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Radwege

AW: Radwege

Wenn die Radwege besser sind als die Straße ist es vernünftig auf Radwegen zu fahren.Nur wenn die Wege lauter Schlaglöcher haben und man liegt auf dem Aero,ist das absolute Scheiße!
 

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Re: Radwege
AW: Radwege

"Richtiges Verhalten:
Radfahrer müssen auf Straßen in der Regel ebenso wie der Kraftfahrzeugverkehr die Fahrbahn benutzen.

Wo es Radwege gibt, wird die Pflicht zur Benutzung von Radwegen ab 1.10.1998 auf solche Radwege beschränkt, die durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Z 237, 240 oder 241 StVO) gekennzeichnet sind.

Wo andere, nicht durch Z 237, Z 240 oder 241 gekennzeichnete Radwege in Fahrtrichtung rechts vorhanden sind, dürfen Radfahrer zwischen Fahrbahnbenutzung und Radwegbenutzung wählen.

Linke Radwege dürfen nicht benutzt werden. Wenn sie jedoch mit Z 237, Z 240 oder Z 241 gekennzeichnet sind, sind linke Radwege benutzungspflichtig.

Auch gekennzeichnete Radwege müssen nicht benutzt werden, wenn dies nicht zumutbar ist (z. B. wenn Glas oder Schnee diesen bedecken - Rechtssprechung)

Wo abmarkierte Seitenstreifen in Fahrtrichtung rechts vorhanden sind, dürfen Radfahrer entweder dort fahren, oder die Fahrbahn benutzen.

Radfahrer müssen deshalb in Zukunft Radwege ohne und mit Benutzungspflicht unterscheiden können."


So stehts im Gesetz!!
PS: Die drei genannten Verkehrszeichen sind rund und blau! Entweder ist nur ein Radfahrer abgebildet, oder oben Fußgänger/unten Radler, oder links Fußgänger/rechts Radler!
 
Es sind nicht nur die Radwege benutzungspflichtig, die mit den berühmt-berüchtigten blau-weißen Schildern gekennzeichnet sind, sondern im Prinzip alle, soweit sie nicht erkennbar (wann sind sie das?) ausschließlich für Fussgänger bestimmt sind!
Erstens steht über der der StVO das SVG(Straßenverkehrsgesetz), daß nur benutzungspflichtige Sonderwege(hier Radwege) kennt, aber nicht sagt, was das ist, zweitens ist auch nach §1 der STVO jedes vermeidbare Behindern verboten-und Autos sind nunmal schneller auch als jeder Radsportler!
Und drittens sind gerade auch nicht mit weiß-blau gekennzeichnete Radwege aus dem gleichen Grund benutzungspflichtig aus dem es -ausnahmsweise- auch nicht benutzungspflichtige weiß-blau gekennzeichnete Radwegwege gibt! Die gibt es nämlich wirklich! Normalerweise sind sie nur dann nicht benutzungspflichtig, wenn sie nicht benutzbar sind (etwa Glatteis oder Schnee-oder sie biegen nach rechts ab und ich will nach links oder umgekehrt undsoweiter-Geschwindigkeit ist kein Kriterium, auch Radwege die auf viele Kilometer hinaus nur Schrittgeschwindigkeit zulassen, sind benutzungspflichtig)
Aber jetzt kommt`s:
Es wird zugegeben, daß es absolut blödsinnige Radwegeschilder gibt!
Beispielsweise eine Ausschilderung für zwanzig Meter im Bereich einer Tankstellenausfahrt auf dem Trottoir oder ein Trampelpfad, den nachträglich ein Amtsarsch, der diesen auf der Heimfahrt im Opel gesehen hat und sich gedacht hat: "Schön-das gibt wieder 75m Radweg in der Statistik!"
Oder aber irgendwo auf dem Bürgersteig weist ein Radwegsymbol nach oben in den Himmel!- Das sind tatsächlich trotz Beschilderung nicht benutzungspflichtige Radwege!!!
Aber wenn die Ausweisung im Einzelfall nichtig ist, so ist die Nichtausweisung auch durchaus im Regelfall nichtig!
Das bekannteste Beispiel ist das Vergessen des blau-weßen Schildes an der nächsten Kreuzung oder Einmündung! Da das Ende Der Radwegebeutzungspflicht nicht gekennzeichnet zu werden braucht, muß wie beim Halteverbot das Schild bei jeder Einmündung wiederholt werden.Das wird oft vergessen- ja die Verdauer auf den Amtssesseln wissen das meißt gar nicht-warum auch!
Jetzt angenommen man fährt auf dem Fahrrad entlang einer mehrspurigen Ausfallstraße auf einem breiten Gehradweg und an der nächsten Einmündung steht kein Schild und man fährt auf die Straße, was man nach der STVO darf und es kommt zu einem Unfall, wird man immer die Mitschuld bekommen, wegen Mißachtung der Radwegebenutzungspflicht! Vielleicht wird man in so einem Fall ja doch auf dem Seitenweg bleiben-aber was ist, wenn man aus der Seitenstraße in die Ausfallstraße einbiegt: man sieht einen fahrradtauglichen Weg und den hat man zu benutzen- Neuordnung der STVO hin oder her-Alle Radwege sind benutzungspflichtig!
Nun ist es ja glückllicherweise nicht so, daß hinter jeder Hecke Polizisten lauern, die einem Strafzettel verpassen, aber im Falle eines Unfalles können erhebliche Kosten auf einen Radfahrer zukommen-wo auch immer dieser fährt!!!
 
