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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Wie verhalte ich mich hier denn als Kfz-Lenker bzw. als auf der Fahrbahn fahrender Rechtsabbieger korrekt?
Da die Ampel für mich nichts anzeigt, würde ich denken, für mich gelte Vorfahrt beachten und Radfahrer auf dem Radweg hätten Vorfahrt. Die Ampel würde ich als Bedarfsampel für Fußgänger interpretieren.

Müsste man mal gucken, was da auf der Straße auf dem Weg in das Foto für ein Verkehrszeichen ist. Das Vorfahrt-Achten Schild, das zu sehen ist, bezieht sich auf die nächste Kreuzung - Schilder stehen (im Grundsatz) dort, von wo an die Regel zu beachten ist. Wenn die Ampel an ist, gilt natürlich die Ampel.
 
Das ist ein Rechtsabbieger von einer Vorfahrtstraße. Vor dem Radweg dürfte kein Schild mehr stehen.
 
StVO schrieb:
§9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Da die Ampel für mich nichts anzeigt, würde ich denken, für mich gelte Vorfahrt beachten und Radfahrer auf dem Radweg hätten Vorfahrt.
Die Radfahrer haben Vorrang nach §9 StVO. Ich sehe nichts, das daran etwas ändern würde.
Die Ampel würde ich als Bedarfsampel für Fußgänger interpretieren.
Was ja überhaupt keinen Sinn ergibt. Habe sowas aber auch schon gesehen. Völlig an der StVO vorbei gebaut/geplant.
 
Die Radfahrer haben Vorrang nach §9 StVO. Ich sehe nichts, das daran etwas ändern würde.

Wenn man den Rechtsabbieger (die Fahrspur) als eigene Straße interpretieren würde, ginge der Vorrang verloren, weil der verschwenkte Geh-/Radweg diese dann kreuzt und derjenige auf der Fahrbahn bereits abgebogen ist und jetzt geradeausfährt. So muss die dahinterliegende Logik sein.
Ohne weitere Regelung wären Fußgänger dann wartepflichtig. Nach meinem Verständnis müssten aber Radfahrer von rechts immer noch Vorfahrt haben. Radfahrer von links sind demnach spannend, die befinden sich nämlich auf einer Vorfahrtstraße.

Um dieses Dilemma zu lösen, zeigt die Fußgänger-/Radfahr-Ampel hier dauerrot, bis jemand den Knopf drückt. Die Signal kann der abbiegende Autofahrer aber in der Regel nicht sehen. Ohne Ortskenntnis weiß er also nicht, dass der Radweg warten muss, da seine eigene Ampel aus bleibt, bis sie rot wird.

Daher die Ursprungsfrage. Was erwartet man hier von mir?

IMG_20170531_091504.jpg


Das ist ein ähnlicher Sachverhalt wie diese Provinzposse aus meiner alten Heimat.
 
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Das ist ja der Einfädelungsstreifen einer Autobahn! Ich denke, dann sind die Autos keine Rechtsabbieger und der Fuß-/Radweg ist nicht Straßenbegleitend sondern kreuzt diese. Aber so richtig sicher wäre ich mir da auch nicht als Autofahrer.
 
Das ist ja der Einfädelungsstreifen einer Autobahn! Ich denke, dann sind die Autos keine Rechtsabbieger und der Fuß-/Radweg ist nicht Straßenbegleitend sondern kreuzt diese.
Es handelt sich nicht um einen Beschleunigungsstreifen, da an der abgebildeten Stelle die Autobahn noch nicht beginnt (jedenfalls sehe ich kein Zeichen 330).
 
Nein, das abgehende ist eine Kreisstraße, in der ein paar 100 Meter weiter eine Autobahnauffahrt ist. Die geradeausführende Strecke ist eine Landstraße mit benutzungspflichtigem Geh-/Radweg auf einer Seite.
Es ist ein Rechtsabbiegestreifen, der er erlaubt vor der Kreuzung rechts abzubiegen. Aufgrund der Existenz dieses Abbiegestreifens ist der Radweg zwangsläufig nach rechts verschwenkt worden.
 
