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Gibt es schon techn. Komplettlösungen, um gegen minderbemittelte...

ceti

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...(meist motorisierte) Verkehrs"teilnehmer" (-Amokfahrer) i. S. Beweissicherung vorzugehen? Ich weiß, so einfach ist das alles nicht...Daher ist "Komplettlsg." schon der falsche Frage-Ansatz, aber...

Ich werde fast jeden Tag mehrfach genötigt, teilweise lebensgefährlich! Es ist praxisfern, sich da einerseits ein Kennzeichen zu notieren und danach sofort Zeugen zu organisieren. Man ist hie und da mit Überleben / Unfallvermeidung beschäftigt.

Gibt es einigermaßen gesetzeskonforme Rad-Dashcams (30sec-Loop o ä), die sich zweckmäßig ans RR anbringen lassen und ihrer Natur nach auch Aussagekraft (dazu braucht es wohl mehr als bewegte Bilder - Stichwort Abstandsermittlung etc) bei z B einer Anzeige wg. Nötigung haben?

Man merkt es vlt.: Ich habe die Schnauze voll. Ich suche - noch - nach Möglichkeiten, solche Vorkommnise auf zivilisiertem Wege zu lösen, da die Gefahr besteht, bei weiteren Frustrationen weniger zivilisierte Methoden anzuwenden.

In Liebe
ceti
 
Leider gab es in Deutschland diesbezüglich ein ziemliches Fehlurteil mit dem praktischen Fazit, dass Dashcams am Fahrrad für diesen Zweck streng verboten sind. Was erlaubt ist, ist nach einer erfolgten Nötigung die Kamera einzuschalten und zu filmen. Natürlich kannst du auch filmen um deine Trainingsfahrten privat zu dokumentieren, aber diese Aufnahmen dann in einer Anzeige wegen einer typischen Ist-ja-nix-passiert-Nötigung zu verwenden könnte schnell ein Eigentor werden. Falls es tatsächlich zu einen Schaden kam dann würde ich erstmal bei meinem Anwalt anklingen lassen, dass es da möglicherweise einen Videobeweis gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also zu dem Verbot von Dashcams gibt es inzwischen ein widersprüchliches Urteil, in welchem dem Allgemeinwohl ein höherer Wert zugemessen wird als dem Datenschutz.
Wie dem auch sei trifft das Dashcam Urteil nicht den Radfahrer, der ein Video seiner Tour erstellen möchte und dabei in Konflikt mit andren Verkehrsteilnehmern kommt. Ich bin mir sicher, dass diese Aufnahmen auf Antrag bei Gericht zugelassen werden.
ActionCams sind keine Dashcams, obwohl sie das gleiche können ;)
 
Wie ich schon schrieb, es kommt darauf an. Um z.B. einen Knappüberholer anzuzeigen einen Videobeweis anzubringen dürfte eine schlechte Idee sein und nach hinten losgehen. Wenn du dagegen auf Kamera gebannt hast, wie dich ein Autofahrer bedrängt, mutwillig gerammt und zu Sturz gebracht hat und dann Fahrerflucht beging, da dürfte die Sache etwas anders bewertet werden.
 
Das Ding ist doch, aus meiner pers. Erfahrung gesprochen:
Man bräuchte eine Cam
- nach hinten für die, die durch Auffahren nötigen.
- zur Seite für den absoluten Standardfall des "ich hab dich doch gar nicht berührt, alles prima"-Nötigens
- nach vorne, um die zu erwischen, die einem dreist den Weg abschneiden und dadurch zu Bremsmanöver nötigen.
Und dann muss man m. E. noch einkalkulieren, dass in Aufnahmen subjektiv wahrgenommene Abstände nicht unbedingt gerichtsfest sind.

Traurig ist, dass man sich in ca. 99% der Fälle alles gefallen lassen muss, denn die Gegenpartei behauptet einfach "Stimmt nicht", war womöglich auch noch in Überzahl unterwegs (zu zweit ggü. Einzel-Radfahrer), kann im Fall eines Falles auch noch weitere Geschichten erfinden ("...wurde von Radfahrer beleidigt..." etc).

Das könnte, so man wie ich in einer der asozialsten Städte des Landes bzgl. Verkehr wohnt, zu gewissen Frustrationshandlungen führen.

Was macht Ihr denn in Fällen, in denen ihr von anderen gefährdet werdet?
 
Es gibt die Cycliq 12 (vorne) und 6 (hinten), das sind Licht/Kamera-Combos. Die blenden sogar Abstandslinien in das Video ein. Die 12 ist wohl die Action Cam, deren Akku am längsten durchhält (bis 12 Stunden), aber mit De-Shaker oder 4K ist da nix. DCRainmaker hat Reviews und Beispielvideos der beiden.

