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Klasse Kommentare von Nicht-Rennradfahrern

Im Schwarzwald bin ich letztes Jahr eine Abfahrt runter. So mit 70 oder so. An einer Ampel kurz vorm Ortseingang bleiben neben mir zwei ältere Herren im Kleinwagen stehen.

"Mensch, waren Sie schnell! Haben Sie Glück gehabt, dass hier rot ist. Dort im Ort steht ein Blitzer..."
 
Am Wochenende zu einer Tour aufgebrochen. Unterwegs frühzeitig gemerkt, dass eine Kontaktlinse (hart) zwickt. Also rechts auf einer Auffahrt angehalten und die Linse aus dem Auge geholt. Beim Wiedereinsetzen kommt natürlich ein Windstoß und die Linse ist weg. Rennrad hingelegt und krabbelnd mit der Suche begonnen. Keine 30 Sekunden später hält ein Auto mit einem Pärchen:
"Können wir Ihnen helfen?".
Ich: "Nicht nötig - ich hab nur ne Kontaktlinse verloren"
Weitere 30 Sekunden später krabbeln wir zu dritt über den Boden.
Noch ein Weilchen später kommt eine ältere Dame mit Rollator vorbei:
"Was gibt es denn hier umsonst?"
Ich: "Ach nix, ich hab nur ne Kontaktlinse verloren"
Sie: "Das wird nix. Ich hab neulich im Garten auch ein Hörgerät verloren. Das ist nie wieder aufgetaucht."

Schlussendlich bin ich dann "einäugig" weitergefahren ... und jetzt trage ich nur noch Tageslinsen ;)
 
Im Schwarzwald bin ich letztes Jahr eine Abfahrt runter. So mit 70 oder so. An einer Ampel kurz vorm Ortseingang bleiben neben mir zwei ältere Herren im Kleinwagen stehen.

"Mensch, waren Sie schnell! Haben Sie Glück gehabt, dass hier rot ist. Dort im Ort steht ein Blitzer..."
Fun Fact: Tempo 50 innerhalb geschlossener Ortschaften gilt nur für Kraftfahrzeuge. Wenn nicht noch ein zusätzliches Schild zum Ortsschild vorhanden ist, sind die 70 erlaubt.
 
Mich haben se gestern geblitzt in der 30er zone mit 50.. mobile blitze - haben mich aber nicht angehalten :D
 
Die halten dich deswegen nicht an, weil für Fahrräder kein Tempolimit (ausser das allgemeine auf Rücksicht fahren und das Schritttempo in verkehrsberuhigten Zonen) gilt! Warum? Weil bei Fahrrädern keine Pflicht besteht einen Tacho zu verbauen.
Sie könnten Dich anhalten und ermahnen etwas rücksichtsvoller oder weniger riskant oder...... zu fahren. Aber sie können Dir kein Ticket (rechtswirksam) verpassen und deswegen verschwenden sie ihre Arbeitszeit nicht mit Dir oder anderen Radfahrern die zu schnell sind.
 
Die halten dich deswegen nicht an, weil für Fahrräder kein Tempolimit (ausser das allgemeine auf Rücksicht fahren und das Schritttempo in verkehrsberuhigten Zonen) gilt! Warum? Weil bei Fahrrädern keine Pflicht besteht einen Tacho zu verbauen.
Sie könnten Dich anhalten und ermahnen etwas rücksichtsvoller oder weniger riskant oder...... zu fahren. Aber sie können Dir kein Ticket (rechtswirksam) verpassen und deswegen verschwenden sie ihre Arbeitszeit nicht mit Dir oder anderen Radfahrern die zu schnell sind.
Das ist so nicht richtig. Die allgemeinen Tempolimits aus §3 in der STVO (z.B. 50 km/h in der Ortschaft) sind nur für Kraftfahrzeuge. Die speziellen (d.h. die Schilder und die verkehrsberuhigte Zone) gelten für alle Fahrzeuge, z.B. auch für eine Kutsche. Der fehlende Tacho ist auch kein Argument: In der verkehrsberuhigten Zone muss sich auch ein Autofahrer an die für ihn am Tacho meist nicht erkennbare Geschwindigkeit halten (viele Tachos zeigen erst ab 10 km/h etwas an). Einen Freund von mir haben sie bei 50 km/h außerorts angehalten und gebührenpflichtig verwarnt - er fuhr mit 71 km/h mit dem Rad den Berg runter auf die Ortschaft zu und schon vor der geschlossenen Ortschaft stand ein 50er Schild.
 
Wenn er es angefochten hätte, dann hätte er Recht bekommen und nichts gezahlt. Das mit Spielstrasse und vorausschauender Fahrweise hatte ich ja erwähnt. Aber es kann und wird kein gültiges Ticket geben wenn das bewegte Fahrzeug nicht verpflichtet ist ein Geschwindigkeitsmessinstrument an Bord zu haben! Kein Fahrer ist verpflichtet seine Geschwindigkeit schätzen zu können.
Im übrigen hat j_frank natürlich absolut Recht!
 
wie sinnvoll es ist in eine Ortschaft mit dem Rad mit 70 reinzudonnern, sei dahingestellt.
War nicht Thema meines Beitrags.
Aber es kann und wird kein gültiges Ticket geben wenn das bewegte Fahrzeug nicht verpflichtet ist ein Geschwindigkeitsmessinstrument an Bord zu haben!
Doch, kann es und wird es. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit z.B. durch das Verkehrszeichen Nr. 274 festgelegt, dann hast Du Dich dran zu halten und wenn Du keinen Tacho hast, ist das Dein Problem. Die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie Tempo 50 innerhalb geschlossener Ortschaften gelten aber halt nur für Kraftfahrzeuge.
 
... Die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie Tempo 50 innerhalb geschlossener Ortschaften gelten aber halt nur für Kraftfahrzeuge.

Genau. Nur diese allgemeinen, also die nicht extra mit Schildern oä. angezeigten Ge- und Verbote können von Radlern ignoriert werden.
Beschilderte Sachen müssen von sämtlichen Verkehrsteilnehmern beachtet werden.
 
Cooler Thread, leider erst jetzt entdeckt.

Letzten Sommer, ließ eine Gruppe "halbstarker" neben mir die Fensterscheibe runter und fragte wo denn dieses Jahr die Tour de France sei.
 
War es zu sehen das sie dich verarscht haben ? Warst bestimmt nicht der erste an dem Tag.
 
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