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Rennradfahrer schleift Kleinkind mehrere Meter mit

Also das der weggefahren ist, war auf jeden Fall ein Fehler. Aber vielleicht hat er das ja bereits eingesehen. Ich würde das jedenfalls hoffen.

Elternhaftung ist jedenfalls ausgeschlossen. Wenn die Eltern in der Nähe waren, ist die Aufsichtspflicht erfüllt. Gibt es viele Urteile zu. Kein Richter erwartet, dass man sein Kind immer an der Hand hat.

Möge das Kind jedenfalls schnell wieder genesen.
 
Aber Kinder können doch haftpflichtversichert sein oder irre ich mich?
Sie können haftpflicht-versichert sein, müssen es aber nicht.
Es gibt auch einige Familien-Haftpflicht-Versicherungen, die die Schäden der Kinder explizit ausnehmen und so günstigere Prämien anbieten.

Motto:
Das Kind kann keine Schuld haben, folglich bleibt der geschädigte Dritte eh auf dem Schaden sitzen und die Familie muß nicht zahlen. Damit ist der potentielle Schaden von der Familie, also vom Versicherungsnehmer abgewendet.
Das der Dritte so wirklich ganz übel Schiffbruch erleiden kann, interessiert dann nicht mehr. Stell dir einfach mal vor der Knirps spielt mit einer Wunderkerze rum und deine Hütte brennt ab. Die Eltern hatten die Aufsicht, aber so schnell, wie der Teppich Feuer fing, konnten sie auch nichts mehr machen. ...

Es gibt aber leider auch Eltern, die ihren Kindern beibringen, dass die einem vors Fahrrad springen können, wie sie wollen, weil Kinder haben ja immer Vorfahrt.
Wie wahr. :(
War früher mal berufsbedingt Wochenendpendler und da war ich im Sommer mal mitm Motorrad zu meiner Bude gefahren. Direkt nebenan war ein Kindergarten. Meine Maschine stand aufm Hauptständer stehend vor der Tür. Was meinst, wie fuchsig ich geworden bin, als ich gesehen habe, daß da ein Knirps aufm Motorrad rumturnte (Mutter stand daneben, quatschte mit ihrer Freundin und fand das normal)...
Als ich dann angestürmt kam, patzte sie noch rum, was ich denn dagegen hätte.
--> Die Maschine wiegt vollgetankt 220kg... wie ergeht es wohl dem Knirps, wenn sie durch die Turnerei umkippt und den Kleinen unter sich begräbt?

Einsicht? Null!
 
Oft machen es die Eltern aber nur noch schlimmer.
Schon erlebt, dass ein Kleinkind mit ihrem Laufrad schön an der Seite eines Rad-/Gehweges fuhr. Etwa 10m dahinter die Mutter. Als ich die Mutter überholt habe, schrie sie: "Kind pass auf", worauf sich das Kind umdrehte und sich erst dadurch mit ihren Laufrad quer auf den Radweg stellte. Mir blieb nichts anderes übrig als stehen zu bleiben. Hätte die Mutter nichts gesagt, hätte ich warscheinlich ohne Problem LANGSAM an dem Kind vorbeifahren können.
 
... Elternhaftung ist jedenfalls ausgeschlossen. Wenn die Eltern in der Nähe waren, ist die Aufsichtspflicht erfüllt. Gibt es viele Urteile zu. Kein Richter erwartet, dass man sein Kind immer an der Hand hat ...
Sowas ist meinem Freund passiert: Die Mutter sitzt im Strassencafe. Das 4jährige King läuft auf die Strasse und direkt vors Auto. Schuld ist niemand und er bleibt auf seinem Schaden sitzen.
 
Ich möchte mal alle, die das Ganze so runterspielen fragen, ob sie genau so urteilen würden, wenn es ihr Kind oder ihr Enkelkind gewesen wäre.
 
Ja gut, das ganze auf eine emotionale Ebene bringen...

Ich würde vmtl niemals an einer Familie mit dem RR vorbei ballern... ABER vllt sah die Situation für den Radler nicht danach aus (Kind verdeckt?). Jeder von uns war schon in Situationen die ins Auge hätten gehen können, hatte aber bisher Glück. Ich fahre zwar immer vorauschauend, aber trotzdem bleibt der Mensch ein fehlerbehaftetes Wesen.

Das mit dem NoGo des Abhauens hatten wir ja schon erörtert.
 
Schön, dass die Sache jetzt aufgeklärt werden kann. Aber schade, dass die Zeitung immer noch von "aus dem Staub machen" schreibt.
 
