Da muß ich
@Sadwick zu
100% zustimmen.
Wenn man sich als Leasingnehmer denn mal die FAQ´s bei JobRad richtig durchlesen würde dann würde man dies finden:
"Wir
beabsichtigen, dem JobRadler zum Ende der Laufzeit
ein Angebot zum Kauf des Rades zum kalkulierten Restwert von 10 % des Kaufpreises zu machen. Leider dürfen wir dieses
Kaufangebot nicht verbindlich in den Vertrag aufnehmen, auch weil dies den Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung widersprechen würde.
Will der JobRadler das JobRad nach Ablauf von 36 Monaten nicht erwerben, nimmt JobRad das Rad – nach vorheriger Prüfung – zurück. Die Kosten für den Rücktransport und eventuell anfallende Instandhaltungskosten übernimmt der JobRadler."
Demnach muß sich der Leasingnehmer absolut auf die Absicht zum Kaufangebot verlassen, im Leasingvertrag ist dieses Kaufangebot nirgendwo schriftlich fixiert...ohne verpflichtendes Kaufangebot zum Vertragsende kann für den Leasingnehmer der Schuß auch nach hinten los gehen.
Aus eigener Erfahrung heraus, Leasinggeber haben absolut nichts zu verschenken!!
Ich habe einfach mal den Vorteilsrechner benutzt und einen Kaufpreis von 1100.-€ für ein neues Rad sowie meine persönlichen Daten eingegeben.
Dabei kam dann als Endergebnis heraus das ich nach 36 Monatsraten (Netto) und einem zu zahlenden Restwert in Höhe von 10% des Kaufpreis tatsächlich 54,72€ zum Direktkauf gespart hätte. Das wäre dann unterm Strich eine monatliche Ersparnis von 1,52€.
Dafür würde ich mir so einen Sch... echt nicht antun.