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Nach Unfall - Schaden an altem Rahmen geltend machen?

Procyon Iotor

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13 Juni 2013
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Moin,

ich hoffe, in der Klassikerecke bin ich mit der Frage richtig aufgehoben.

Ich hatte einen Unfall (war auf einem Radweg unterwegs und bin frontal in die Tür eines rechts in eine Einfahrt abbiegenden PKW gefahren). Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, die Schuld liegt recht eindeutig beim PKW-Fahrer.

Bei dem Unfall wurde der Rahmen gestaucht und ist somit hinüber. Es handelt sich um einen etwa 40-50 Jahre alten Sportradrahmen, den ich mit modernen Anbauteilen aufgebaut hatte. Nun stellt sich mir die Frage, wie ich den Schaden bei der Versicherung geltend machen kann. Zu dem Rahmen existieren keine Rechnungen etc. Die Anbauteile sind weitgehend unbeschädigt.
Ich hatte kurz mit dem örtlichen Fahrradladen telefoniert, wo mir gesagt wurde, dass der Zeitwert des Rahmens (keine gefragte Marke oder sonstwas) gegen 0€ gehen dürfte.

Wiederbeschaffung eines ähnlichen Rahmens, an den dann auch die Anbauteile von den Maßen her passen, wird sicher nicht einfach, und auch nicht für 0€ gehen, zusätzlich habe ich ja noch den Aufwand. Hat jemand Tipps, wie ich den Schaden bei der Versicherung geltend machen kann? Ich würde zumindest gerne plusminus 0 aus der Geschichte rausgehen.

Gruß,
PI
 
Der Zeitwert des Rahmens ist uninteressant. Wichtig sind der Zeitwert des gesamten Fahrrads (Wiederbeschaffungswert) und die voraussichtlichen Reparaturkosten. Meine Erfahrung mit der Hausratsversicherung und dem gestohlenen MTB meines Sohnes: Meine Schätzung von 250€ für das selbst aus Gebrauchtteilen aufgebaute Fahrrad wurde ohne Belege akzeptiert.
 
Einfach aus der Bucht einen dir zusagendes Rahmenset der Versicherung auf den Tisch legen
Kann ruhig höherwertig sein Die werden sich nicht die mühe machen um herauszufinden was der alte Rahmen an wert hat
 
Wiederbeschaffungswert des Rades geht ja so einfach nicht, also wie die Vorredner schon geschrieben haben, einen gleichwertigen Rahmen raussuchen und Dir einen Kostenvoranschlag vom Händler für den Umbau der Teile machen lassen. Die Umbaukosten müssen natürlich genauso getragen werden, wie die Kosten für den Kostenvoranschlag und eine Aufwandsentschädigung für Dich (nomalerweise 25 €).
 
Der Zeitwert des Rahmens ist uninteressant. Wichtig sind der Zeitwert des gesamten Fahrrads (Wiederbeschaffungswert) und die voraussichtlichen Reparaturkosten. Meine Erfahrung mit der Hausratsversicherung und dem gestohlenen MTB meines Sohnes: Meine Schätzung von 250€ für das selbst aus Gebrauchtteilen aufgebaute Fahrrad wurde ohne Belege akzeptiert.


hmm kann man sich da nicht mal eben einen Kostenvoranschlag von einem Rahmenbauer machen lassen, sprich Gabel und Rahmen richten lassen, sowie neu lackieren? das sind ja schnell einige hundert Euro, und dann zum Vergleich irgendeinen besseren Rahmen mit vergleichbaren Teilen, beides dann der Versicherung vorlegen und schauen was die sagen?! bzw. schauen was die vorschlagen?
 
Hallo!

Hatte ein ähnliches Problem als mir 2008 ein Vollidiot in das Heck meines Alfa Spider Bj. 1991 an der roten Ampel gekracht ist. Erste Aussage in der Werkstätte - ist ja in keiner Liste mehr.

Ich habe daraufhin mit der Versicherung gesprochen und auch Angebote über Ebay und Autobörsen eingeholt, wie hoch der Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug wäre (war damals von 11.000 - 14.000 oder so). Der Schaden betrug um die 6.000 und wurde komplett von der gegnerischen Versicherung getragen.

