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Fun Fact: Tempo 50 innerhalb geschlossener Ortschaften gilt nur für Kraftfahrzeuge. Wenn nicht noch ein zusätzliches Schild zum Ortsschild vorhanden ist, sind die 70 erlaubt.Im Schwarzwald bin ich letztes Jahr eine Abfahrt runter. So mit 70 oder so. An einer Ampel kurz vorm Ortseingang bleiben neben mir zwei ältere Herren im Kleinwagen stehen.
"Mensch, waren Sie schnell! Haben Sie Glück gehabt, dass hier rot ist. Dort im Ort steht ein Blitzer..."
Das ist so nicht richtig. Die allgemeinen Tempolimits aus §3 in der STVO (z.B. 50 km/h in der Ortschaft) sind nur für Kraftfahrzeuge. Die speziellen (d.h. die Schilder und die verkehrsberuhigte Zone) gelten für alle Fahrzeuge, z.B. auch für eine Kutsche. Der fehlende Tacho ist auch kein Argument: In der verkehrsberuhigten Zone muss sich auch ein Autofahrer an die für ihn am Tacho meist nicht erkennbare Geschwindigkeit halten (viele Tachos zeigen erst ab 10 km/h etwas an). Einen Freund von mir haben sie bei 50 km/h außerorts angehalten und gebührenpflichtig verwarnt - er fuhr mit 71 km/h mit dem Rad den Berg runter auf die Ortschaft zu und schon vor der geschlossenen Ortschaft stand ein 50er Schild.Die halten dich deswegen nicht an, weil für Fahrräder kein Tempolimit (ausser das allgemeine auf Rücksicht fahren und das Schritttempo in verkehrsberuhigten Zonen) gilt! Warum? Weil bei Fahrrädern keine Pflicht besteht einen Tacho zu verbauen.
Sie könnten Dich anhalten und ermahnen etwas rücksichtsvoller oder weniger riskant oder...... zu fahren. Aber sie können Dir kein Ticket (rechtswirksam) verpassen und deswegen verschwenden sie ihre Arbeitszeit nicht mit Dir oder anderen Radfahrern die zu schnell sind.
wie sinnvoll es ist in eine Ortschaft mit dem Rad mit 70 reinzudonnern, sei dahingestellt.Fun Fact: Tempo 50 innerhalb geschlossener Ortschaften gilt nur für Kraftfahrzeuge. Wenn nicht noch ein zusätzliches Schild zum Ortsschild vorhanden ist, sind die 70 erlaubt.
War nicht Thema meines Beitrags.wie sinnvoll es ist in eine Ortschaft mit dem Rad mit 70 reinzudonnern, sei dahingestellt.
Doch, kann es und wird es. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit z.B. durch das Verkehrszeichen Nr. 274 festgelegt, dann hast Du Dich dran zu halten und wenn Du keinen Tacho hast, ist das Dein Problem. Die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie Tempo 50 innerhalb geschlossener Ortschaften gelten aber halt nur für Kraftfahrzeuge.Aber es kann und wird kein gültiges Ticket geben wenn das bewegte Fahrzeug nicht verpflichtet ist ein Geschwindigkeitsmessinstrument an Bord zu haben!
... Die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie Tempo 50 innerhalb geschlossener Ortschaften gelten aber halt nur für Kraftfahrzeuge.
wie sinnvoll es ist in eine Ortschaft mit dem Rad mit 70 reinzudonnern, sei dahingestellt.
Leute, kommt mal bitte zurück zum Thema!
Danke!
Für nächstes Jahr merken: Die Antwort ist "Düsseldorf"Cooler Thread, leider erst jetzt entdeckt.
Letzten Sommer, ließ eine Gruppe "halbstarker" neben mir die Fensterscheibe runter und fragte wo denn dieses Jahr die Tour de France sei.
Es muss aber trotzdem korrekterweise auf dumme Fragen dumm geantwortet werden. Daher: “in Froooohß“Für nächstes Jahr merken: Die Antwort ist "Düsseldorf"