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UMFRAGE: Wenn ein Radweg neben der Straße ist

Wenn ein Radweg neben der Straße ist:

  • Benutze ich trotzdem in jedem Fall die Straße

    Stimmen: 20 8,0%
  • Benutze ich die Straße, es sei denn ich kenne den Radweg und er ist gut ausgebaut

    Stimmen: 99 39,8%
  • Benutze ich die Straße, es sei denn der Radweg sieht aus als sei er in gutem Zustand (Weg unbekannt)

    Stimmen: 40 16,1%
  • Benutze ich den Radweg, es sei denn er ist in schlechtem Zustand

    Stimmen: 82 32,9%
  • Benutze ich den Radweg, wenn es laut Stvo vorgeschrieben ist (blaues Schild)

    Stimmen: 8 3,2%

  • Umfrageteilnehmer
    249

Discostu

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22 August 2009
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266
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79
Ort
Mainz
Ich bin noch ziemlicher Anfänger und muss zugeben, dass wenn Autos hupend und mit Handzeichen zum Fahrradweg an mir vorbeifahren, ich ins grübeln komme, ob ich nicht doch vielleicht auf dem Radweg besser aufgehoben bin.
Das hat mich schon manchmal dazu veranlasst, von der Straße auf den Radweg zu fahren, wenn es so aussah, als ob der Zustand i.O. ist.
Allerdings passiert es dann häufig, dass entweder Fußgänger oder andere (langsamere) Fahrradfahrer sich auf dem Weg befinden oder, noch schlimmer, der Fahrradweg unverhofft an Qualität abnimmt oder einfach aufhört.
Wie macht ihr das? Immer auf der Straße? Trotz Fahrradweg? Oder auf dem Fahrradweg wenn es vorgeschrieben ist?
Würde mich einfach interessieren, wie das andere Rennradfahrer so angehen.
 

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Re: UMFRAGE: Wenn ein Radweg neben der Straße ist
Ich mache die Benutzung meistens von der Qualität des Radweges abhängig. Bei schlechten Sichtverhältnissen
( Nebel, starken Regen, Dunkelheit ) benutze ich grundsätzlich den Radweg.
 
Da in meiner Gegend Rennräder auf der Straße keine seltene Erscheinung sind und viele relativ verkehrsarme Landstraßen zur Verfügung stehen, die eben oftmals auch nicht von Radwegen begleitet sind, scheint es bei den meisten hiesigen Autofahrern eine Art Gewöhnungseffekt zu geben, so dass oberlehrerhaftes Gefuchtel oder aggressive Überholaktionen nach meiner Wahrnehmung eher Ausnahmen sind; - selbst wenn es einen eigenen Radweg geben sollte. :)

Ich würde deren Benutzung auch mit dem Renner nicht prinzipiell ausschließen und habe deshalb oben mit Antwort 2 gestimmt. Voraussetzungen sind Streckenkenntnis, so dass ich weiß, wo und wie der Radweg endet, aber auch verhältnismäßige Einsehbarkeit. Es ist natürlich unangenehm, mit (relativ) großer Geschwindigkeit auf einem zunächst nicht überschaubaren Überland-Radwegsabschnitt neben der Straße anderen erheblich langsameren Mitnutzern zu begegnen, deren zu erwartende Reaktionsweise noch dazu nicht ganz leicht einzuschätzen ist.

Ich habe also schon, um eine bestimmte Sorte Autofahrer freiwillig durch meine Radwegbenutzung zu erfreuen, beim Versuch derselben auf dem Radweg ziemlich wüste und ganz grundlose Beschimpfungen geerntet von:
- ausflugsradelnden pulkartig verteilten und ins Gespräch vertieften Rentnerinnen- und Rentnerclubs
- den Radweg in falscher Richtung befahrenden Einkaufsradlern mit Stahlkörben am Lenker
- den Radweg in ganzer Breite benutzenden händchenhaltenden Pärchen auf Rollerblades
- verdienstlichen Landwirtinnen und Landwirten, die ihre Landmaschinen auf dem Radweg zwischen Landstraße und Acker pausenhalber parkieren
- Hundebesitzern, die mit quergespannten Roll-Leinen den Fiffi hinter sich herzerren
usw. usf.:mad:

Jeder wird solche Beispiele erlebt haben, etliche Diskussionsfäden hier befassen sich schon damit.
Fahre ich mit anmontierter Klingel, um rechtzeitig beim eingeleiteten Bremsen mein Herankommen anzukündigen, werde ich zu spät gehört. (Etliche der genannten Personengruppen tragen ja auch Eipotts und ähnliches Zeug mit Geräuschmembran im Gehörgang, gegen die ich auf hinreichende Entfernung kaum anklingeln kann...:rolleyes:) Rufe ich dagegen rechtzeitig mit bemüht melodiöser, aber vielleicht etwas atemloser Stimme "Hallooooho, Vorsicht, bittedanke!" erschrecken sich die also Angerufenen, zucken zusammen und zeigen sich über mein Vorhandensein verständnislos bis erbost.