Also vergleichbare Räder/Rahmen Angebote heraussuchen und vorlegen ist sicher nicht verkehrt.

Grüße Alex
 
Moin,

ich hoffe, in der Klassikerecke bin ich mit der Frage richtig aufgehoben.

Ich hatte einen Unfall (war auf einem Radweg unterwegs und bin frontal in die Tür eines rechts in eine Einfahrt abbiegenden PKW gefahren). Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, die Schuld liegt recht eindeutig beim PKW-Fahrer.

Bei dem Unfall wurde der Rahmen gestaucht und ist somit hinüber. Es handelt sich um einen etwa 40-50 Jahre alten Sportradrahmen, den ich mit modernen Anbauteilen aufgebaut hatte. Nun stellt sich mir die Frage, wie ich den Schaden bei der Versicherung geltend machen kann. Zu dem Rahmen existieren keine Rechnungen etc. Die Anbauteile sind weitgehend unbeschädigt.
Ich hatte kurz mit dem örtlichen Fahrradladen telefoniert, wo mir gesagt wurde, dass der Zeitwert des Rahmens (keine gefragte Marke oder sonstwas) gegen 0€ gehen dürfte.

Wiederbeschaffung eines ähnlichen Rahmens, an den dann auch die Anbauteile von den Maßen her passen, wird sicher nicht einfach, und auch nicht für 0€ gehen, zusätzlich habe ich ja noch den Aufwand. Hat jemand Tipps, wie ich den Schaden bei der Versicherung geltend machen kann? Ich würde zumindest gerne plusminus 0 aus der Geschichte rausgehen.

Gruß,
PI

Ein Gutachter der sich mit der Materie auskennt kann Dir helfen, schreibe dann einfach mal sie sollen Dir dieses Model im gleichen Zustand besorgen. Wenn Du nicht weit von Wegberg entfernt wohnst hätte ich einen Gutachter für dich. Bei Neuware sinkt der Wert, bei Liebhaberstücken die auch noch schlecht zu bekommen sind sieht die Sache nach meiner Meinung anders aus.
Du kannst der Versicherung auch anbieten den Rahmen reparieren zu lassen ( incl. Lackierung, angleichen an den Rest des Rahmens und Abziebildern). ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt für alte; seltene Autos nehmen.
Halte uns mal auf dem Laufenden, übrigens bange machen gild nicht.
Vieleicht kann Dir auch ein Anwalt aus dem Forum helfen.

Schöne Grüße
Dieter
 
Moin,

ich hoffe, in der Klassikerecke bin ich mit der Frage richtig aufgehoben.

Ich hatte einen Unfall (war auf einem Radweg unterwegs und bin frontal in die Tür eines rechts in eine Einfahrt abbiegenden PKW gefahren). Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, die Schuld liegt recht eindeutig beim PKW-Fahrer.

Bei dem Unfall wurde der Rahmen gestaucht und ist somit hinüber. Es handelt sich um einen etwa 40-50 Jahre alten Sportradrahmen, den ich mit modernen Anbauteilen aufgebaut hatte. Nun stellt sich mir die Frage, wie ich den Schaden bei der Versicherung geltend machen kann. Zu dem Rahmen existieren keine Rechnungen etc. Die Anbauteile sind weitgehend unbeschädigt.
Ich hatte kurz mit dem örtlichen Fahrradladen telefoniert, wo mir gesagt wurde, dass der Zeitwert des Rahmens (keine gefragte Marke oder sonstwas) gegen 0€ gehen dürfte.

Wiederbeschaffung eines ähnlichen Rahmens, an den dann auch die Anbauteile von den Maßen her passen, wird sicher nicht einfach, und auch nicht für 0€ gehen, zusätzlich habe ich ja noch den Aufwand. Hat jemand Tipps, wie ich den Schaden bei der Versicherung geltend machen kann? Ich würde zumindest gerne plusminus 0 aus der Geschichte rausgehen.

