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Unfall mit Rennrad, Rechtsfrage, Tipps ...??!

Also das ist ja wirklich schön, dass du so denkst. Hilfreich ist aber anders. Allerdings will ich hier natürlich niemanden den Mund verbieten, weil ich auch ein Verfechter der Meinungsfreiheit bin. Aber sachbezogene Kommentare sind mir unbestritten lieber. Denn mir geht es hier wirklich um das Verständnis der Sache. Dass ich auch ein gewisse Schuld mittrage, ist mir vollkommen klar.

Demnach:
Gemeint ist letztlch nur, wenn sich auf der Fahrbahn für diese Fahrzeuge eine eigene Spur befindet, bzw. neben der Fahrbahn ein Radweg.Auf einer Spur ist ja im Prinzip nur Platz für je eine Fahrzeug.
Woraus schließt du das? Das ist doch nirgendwo explizit aufgeführt...
 
Muß es ja auch nicht, denn es ist ja eigentlich unüblich, dass zwei Fahrzeuge eine Spur benutzen. Um auf der Fahrbahn in diese Situation zu kommen, regulär "rechts zu überholen" muß dann schon eine eigen Fahrspur wie Busspur oder Fahrradstreifen angelegt sein. Aufgeführt ist das in Absatz 3). Die Angabe "auf oder neben der Fahrbahn" scheint erstmal eine Ungenauigkeit zu sein, dürfte sich aber durch die §§ 5-7 geregelt sein.

Weniger eindeutig ist so eine Situation an einer Ampel, an der man mit dem Rad zwar rechts vorbeifahren darf um sich vorne an der Haltelinie aufzustellen, sich aber rechts neben den Autos eine Fahrradschlange gebildet hat. Die müssen wohl auch erst durchgelassen werden.

Wenn aber beide in Bewegung sind, darf nicht rechts überholt werden, wenn nur die normale, rechte Fahrspur vorhanden ist.

Du darfst also nicht jemnden, der die Absicht hat, rechts abzubiegen - und das entprechend angezeigt hat, rechts überholen, sondern mußt links überholen. Steht das Auto "nur" auf der Abbiegespur und es ist Platz vorhanden, darfst Du rechts vorbeifahren, bis zur (roten) Ampel.

"Vorbei fahren" und "Überholen" sind zwei verschiedene Vorgänge.
 
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Zur Info: Der ADFC-Rechtsreferent hat meine Interpretation des StVO-Paragraphen bestätigt. Wäre ja glatt mal interessant, was der ADAC dazu zu sagen hätte. :D
 
Wie soll man dann z.B. eine Straßenbahn vorbeilassen, wenn die auf der selben Fahrspur wie der Pkw unterwegs ist? (keine Ahnung ob es sowas überhaupt gibt)
Muss man dann zuerst nach links fahren um rechts abzubiegen (nachdem die Straßenbahn vorbei ist)
 
Zur Info: Der ADFC-Rechtsreferent hat meine Interpretation des StVO-Paragraphen bestätigt. Wäre ja glatt mal interessant, was der ADAC dazu zu sagen hätte. :D

Na ja, mir bleiben da trotzdem Zweifel. Wenn das Auto an Dir vorbeigefahren ist, oder auf Deine Spur neben Dich gefahren ist und dann abgebogen, ja. Aber wenn Du in den Abbiegevorgang quasi "hineingefahren" wärst, meine ich, nein. Und wenn ich Dich richtig verstanden haben, war es letzteres.

Der Knackpunkt ist m.E. eben dass ihr auf der selben Fahrspur gewesen seid.

@Rajesh : Wenn Du auf der selben Fahrspur bist, wäre die Straßenbahn hinter oder vor Dir. Da erübrigt sich dann alles weitere. Wenn sie rechts neben Dir auf einer eigenen Spur fährt, mußt Du sie erst vorbeilassen.
 
@Rajesh : Wenn Du auf der selben Fahrspur bist, wäre die Straßenbahn hinter oder vor Dir. Da erübrigt sich dann alles weitere. Wenn sie rechts neben Dir auf einer eigenen Spur fährt, mußt Du sie erst vorbeilassen.

Der Lerneffekt beim Autofahrer dürfte aber mit einer Straßenbahn, die sich von rechts durch sein Auto fräst größer sein, als mit einem Radfahrer :-]
 
@Rajesh : Wenn Du auf der selben Fahrspur bist, wäre die Straßenbahn hinter oder vor Dir. Da erübrigt sich dann alles weitere. Wenn sie rechts neben Dir auf einer eigenen Spur fährt, mußt Du sie erst vorbeilassen.
Das meine ich ja auch.
Warum soll man auch einen Radfahrer, der hinter einem fährt, noch vorbeilassen, aber die Straßenbahn nicht? (nur weil der Radfahrer noch vorbeischleichen kann und die Straßenbahn nicht).
In dem Paragraph der STVO stehen beide.
Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
 
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"Alfkeule" hat doch "gesehen" (oder geglaubt zu sehen) dass das Auto NICHT geblinkt hat. Folglich MUSS er hinter dem KFZ gewesen sein und diesem in seinen Abbiegevorgang hinenegefahren sein! Wenn das KFZ geblinkt hat und er es nur übersehen hätte dann ist der KFZ-Fahrer im Recht. Keiner darf an einem Rechtsabbieger rechts vorbeifahren (von Überholen reden wir hier ja nicht).
Was wäre wenn das KFZ beweisbar sein Abbiegen nicht mit dem Blinker angekündigt hätte? Dann wäre es ein Rechtsüberholen von "Alfkeule" welches verboten ist. Er hätte ja in diesem Moment gedacht "der fährt geradeaus" und schleicht sich rechts vorbei - wie man (auch ich) es eben mit dem Rad so manches Mal unvorsichtigerweise macht.
Ich glaube der Radfahrer hat hier in keinem Fall eine Chance recht zu bekommen. Ich bin aber bezüglich Verkehrsrecht ein Laie und meine Annahme beruht auf meinem persönlichem Gefühl.
 
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