Langer Erfahrung banaler Sinn:
Radwege, die ich nicht kenne und bei denen ich damit rechnen muss, dass ich sie auf genügende Sichtweite nicht allein benutzen oder nur mit fahrtechnisch hinreichend souveränen Radlern jeder Art teilen kann, sind mir zu gefährlich, die Begegnungen darauf zu konfliktträchtig und die beinahe zwingend erforderlichen vorkommunikativen Brems-, Klingel- und Schaltmanöver zu kräftezehrend, als dass ich mir dies öfter zumuten wollte.
 
Ich halte mich an die Benutzungspflicht unter der Betrachtung der Zumutbarkeit. Sobald der Weg eine Aneinanderreihung von Bombentrichtern ist, dort der Platz aufgrund von Fußgängern, parkenden Bürgerkäfigen (oder ähnliches) nicht ausreicht oder ich an eine erfahrungsgemäß gefährliche Stelle komme, weiche ich - sofern möglich - auf die Straße aus.
Von hupenden Autos lasse ich mich in aller Regel (nur eine Ausnahme bestätigt die, zwischen Müggelheim und Gosen) nicht in der Entscheidung beeinflussen. Die knackdoofen, hupenden Wutfahrer halten eh nicht an, wenn's dich auf dem Radweg hinlegt, im Gegenteil karren die dich dort noch über den Haufen, weil sie dich "übersehen".
 
Hier sprießen die Umfragen ja wie Pilze aus dem Boden! :D

Die meisten hier machen das wohl von der Qualität abhängig. Weiteres wichtiges Kriterium ist auch die gegebene Sicherheit des Radweges. Wenn du durch Ortschaften fährst, findest du oft ausgeschilderte Radwege - die meisten sind aber für einen RR'ler lebensgefährlich, weil alle 5 Meter extrem schlecht einsehbare Grundstücksausfahrten oder Querstraßen den Weg kreuzen. Entweder du fährst dort im Schritttempo oder gehst ein extrem großes Risiko ein.

Man kann das wohl grob damit zusammenfassen: Verlangsamt mich der Radweg im Vergleich zur Straße stark, nutze ich die Straße. (schlechte Qualität macht langsamer, schlechte Übersicht macht langsamer, blinde Fußgänger..)
Umgekehrt gilt allerdings auch: Ist der Radweg dank gutem Ausbau und Belag schnell befahrbar, wird dieser auch gerne mal statt der Straße genutzt.
 
Langer Erfahrung banaler Sinn:
Radwege, die ich nicht kenne und bei denen ich damit rechnen muss, dass ich sie auf genügende Sichtweite nicht allein benutzen oder nur mit fahrtechnisch hinreichend souveränen Radlern jeder Art teilen kann, sind mir zu gefährlich, die Begegnungen darauf zu konfliktträchtig und die beinahe zwingend erforderlichen vorkommunikativen Brems-, Klingel- und Schaltmanöver zu kräftezehrend, als dass ich mir dies öfter zumuten wollte.


So sehe ich das bisher auch. Es ist einfach auch lebensgefährlich, nicht nur für mich, sondern eben auch für andere Benutzer des Radwegs, wenn ich da mit meinen 40km/h bei etwas bergab den Weg entlang bretter. Deshalb werde ich auch auf der Straße bleiben. Ich würde sogar fast soweit gehen zu sagen in jedem Fall. Es sei denn ich bin aus Versehen auf einer Bundesstraße mit viel Verkehr gelandet und habe deshalb Angst um mein Leben... aber das sollte nicht mehr so oft vorkommen wenn ich mich hier etwas besser auskenne...
 
Ich halte mich an die Benutzungspflicht unter der Betrachtung der Zumutbarkeit. Sobald der Weg eine Aneinanderreihung von Bombentrichtern ist, dort der Platz aufgrund von Fußgängern, parkenden Bürgerkäfigen (oder ähnliches) nicht ausreicht oder ich an eine erfahrungsgemäß gefährliche Stelle komme, weiche ich - sofern möglich - auf die Straße aus.
Von hupenden Autos lasse ich mich in aller Regel (nur eine Ausnahme bestätigt die, zwischen Müggelheim und Gosen) nicht in der Entscheidung beeinflussen. Die knackdoofen, hupenden Wutfahrer halten eh nicht an, wenn's dich auf dem Radweg hinlegt, im Gegenteil karren die dich dort noch über den Haufen, weil sie dich "übersehen".

