kommt das Kind (ohne vorherigen und nachfolgenden Gehweg) auf dieses Konstrukt??? Auf der Fahrbahn kommt es ja legal gar nicht dahin - ausser es hat das Rad eh schon bis dahin geschoben... :D:idee:
 
Bis dahin gibt es ja ausschließlich die Fahrbahn, natürlich darf es diese benutzen, nicht nur zum schieben, auch zum Fahren.
 
Bis dahin gibt es ja ausschließlich die Fahrbahn, natürlich darf es diese benutzen, nicht nur zum schieben, auch zum Fahren.
Echt jetzt? Auch als kleiner Stöpsel? Wieder was gelernt...
Hab keine Eigenen, und hab noch nie ein kleines Kind auf ner Fahrbahn gesehen... und wenn ich mir so ansehe, wie die ufm Gehsteig rumkurven, uiuiui...
 
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