Da hab ich Glück, hier bei uns im Osten in der Provinz gibt es keine Radwege an den Strassen wo man evtl. mit dem RR fahren könnte.
Also muss ich mir keine Gedanken machen ob ich den radweg benutze oder nicht.
Würde aber sicher auf dem R-Weg fahren da der Autofahrer hier in der östlichen Provinz selten auf RR`s trifft und dementsprechend überfordert geagiert und entweder mit ca 10cm Abstand überholt oder den Gegenverkehr abdrängt.


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radwegehasser schrieb:
zweitens ist auch nach §1 der STVO jedes vermeidbare Behindern verboten-und Autos sind nunmal schneller auch als jeder Radsportler!

aber im Falle eines Unfalles können erhebliche Kosten auf einen Radfahrer zukommen-wo auch immer dieser fährt!!!

Schade - Du erweckst zwar in Deiner Darstellungshaltung den Eindruck, Du würdest Dich richtig mit der Materie auskennen, aber dann kommen solche Stolpersteine.... tztztz

Wenn sich für Dich aus dem Paragrafen 1 und der Tatsache, dass Autos schneller sind als Radfahrer eine Pflicht ableitet, die Straße zu verlassen, dann kriege ich einen Lachkrampf. Wo sollten dann eigentlich Mopeds fahren (auf dem Fußweg?). Oder, um Ernst zu bleiben: In letzter Konsequenz müssten dann Traktoren grundsätzlich neben der Landstraße auf dem Feldrain oder dem Feld selbst fahren - was soll der Blödsinn???

Und klar können auf einen Radfahrer erheblich Kosten zukommen ....
Im Zweifelsfall jedoch entscheidet ein Richter. Und der kann nicht einfach die Beweislast umkehren und den Radfahrer solange zum Schuldigen stempeln, bis seine Unschuld bewiesen ist. Das bedeutet: Ist der Radweg nicht ausgeschildert, dann muss dem Radfahrer bewiesen werden, dass er dennoch eine Benutzungspflicht hätte erkennen können.

Ich werde weiter nach Paragraf 1 fahren - und immer daran denken, dass kein Autofahrer ein Interesse daran hat, mich über den Haufen zu fahren.

Grüße,
K.
 
Bei uns im Norden geht das etwas gelassener ab !
Wenn ich einen gut ausgebauten Radweg neben der Landstraße habe, dann benutze ich ihn mit Vorliebe ! Kein ewiges Umgucken oder Gehupe !
Da sich die wenigsten Radwege in einem entsprechenden Zustand befindenen,
d. h. gut ausgebaut, asphaltiert, ohne Schlaglöcher und nicht zugeparkt, fahre ich trotzdem zu 85 % auf der Straße !
Ich hatte neulich erst wieder einen netten Autofahrer der mich laut hupend überholte und entsprechende Handbewegungen machte. Dummerweise wurden in ca. 1 Kilometer Entfernung gerade die Schranken geschlossen und so hatte ich die Gelegenheit, dem Herrn einmal ganz persönlich anzusprechen !
Aus dem Wagen ist er gar nicht erst gekommen, sondern sagte kleinlaut hinter heruntergelassener Seitenscheibe, daß es seiner Meinung nicht richtig wäre, auf der Straße zu fahren.
Danach machte ich ihm meine Meinung deutlich :D ausgesprochen höflich natürlich. Und ich kann sehr höflich sein :D

Wie gesagt, im Norden geht es etwas gelassener ab !


Gruß,
Ragnar ;)
 
Mit Vergnügen mache ich auch Tourenfahrten in das benachbarte Badische und den Schwarzwald. Eine schöne und abwechslungsreiche Gegend. Allerdings sind mir die Radfahrwege ein Greuel. Ich betrachte diese bei weitem gefährlicher, als das Fahren auf der Strasse.
Schmutz, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Hunde, Spaziergänger, Kinder, entgegenkommende Benützer, enge Stellen, Ecken, unübersichtliche Unterführungen, plötzliches Ende, Überqueren der Hauptstrasse, Einfahrten, Seitenstrassen. Die Radwege sind teils nicht einmal geeignet für die Familien-Sonntagsausfahrt.
Ich sehe schlicht nicht ein, weshalb ich beispielsweise für 2-3 Km den Radweg nehmen soll und mich wegen kreuzen der Fahrbahn in zusätzliche Gefahr begeben soll, weil dieser jeweils vor oder nach einem Dorf aufhört.
Es gibt solche Radwege, mit ähnlicher Problematik auch in CH, doch zum Glück nicht ganz so oft. Ich glaube, dass die Benützung seitens der Behörde auch nicht derart streng ausgelegt wird.
Ich wünsche Euch hindernis- und reibungslose, unfallfreie Fahrten.
Gümmeler aus CH
 
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