Gruß,
PI
1) Wenn Du Dich verletzt hast (Schürfwunden reichen schon) zahlt Dir eine seriöse Versicherung etwa 100€ Schmerzensgeld. Bei ernsthaften Verletzungen natürlich mehr.
2) Es wurde ja oben schon angesprochen: Du legst einfach einen realistischen Wiederbeschaffungswert sämtlicher (auch nur zerkratzter oder leicht beschädigter) Teile und die anfallenden Arbeitskosten für einen kompletten Neuaufbau fest (Ebay und Anfrage bei Fahrradladen reicht).
Bei den zu erstattenden Beträgen reicht der Versicherung i.d.R. eine einigermaßen nachvollziehbare Einschätzung der Kosten.

Der Kostenaufwand für ein Gutachten steht in dem Fall in keinem Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert und den Reparaturkosten, Du kannst dem Versicherer aber damit drohen eines in Auftrag zu geben:D.
 
Im Ernst geht jetzt gar nix mehr ohne Anwalt .Hier ist kein körperlicher Schaden entstanden,nur Sachschaden
Ein Anwalt für Historische Automobile muss ncht zwingend ahnung von nem Sportrad haben
Zum Anwalt rennen wird immer mehr zum Volkssport
Mal ein Beispiel aus der Nachbarschaft
2 Nachbarn streiten sich um einen Ast der ins andere Grundstück reicht
Ortstermin mit Richter,der sieht sich die Sache an,geht zum Auto,holt ne Baumsäge aus dem Auto u schreitet zur Tat
Schlusswort des Richters " Das wars meine Herren u kommen sie nicht wieder wegen so einem S..."
 
Im Ernst geht jetzt gar nix mehr ohne Anwalt .Hier ist kein körperlicher Schaden entstanden,nur Sachschaden
Ein Anwalt für Historische Automobile muss ncht zwingend ahnung von nem Sportrad haben
Zum Anwalt rennen wird immer mehr zum Volkssport
Mal ein Beispiel aus der Nachbarschaft
2 Nachbarn streiten sich um einen Ast der ins andere Grundstück reicht
Ortstermin mit Richter,der sieht sich die Sache an,geht zum Auto,holt ne Baumsäge aus dem Auto u schreitet zur Tat
Schlusswort des Richters " Das wars meine Herren u kommen sie nicht wieder wegen so einem S..."


wird da nicht erstmal ein Schlichter beauftragt?
 
Hallo,
danke für die zahlreichen hilfreichen Antworten. Ihr habt mir Hoffnung gegeben, dass es doch nicht so übel wird.

Wenn Du nicht weit von Wegberg entfernt wohnst hätte ich einen Gutachter für dich.
Ich wohne in Berlin.
1) Wenn Du Dich verletzt hast (Schürfwunden reichen schon) zahlt Dir eine seriöse Versicherung etwa 100€ Schmerzensgeld. Bei ernsthaften Verletzungen natürlich mehr.
Aus den blauen Flecken und der Stelle am Bein möchte ich eigentlich kein Geld schlagen.
Im Ernst geht jetzt gar nix mehr ohne Anwalt. [...] Zum Anwalt rennen wird immer mehr zum Volkssport
Ja, ich möchte es möglichst ohne Anwalt durchziehen. Mir geht es, wie gesagt, nicht darum, maximalen Nutzen aus der Sache zu ziehen, ich will nur hinterher nicht schlechter dastehen als vorher.

Ich werde dann wohl im Netz nach vergleichbaren Angeboten suchen und mir vom Fahrradhändler den KVA für den Umbau schreiben lassen. Die Sache mit dem Rahmenbauer ging mir auch schon durch den Kopf.
 
Bedenke immer, was der Fahrer gezahlt hätte, wenn er in einen (Auto-)Kotflügel gefahren wäre;
dann klingt Schmerzensgeld nach sehr wenig.
 
Mein Unfall mit gestauchtem Rahmen hat die Versicherung Anwalt,Schleudertrauma 2000 DM,Gutachter 400 DM und Rad 1600 DM gekostet, nur weil der Schädiger meinte das Rad müßte mit Altteilen aufgebaut werden und mir seine Versicherung nicht nennen wollte.
Zu einem gestauchten Rahmen würde ich auf jeden Fall noch die Komponenten die verkratzt sind und Lenker,Vorbau,Sattelstütze,Sattel und Gabel erneuern lassen, wenn eins der Teile hinterher zu Bruch geht und Du auf der Nase liegst weißt Du welchen Fehler Du gemacht hast.
 