Aber gerade dort musst du ja nicht auf den Radweg. Die Pflicht wurde ja vor ein paar Jahren aufgehoben und es steht einem frei dort zu fahren (daher ja das blaue Fußweg Schild mit Zusatz "Radfahrer frei").

Ich weiß, die ganzen Muttis und Wochenendradler gucken immer ganz neidisch rüber und brubbeln was von "hier ist doch nen Radweg.... blabla" und jaaaa die Autofahrer dort sind manchmal leider auch unwissend unterwegs, aber das wird immer besser. Mein Empfinden jedenfalls ;) Also schön auf der Piste bleiben. Der Weg verwurzelt mir eh viel zu sehr. Und spätestens am Gosener Kanal wirds hochgefährlich mit entgegenkommenden Radlern :/
 
Schaut in Malchow nicht besser aus - dort steht für die erste Hälfte des Ortes das blaue Schild mit "Fahrrad frei" und für die zweite Hälfte (nach einer Kreuzung) ist gar kein Schild mehr, nichtmal für den Fußweg. Durch den gesamten Ort gelten 20km/h(!).

Fahre ich dort mit 25km/h auf der Straße, werde ich regelmäßig geschnitten. Im Frühjahr hatte es einer dann doch ziemlich arg getrieben und ich habe ihn an der nächsten Kreuzung zur Rede gestellt. Die Antwort war, da rechts sei ein Radweg. Auf meine Antwort, das Ding sei einfach nur ein Stück Boden ohne weitere Eigenschaften, hauten er und seine Frau doch glatt raus, dass an der letzten Kreuzung ein dickes blaues Schild stand. Sie wüssten das, sie seien öfter dort unterwegs. Auf meine Erwiderung, dass ich tagtäglich dort unterwegs sei und als Radfahrer aktiver nach solchen blauen Schildern Ausschau halte und weiterhin noch der Vorwurf der massiv überschrittenen 20km/h um mindestens 50% (ich war mit ca. 30km/h unterwegs und er überholte) im Raum stand, wurde ich es Lügens bezichtigt und er fuhr weiter.
 
jaaaa die Autofahrer dort sind manchmal leider auch unwissend unterwegs, aber das wird immer besser. Mein Empfinden jedenfalls ;) Also schön auf der Piste bleiben. Der Weg verwurzelt mir eh viel zu sehr. Und spätestens am Gosener Kanal wirds hochgefährlich mit entgegenkommenden Radlern :/

Ich empfinde die Autofahrer an der Stelle als höchst aggressiv, im letzten Jahr hatte ich keine Tour (ohne Übertreibung), auf der ich nicht behupt oder vom offenen Fenster aus angeschrien wurde. Nicht, dass mich das allein vom Straßenfahren abhält, ich fürchte eher, dass da einer seine Contenance verliert und sich von seiner Wut zu anderem verleiten lässt. Irgendwie herrscht dort eine Wutkonzentration. :confused:
All die Wurzeln, die Tatsache, dass der Weg eigentlich den Fußgängern gehört (mit Gastrecht für Radfahrer) und die gefährliche Stelle an der Brücke hinterlassen auch ein sehr ungutes Gefühl. Fahre dort nicht gerne.
 
Da gebe ich dir recht. Letztes Jahr fand ich das irgendwann auch nur noch nervig. Insbesondere, wenn man Richtung Gosen fährt (also auf der Seite, wo auch der Gehweg parallel verläuft), war immer ein Idiot der Hupen oder Drängeln musste.

Dieses Jahr fand ich es bisher nicht so schlimm, vermutlich weil auch die Zahl der Radfahrer auf diesem Abschnitt deutlich gestiegen ist. Bisher bin ich meist in die entgegengesetzte Richtung gefahren. Da war bisher noch nix. Das einzige was wir letztes Jahr dort drei mal bekamen, war das Scheibenwischwasser aus der Düse. Vor allem auch nur dort! Irgendwelche Proleten mit aufheulendem Motor sind da zwar immer unterwegs, aber ich mach mir da mittlerweile auch nichts mehr draus. Vor allem weil ich weiß, dass dort Rechtssicherheit herrscht :)

Da muss ich schon sehr schlecht gelaunt sein, um mir an der Stelle die Laune vermiesen zu lassen.
 