Mit Wellenlinie und Prüfzeichen ist da aber nix.... Die 12 ist wohl nicht heller als STVO-zugelassene Scheinwerfer, dh wer damit in der Dunkelheit unterwegs ist sollte im Auge des Gesetzes keinen grundsätzlichen Argwohn erregen, solange selbiges nicht das Auto verlässt und genauer hinschaut. Ich rufe hier aber nicht zu Gesetzesbruch auf - also bitte zugelassene Lampe ans Rad und wer seine ActionCam-Filme vor Gericht verwerten will, möge dies bitte mit seinem Rechtsanwalt klären.
 
Knappes Überholen und dichtes Auffahren sind rechtlich mit Sicherheit keine Nötigung! Das geplante Aufnehmen solcher Ordnungswidrigkeiten dürfte als Beweismittel nicht zulässig sein.
Wenn dich z.B. jemand überholt und ohne ersichtlichen Grund vor dir die Fahrbahn blockiert und dich zum Abbremsen nötigt, dann ist dieser Tatbestand gegeben. Oder wenn jemand neben dir fährt und dich vorsätzlich zur Seite drängt.
Wie schon zuvor erwähnt: Hast du eine "Action-Cam" am Rad / Helm nur um deine Tour zu dokumentieren und es kommt zu einem ernsteren Zwischenfall, dann können diese Aufnahmen evtl. vom Gericht zur Klärung des Tathergangs akzeptiert werden.

Was macht Ihr denn in Fällen, in denen ihr von anderen gefährdet werdet?
Eine wirkliche Gefährdung hatte ich in den 4 Monaten die ich bisher RR fahre noch nicht. Bei zu dichtem Überholen, oder "geklauter" Vorfahrt, schicke ich den Leuten per Gesten einen "netten" Gruß hinterher und habe den Vorfall am Ende der Tour meist schon vergessen.
Wer weiß wie oft mir es schon passiert ist, dass ich einen anderen Verkehrsteilnehmer (egal auf oder in welchem Fahrzeug!) in seinen Rechten Beschnitten habe, weil ich ihn oder sein Fahrverhalten falsch eingeschätzt habe?
 
Das kann auch nach hinten losgehen - es gab da wimre diesen Fall einens RR-Fahrers der von einem BMW Mini überholt und ausgebremst wurde so dass er gestürzt ist. Vor Gericht wurde dann erstritten dass die Cam-Aufnahme des Radfahrers verwendet werden durfte. Die Aufnahme belegte nach Auffassung des Gerichtes dass der Radfahrer den Mindestabstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten hat und damit selbst Schuld war.
 
Das kann auch nach hinten losgehen - es gab da wimre diesen Fall einens RR-Fahrers der von einem BMW Mini überholt und ausgebremst wurde so dass er gestürzt ist. Vor Gericht wurde dann erstritten dass die Cam-Aufnahme des Radfahrers verwendet werden durfte. Die Aufnahme belegte nach Auffassung des Gerichtes dass der Radfahrer den Mindestabstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten hat und damit selbst Schuld war.
Aktenzeichen oder Link zum Video?
 
Einer der üblichen Artikel - ohne Inhalt!
So entstehen Legenden und Sagen ...
 
es gab da wimre diesen Fall einens RR-Fahrers der von einem BMW Mini überholt und ausgebremst wurde so dass er gestürzt ist. Vor Gericht wurde dann erstritten dass die Cam-Aufnahme des Radfahrers verwendet werden durfte. Die Aufnahme belegte nach Auffassung des Gerichtes dass der Radfahrer den Mindestabstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten hat und damit selbst Schuld war.
Zunächst mal hat der Überholende vor dem Wiedereinscheren für den Mindestabstand zu sorgen.
Darum kann ich mir den Fall so nicht zusammenreimen. Da müsste schon der Radfahrer den Abstand wieder reduziert haben.

Aber generell hast du natürlich Recht, solche Aufnahmen können auch nach hinten los gehen.
Der Unfallgegner oder die Polizei können die Kamera am Fahrrad erkennen und die Aufnahmen zur Beweissicherung erstmal sicherstellen (lassen).
 
Zuletzt bearbeitet:
An Berichte über den Fall kann ich mich erinnern, aber ob der Sachverhalt tatsächlich mit Überholen zu tun hatte, nicht mehr. Wenn es tatsächlich Schneiden nach knappem Überholen gewesen wäre, hätte eigentlich das Urteil nicht so aussehen dürfen, sondern erheblich mehr zur Verwertbarkeit der Videoaufnahme gesagt werden müssen.
 
Die Aussage des Sachverständigen zum Thema Vorder- und Hinterradbremse lässt aber gewaltig an seinem Sachverstand zweifeln...
 
Ich schiebe diesen Fredd mal hoch - mit der Frage: Gibt es Neuigkeiten? Technisch, rechtlich?

Neue Gesetzeslage/Urteile zu Dashcams? (darunter verstehe ich eine Cam, die in einem max 5min-Loop Aufnahmen macht)

Hat vlt. jmd. nen App-Tipp? Ich habe vom (eigentlich zu meidenden) Playstore die (Auto-)App Autoboy installiert. Damit komme ich noch nicht klar. Da kommen ständig Meldungen der Form "Kollision erkannt"- vmtl. weil ich hin und wieder stark abbremse und auch über Kopfsteinpflaster fahre. Die Erschütterungen bzw. Verzögerungswerte scheinen irgendwie falsch interpretiert zu werden. Die Video-Dateien lassen sich auch gar nicht abspielen.