Mein Unfall mit gestauchtem Rahmen hat die Versicherung Anwalt,Schleudertrauma 2000 DM,Gutachter 400 DM und Rad 1600 DM gekostet, nur weil der Schädiger meinte das Rad müßte mit Altteilen aufgebaut werden und mir seine Versicherung nicht nennen wollte.
Zu einem gestauchten Rahmen würde ich auf jeden Fall noch die Komponenten die verkratzt sind und Lenker,Vorbau,Sattelstütze,Sattel und Gabel erneuern lassen, wenn eins der Teile hinterher zu Bruch geht und Du auf der Nase liegst weißt Du welchen Fehler Du gemacht hast.

In der tat, ALLE sicherheitsrelevanten Teile sind ebenfalls zu erneuern bzw zu bezahlen - ob du sie dann auch erneuerst, ist Deine Sache.

ich hatte auch schonmal einen Unfall mit einem Taxi, hat mir die Vorfahrt genommen und ich lag dann auf der Haube. ich war AUCH mit einem alten schwarzen Sportrad unterwegs, Flohmarktwert ca. 50 Euro oder damals 100 Mark, da habe ich nach Kostenvoranschlag eines anständigen Fahrradladens (damals war ich noch nicht so klassikeraffin) an die 1000 Mark bekommen. Der Laden hat einen neuen rahmen plus aufbauen gerechnet - es gilt hier natürlich auch, dir gleichwertigen Ersatz zu schaffen. Sollte es Deinen Rahmen nicht mehr geben, muss halt ein gleichwertiger Neuer her.
 
Hallo,
danke für die zahlreichen hilfreichen Antworten. Ihr habt mir Hoffnung gegeben, dass es doch nicht so übel wird.

Aus den blauen Flecken und der Stelle am Bein möchte ich eigentlich kein Geld schlagen.

Du hast einen Schaden erlitten und den erstattet Dir die Versicherung. Das kannst Du in Anspruch nehmen oder eben nicht.
Mir ist etwas ähnliches passiert und der Versicherer der Gegenseite hat die 100€ Schmerzensgeld Pauschale sogar unaufgefordert
bezahlt. Vermutlich auch um sich gegen weitere Forderungen abzusichern.
Solch ein Betrag ist verhältnismäßig völlig angemessen und von Geld rausschlagen kann gar keine Rede sein.
 
ich hatte mal den Fall, dass ich ein RR aus einer Einfahrt geschoben habe, als mir eine Radlerin, die eilig auf dem Fußweg unterwegs war ins VR gekracht war. War unmittelbar neben einem Radaden, so konnten wir zuindest checken, dass der Rahmen/Gabel heil geblieben waren.
Das VR war aber voll hinüber. Mir ist nichts passiert.
Die Radlerin hat dann auch direkt mit Ihrer Versicherung gesprochen und die wollte:
- einen Nachweis, dass ich Besitzer des Rades bin (Rechnung o.ä.)
- Fotos vom Schaden

Die Fotos hab ich schnell gemacht gehabt und zum Glück hatte ich mir auf dem Flohmarkt, wo ich das Rad gekauft hatte eine Quittung geben lassen.
(65 Euros). Der Witz war nur, dass das VR, wie fast alle Anbauteile von einem anderen Rad stammten, dessen Rahmen ich leider verschrotten musste. Dazu hatte ich leider "nur" die Adresse des VK aufgeschrieben und keine richtige Quittung (war auch ein Flohmarktkauf). DAs habe ich damals auch so angegeben, das VR war ja ein besseres als das des Rades, das ich für 65 Euro erworben hatte.
Der Wert des VR alleine war schwierig zu beziffern, da das in der Form alleine auch nur selten bis nie in der Bucht autauchte.

Letztendes hat mir nach etwas hin und her die Versicherung dann exakt 65 Euro gezahlt.
Ich hatte den Eindruck, dass die froh waren, dass es irgendeinen bezifferten Wert gibt. Der Rest war scheinbar zu kompliziert und zu viel Verwaltungsaufwand.

Ich hatte somit vermutlich Glück, dass das Rad selbst nicht hinüber war, sonst hätte ich womöglich auch nur die 65 Euro gekiegt (who knows?).
 
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