Sowas ist meinem Freund passiert: Die Mutter sitzt im Strassencafe. Das 4jährige King läuft auf die Strasse und direkt vors Auto. Schuld ist niemand und er bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Soviel zum Thema "deutsche Gesetze"

Okay, gucken wir Deutsches Gesetz:

StvO, § 3


(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

..stimmt, unglaublich, das Ding, wollen wir's lieber etwas mehr "pro-Autofahrer" abändern lassen??

Vorschlag:

StvO, § 3


(2a) Kinder, hilfsbedürftige und ältere Menschen haben sich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer Ihre Fahrgeschwindigkeit nicht vermindern müssen.

Jawoll, besser, auch kürzer und knackiger!

Puh, hoffe, Letzteres taucht jetzt nicht in Google-Ergebnissen auf, wenn jemand nicht weiß, wie er fahren soll.. :rolleyes:
 
Aber schade, dass die Zeitung immer noch von "aus dem Staub machen" schreibt.

Und darüber hinaus kann der hellsehende Gazettenredakteur auch noch genau beurteilen, dass der Radler zum Unfallzeitpunkt "sehr schnell unterwegs" war.
Der Schmierfink schreibt nicht "es wurde berichtet, dass der schnell...", sondern stellt die "sehr schnelle" Fahrweise als Fakt dar. Für mich ein klarer Fall von Stimmungsmache.
 
Und darüber hinaus kann der hellsehende Gazettenredakteur auch noch genau beurteilen, dass der Radler zum Unfallzeitpunkt "sehr schnell unterwegs" war.
Der Schmierfink schreibt nicht "es wurde berichtet, dass der schnell...", sondern stellt die "sehr schnelle" Fahrweise als Fakt dar. Für mich ein klarer Fall von Stimmungsmache.

Er hätte sogar schreiben können „zu schnell“, und es wäre richtig gewesen. Wer ein Kind von der Straße rammt, war „zu schnell“, siehe oben, StVO. „Sehr schnell“ ist da ja noch nett gemeint.
 
Das alles sind Mutmaßungen von uns. Der Wahrheitsgehalt wird wohl möglicherweise daraufhinaus gehen,
dass das Kind ausserhalb des direkten elterlichen Zugriffs( verletzung der Aufssichtspflicht) war.
Meiner Frau und mir vorgestern passiert:
Wir fahren in unserem Dorf mit dem PKW die Strasse lang, da kamen , von weitem sichtbar, 2 kleine Kinder
auf unserer Fahrbahnseite mit dem Rad entgegen.
Der Vater fuhr mit einer weiteren Tochter auf dem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung.
Und als Krönung hat er noch fleissig telefoniert, während der Fahrt.
Wir haben angehalten, aber auf Worte reagieren so Vollpfosten nicht.
Beim nächsten mal muss man sowas anzeigen. Die Alten machen es den Jungen vor.
In meinen Augen ist das unverantwortlich.
Jetzt könnt ihr auf mir rumhacken:)
 
Das alles sind Mutmaßungen von uns. Der Wahrheitsgehalt wird wohl möglicherweise daraufhinaus gehen,
dass das Kind ausserhalb des direkten elterlichen Zugriffs( verletzung der Aufssichtspflicht) war.
Meiner Frau und mir vorgestern passiert:
Wir fahren in unserem Dorf mit dem PKW die Strasse lang, da kamen , von weitem sichtbar, 2 kleine Kinder
auf unserer Fahrbahnseite mit dem Rad entgegen.
Der Vater fuhr mit einer weiteren Tochter auf dem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung.
Und als Krönung hat er noch fleissig telefoniert, während der Fahrt.
Wir haben angehalten, aber auf Worte reagieren so Vollpfosten nicht.
Beim nächsten mal muss man sowas anzeigen. Die Alten machen es den Jungen vor.
In meinen Augen ist das unverantwortlich.
Jetzt könnt ihr auf mir rumhacken:)
Hast du ihn drauf angesprochen ?
 
Er hätte sogar schreiben können „zu schnell“, und es wäre richtig gewesen. Wer ein Kind von der Straße rammt, war „zu schnell“, siehe oben, StVO. „Sehr schnell“ ist da ja noch nett gemeint.

Bei einem Unfall mit einem Kind kann Schrittgeschwindigkeit "zu schnell" sein, objektiv würde allerdings niemand das als "sehr schnell" bewerten. Der sogenannte Journalist hat nicht berichtet (was seine Aufgabe gewesen wäre), sondern faktenbefreit gewertet.
 
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