Das ist ein ähnlicher Sachverhalt wie diese Provinzposse aus meiner alten Heimat.
Sowas sehe ich auch immer häufiger. Vorfahrt-achten-Schilder auf dem Radweg stehen vermehrt an Einmündungen zu stark befahrenen Straßen. Ich nehme an, dahinter steckt die Absicht der Behörden, Staubildungen auf der Hauptstraße vorzubeugen. Wenn dort immer wieder Abbieger mangels Rechtsabbiegespur auch den geradeausfahrenden Verkehr abbremsen bis stoppen müssen, weil sie einen Radler durchlassen müssen. Dass diese Regelungen totale Kopfgeburten sind, zeigt sich vor allem daran, dass ortsunkundige bzw. sehr vorsichtige Autofahrer ja gar nicht wissen können, dass sie ausnahmsweise Vorrang vor dem Radverkehr haben. Ergo: Es halten beide, Auto- und Radfahrer. Ich gratuliere dann immer demjenigen, der sich diesen Mist hat einfallen lassen.
 
Wenn die Autofahrer-Ampel an dieser Stelle permanent grün zeigen würde, wäre die Situation zwar immer noch blöd, aber immerhin eindeutig.
 
Wenn die Autofahrer-Ampel an dieser Stelle permanent grün zeigen würde, wäre die Situation zwar immer noch blöd, aber immerhin eindeutig
Oder auch nicht. Weil das Vorfahrt-achten-Zeichen derart dicht hinter der Querung steht. Wenn dann mal nicht mancher davon ausgeht, dass die grüne Ampel das Verkehrsschild aufhebt...
 
Nein, das abgehende ist eine Kreisstraße, in der ein paar 100 Meter weiter eine Autobahnauffahrt ist. Die geradeausführende Strecke ist eine Landstraße mit benutzungspflichtigem Geh-/Radweg auf einer Seite.
Es ist ein Rechtsabbiegestreifen, der er erlaubt vor der Kreuzung rechts abzubiegen. Aufgrund der Existenz dieses Abbiegestreifens ist der Radweg zwangsläufig nach rechts verschwenkt worden.
Auch wenn der Radweg nach rechts verschwenkt wird gehört er weiterhin zur Strasse und verläuft demnach neben der Fahrbahn.
Also gilt für die Abbieger §9 StVO. Sie haben kein Verkehrszeichen oder Lichtsignal welches ihnen Vorrang oder Vorfahrt einräumt.
Radfahrer müssen an der roten Radfahrampel auch warten - auf was auch immer.

Leider sieht man diesn Unfug mehr und mehr.
 
Radfahrer müssen an der roten Radfahrampel auch warten - auf was auch immer.

Auf grün :rolleyes:.

Dann liegt es also nicht an mir und es ist tatsächlich mal wieder so ein ambivalentes Konstruk, bei dem dem nicht motorisierten Verkehr künstlich die Vorfahrt genommen wird, aber die anderen Verkehrsteilnehmer darüber im Unklaren gelassen werden...
 
Auf grün :rolleyes:.

Dann liegt es also nicht an mir und es ist tatsächlich mal wieder so ein ambivalentes Konstruk, bei dem dem nicht motorisierten Verkehr künstlich die Vorfahrt genommen wird, aber die anderen Verkehrsteilnehmer darüber im Unklaren gelassen werden...
Sollte es dort einen Unfall geben bei dem ein Radfahrer dort bei Rot drüber gefahren ist, gehe ich jede Wette ein, dass dem Radfahrer die volle Schuld gegeben wird.
Obwohl Abbieger dort kein Lichtsignal oder Verkehrszeichen haben welches ihnen Vorfahrt oder Vorrang gibt. Denn aus deren Sicht müssen sie Radfahrern dort Vorrang einräumen.
Urteile hat es in diese Richtung schon gegeben.
So pervers ist unsere Rechtsprechung leider schon, dass sie dem Schwachsinn der Behörden folgt.
Ich halte solche Schlafampeln für den Kraftverkehr gefährlich.