Ich fahre grundsätzlich fast immer auf der Straße auch wenn ein guter Radweg daneben ist. Auf Radwegen kann dir mMn viel mehr passieren als auf der Straße. Andere langsame Radfahrer, Kinder, Hunde, parkende Autos und vor allem Fußgänger die nicht im Traum darauf kommen beim Betreten eines Radweges auf Radfahrer zu achten sind mir zu gefährlich.
Da lasse ich mich lieber ein paar mal anhupen.
 
Ich mache die Radwegbenutzung von der Anzahl der Hofeinfahrten und Kreuzungen abhängig. Außerorts benutze ich auch die Überland-Radwege. Aber innerorts fahre ich generell auf der Straße.
Habe das Fahren auf dem Radweg schon mit zwei Schädelbrüchen bezahlt (von abbiegenden PKWs übersehen). Da kann mich die Polizei gerne anhalten und bei mir kassieren. So teuer, daß es die Verletzungen aufwiegt, können die Knöllchen gar nicht werden.
 
Normalerweise fühle ich mich auf der Straße sicherer. Dort wird man besser gesehen und unerwartete Ereignisse, wie Autos aus Einfahrten oder spielende Kinder, sind wesentlich seltener. Auch versuchen die Rechtsabbieger einen nicht ständig umzunieten ;-) Ganz abgesehen davon, dass auf den meisten Radwegen ein vernünftiges Tempo mit dem Rad gar nicht möglich ist (zumindest innerorts): schlechtes Pflaster, schiefe Platten, geteerte Baustellenzufahrten, Fußgänger, langsame Radfahrer, Hunde, viele Kurven, etc.

Kenne ich einen Radweg aber gut, und weiß, dass dieser vernünftig befahrbar ist, dann nutze ich den auch.
 
Ich versuche meistens den Radweg zu nutzen, weiche aber oft auf die Straße aus da es mir auf den Radwegen teilweise echt zu stressig ist. Besonders am Wochenende, wenn viele Leute mit ihrem Rad unterwegs sind merkt man sehr schnell das dort bei einigen der gesunde Menschenverstand abgestellt wird. Da wird plötzlich und unverhofft angehalten (und dabei meistens das Rad quer über den Radweg gestellt), Familien mit Kindern schauen sich lieber gegenseitig beim Radfahren an als mal nach vorne zu schauen und Paare die nebeneinander über den Radweg fahren reagieren gereizt wenn man ihnen von hinten "Vorsicht!" zuruft. Ganz toll sind ja auch die Inlineskater mit großen Kopfhörern auf, die auf garnichts reagieren was von hinten kommt...

Auf der Straße ist mir bisher wenig negatives aufgefallen. Der ein oder andere hupt mal, aber auch nur dann wenn er sich selbst in eine brenzlige Situation gebracht hat. Letztens hatte mich ein Autofahrer ausgebremst und meinte mich dann belehren zu müssen wo denn der Radweg sei. Beim ausbremsen hat es mich fast vom Rad geholt weil der so dicht vor mir hielt das ich gerade eben noch aus den Pedalen kam. Als ich dann sein Nummernschild fotografieren wollte ist er schnell weitergefahren...

Aber ich fahre trotzdem gerne Rennrad :daumen:
 
Gabs da nicht mal ein Urteil von einem Bundesverwaltungsgericht, dass die Radfahrer dem Autoverkehr
gleich gestellt wurden? Das heisst, dass man auf der Strasse fahren darf, ausser es besteht eine eindeutige
Gefahrenquelle. Wisst ihr noch was darüber?

Du sprichst von der Radwegbenutzungspflicht - grundstätzlich dürfen/sollen Radfahrer auf der Straße fahren, außer es liegt eine Gefahrenlage vor, dann ist die Radwegbenutzungspflicht rechtmäßig. Liegt allerdings bereits eine Benutzungspflicht vor, musst du dich an diese halten, auch wenn sie rechtswidrig ist. Das bedeutet, ein zu schmaler, ein schlecht gestalteter, ein unübersichtlicher, ein rumpeliger, ein unnötiger Radweg ist von dir zu nutzen. Erst wenn er objektiv nicht nutzbar ist, was übrigens keineswegs der Sicht eines RR-Fahrers entspricht, denn der hat sowieso keinen Plan, dann darfst du eine Benutzungspflicht ignorieren. Wenn der Weg beispielsweise über die nächsten hundert Meter ununterbrochen voller Glasscherben ist, darfst du ausnahmsweise auf die Straße -trotz blauem Schild- wenn auf dem Weg aber nur vereinzelt Flaschen zerdeppert wurden, musst du logischer Weise das Risiko eingehen, dir Platten einzufangen.
Selbst wenn du Widerspruch gegen eine rechtswidrige Benutzungspflicht einlegst, darfst du während des Widerspruchsverfahrens nicht auf der Straße fahren - die (Allgemein)Verfügung gilt noch, auch bei Rechtswidrigkeit. Ein VA (Verwaltungsakt, wozu die allg.Verfügung gehört) ist nur dann von Anfang an zu ignorieren, wenn er nichtig ist (von vornherein nicht rechtswirksam (weil (sehr) schwerer Rechtsmangel)).