Ich muss auch fast täglich über so ein Konstrukt.

 
Zuletzt bearbeitet:
Ich halte solche Schlafampeln für den Kraftverkehr gefährlich.

...nur eben nicht “für für den Kraftverkehr gefährlich“, denn die Autofahrer krümmen sich im Fall der Fälle ja kein Haar :(

(Obwohl ein ortskundiger Autofahrer hinter einem ortsunkundigem dort sicherlich auch für Blechschaden sorgen kann)
 
Fest installierte Radwegschäden-Zusatzschilder kann man scheinbar auch noch toppen, wenn die Resignation groß genug ist:
IMG_20170601_184221.jpg
 
...nur eben nicht “für für den Kraftverkehr gefährlich“, denn die Autofahrer krümmen sich im Fall der Fälle ja kein Haar :(
War ja auch nicht damit gemeint.
Schlafampeln für den Kraftverkehr sind gefährlich - so war das gemeint.
 
Dieses Schild sehe ich auch wahnsinnig oft, da könnte man sich schon fast etwas verarscht vorkommen.
Das Zeichen wird üblicherweise dort aufgestellt, wo die Fahrbahn überdurchschnittlich häufig bzw. stark verschmutzt ist. Etwa bei Ausfahrten von Großbaustellen, großen landwirtschaftlichen Betrieben usf. Finde ich daher überhaupt nicht schlecht. Und bedenke: Es gibt neben Auto- auch noch Motorradfahrer, für die so ein Hinweis sogar lebenswichtig sein kann.
 
Da sollte die Automobilindustrie doch mal ihr geballtes Innovationspotential in Assistenzsysteme stecken, die nicht nur verhindern, dass die eigene Dummheit einem selbst zum Verhängnis wird. Ein Seitenabstandseinhaltungssystem wäre doch mal was. Nach vorn und hinten funktioniert sowas schließlich schon...

Sowas hätte ich gerne für meinen Dad. Der geht auf die 70 zu und muss jetzt dringend unbedingt noch selber Auto fahren. Seitdem er vor 2 Jahren hier zu Besuch war, und drauf bestanden hat er wolle unbedingt fahren, fahre ich bei seinen Besuchen nur noch mit dem eigenen Auto! Dazu hänge ich doch noch zu sehr an meinem Leben...
Er wollte bei uns rückwärts ausparken. Die Parkplätze sind aber T-förmig zur Straße - er stand also mit dem Heck zur selbigen. Fährt los - wir sehen von links nen Radfahrer - sein Assistenzgelumpe piepst natürlich nur wenn der hinter ihm auftaucht frühestens. Wir gesagt "da kommt wer!" Er fährt lässig weiter raus bis 3 Leute simultan in sein Ohr brüllen dass da wer kommt! Da erst bremst er ab und der Radfahrer rauscht im letzten Moment durch. Gut der hätte anhalten können, aber wieso kann man nicht als Autofahrer Rücksicht beim ausparken nehmen?! Bei nem nahenden Auto fährste ja auch nicht einfach stumpf zu... Naja gab noch paar so Situationen wo Reaktionsvermögen gleich dem einer Nacktschnecke war...

Allerdings bin ich eher dafür ab einem gewissen Alter wie in anderen Staaten vollkommen üblich Zwangstests einzuführen und unter Umständen den Lappen einzukassieren und basta. Denn was nutzt das ganze Gepiepe und Geblinke im Auto wenn der Fahrer das entweder garnicht mehr mitbekommt weil er es garnicht mehr hört oder schon überhört weil ständig was piepst?
 
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