Ich fuhr mal durch einen winzigkleinen Ort und wurde von Polizisten, die gerade eine Verkehrskontrolle durchführten, auf einen unglaublich ruppigen Radweg verwiesen - und im gleichen Augenblick kamen uns drei Rentner-Jogger entgegen, die freudig pöbelten, dass der scheiß Rambo-Radler auf den Radweg verwiesen wurde, aber selbst zu dritt halb nebeneinander versetzt auf der Straße liefen.. (Fand die 'Anekdote' irgendwie passend bezüglich der Lage in Deutschland)
 
neben dem zustand des radweges, mach ich die entscheidung von der fahrtzeit / wochentag / wetter abhängig.
an einem schön wetter-sonntag tummelt sich doch allerhand auf den kombinierten fuß-/ radwegen (familien mit kindern, personen mit tieren, ältere spaziergänger), da wähle ich dann bewusst die straße. unter der woche auf der feierabendrunde sieht es da bei dem gleichen radweg ganz anders aus.

oder wenn der radweg nur von ort zu ort führt (wenige km), dann lohnt sich der wechsel auf den radweg meist nicht, da er eh wieder am ortseingang endet. naja ihr kennt das ja :D
 
Du sprichst von der Radwegbenutzungspflicht - grundstätzlich dürfen/sollen Radfahrer auf der Straße fahren, außer es liegt eine Gefahrenlage vor, dann ist die Radwegbenutzungspflicht rechtmäßig. Liegt allerdings bereits eine Benutzungspflicht vor, musst du dich an diese halten, auch wenn sie rechtswidrig ist. Das bedeutet, ein zu schmaler, ein schlecht gestalteter, ein unübersichtlicher, ein rumpeliger, ein unnötiger Radweg ist von dir zu nutzen. Erst wenn er objektiv nicht nutzbar ist, was übrigens keineswegs der Sicht eines RR-Fahrers entspricht, denn der hat sowieso keinen Plan, dann darfst du eine Benutzungspflicht ignorieren. Wenn der Weg beispielsweise über die nächsten hundert Meter ununterbrochen voller Glasscherben ist, darfst du ausnahmsweise auf die Straße -trotz blauem Schild- wenn auf dem Weg aber nur vereinzelt Flaschen zerdeppert wurden, musst du logischer Weise das Risiko eingehen, dir Platten einzufangen.
Selbst wenn du Widerspruch gegen eine rechtswidrige Benutzungspflicht einlegst, darfst du während des Widerspruchsverfahrens nicht auf der Straße fahren - die (Allgemein)Verfügung gilt noch, auch bei Rechtswidrigkeit. Ein VA (Verwaltungsakt, wozu die allg.Verfügung gehört) ist nur dann von Anfang an zu ignorieren, wenn er nichtig ist (von vornherein nicht rechtswirksam (weil (sehr) schwerer Rechtsmangel)).

Ich fuhr mal durch einen winzigkleinen Ort und wurde von Polizisten, die gerade eine Verkehrskontrolle durchführten, auf einen unglaublich ruppigen Radweg verwiesen - und im gleichen Augenblick kamen uns drei Rentner-Jogger entgegen, die freudig pöbelten, dass der scheiß Rambo-Radler auf den Radweg verwiesen wurde, aber selbst zu dritt halb nebeneinander versetzt auf der Straße liefen.. (Fand die 'Anekdote' irgendwie passend bezüglich der Lage in Deutschland)

Ich muß zur Toilette, aber sonst muß ich rein gar nichts.

Selbstverständlich gebe ich dem Erhalt Gesundheit absoluten Vorrang vor der strikten Beachtung der Straßenverkehrsordnung.
Rennradfahrer sind in aller Regel mehr als gut situiert und so sollte es nicht an den paar Euro fehlen, im Falle der Kontrolle das Strafgeld zu bezahlen. Schon ein ruinierter Schlauchreifen ist weit teurer als die Kosten der Verwarnung, von der durch vernunftsblinde Radwegebenutzung ruinierten Gesundheit ganz zu schweigen.
 
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