Hat jemand Erfahrung mit derartigen Apps und kann was empfehlen?
 
Zu technischen Lösungen kann ich nichts beitragen, aber zum Thema "nach hinten losgehen":
Wir (Renn)Radfahrer übersehen gern einen für uns nicht so angenehmen Teil der STVO, nämlich §5 (6):

"... Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; ... "

In der Umsetzung geht man wohl davon aus, dass dieses Ermöglichen des Überholens schon bei drei wartenden Fahrzeugen zu erfolgen hat. Wer macht das wirklich so?

Schon deshalb wäre ich vorsichtig mit dem Steine schmeißen.

Vielleicht lebe ich in einer besonderen Gegend, vielleicht hab ich den "Frauenbonus", jedenfalls ist es mir noch nie passiert, dass ich von einem Autofahrer böswillig in eine für mich gefährliche Situation gebracht worden bin. Ja, manchmal werde ich zu knapp oder sinnlos überholt, manchmal nimmt mir jemand die Vorfahrt. Aber ich hatte immer den Eindruck, dass das eher aus Selbstüberschätzung bzw. Fehleinschätzungen von Abständen, Geschwindigkeiten, Beschleunigungsvermögen usw. oder durch schlichtes Übersehen meiner Person passiert ist. In dem Moment kann ich auch richtig wütend werden, aber ich würde nicht auf die Idee kommen, jemanden dafür vor Gericht zerren zu wollen.
 
@dapf

Danke für den Beitrag.

In der Umsetzung geht man wohl davon aus, dass dieses Ermöglichen des Überholens schon bei drei wartenden Fahrzeugen zu erfolgen hat. Wer macht das wirklich so?
Quelle hierfür? Ich halte das auch in der Rechtspraxis (soll heißen: Was von Verkehrsrechtlern als zumutbarer Maßstab angelegt wird) für völlig weltfremd und letztlich als im Einzelfall zu entscheiden (vs. "sobald 3 Autos...").
Zumal aus einem Verstoß des Radlers gegen diesen, wie auch immer ausgelegten Paragraphen, nicht folgt, dass der "leidtragende" wartende motorisierte Verkehrsteilnehmer hinter ihm sein subjektiv gefühltes Recht (sei es auch objektiv gegeben) offensiv durchsetzen darf mit einem gefährlichen (Seitenabstand, Schneiden, etc) Manöver. Es passiert jeden Tag zig-fach, ich merke das auch, wenn ich als x-ter Verkehrteilnehmer mit dem Auto hinter einem Radler herfahre. Die Motorisierten verlieren recht schnell die Nerven. Ja, es sind vlt. nur 5-10%. Bei der gegebenen absoluten Menge ist das aber nicht wenig.


Dieser Bonus dürfte zuvorderst darin bestehen, dass man überhaupt von einem solchen sprechen / diesen als existent benennen darf. :)

Vielleicht lebe ich in einer besonderen Gegend,
Ich jedenfalls lebe auf einem anderen Planeten bzgl. dieser Schilderungen.
Es liegt aber sicher am lokalen Spirit. (und natürlich an mir! Schwarzes Rad, fährt 30 in der ebenen 30-Zone, 40 in der ebenen 40-Zone => Kampfradler!)
30km weiter sieht es etwas besser aus.

mir noch nie passiert, dass ich von einem Autofahrer böswillig in eine für mich gefährliche Situation gebracht worden bin.
S. o.. Jeden Tag sehe oder spüre ich das. Als Radler oder Autofahrer. Jeden Tag. 1 Tag=50km im zentralen bzw. erweiterten Stadtgebiet.
Die Böswilligkeit (=Vorsatz) lässt sich recht leicht ableiten. Wer nach Ansprachen an roten Ampeln sich entsprechend einlässt oder per Hupe ankündigt, dass es ihm 1. zu langsam zugeht und 2. keine weiteren 15Sekunden gewartet werden kann und daher 3. überholt wird, whatever it takes - der baut einzig darauf, dass a) "ist doch nix passiert" und
b) Mangel an Zeugen oder Beweismitteln.

Selbstüberschätzung
Die gönnt man sich aber auch.
Ich weiß z. B., dass ich kein besonders guter Autofahrer bin. Daher fahre ich meist einen Smart (Dimensionen leicht einschätzbar) und konzentriere mich auf den Verkehr. Man sollte sich seiner Verantwortung schon bewusst sein. Das macht mich natürlich implizit zu einem hervorragenden Autofahrer - bevor es jemand anders merkt sag ich das lieber gleich selbst. :)

vor Gericht zerren zu wollen.
Eher nicht. Aber das ist vlt. der sinnvolle Aufhänger für die Ausgangsfrage, eine unkomplizierte datenschutzkonforme objektive Beweismittelerhebung [->abschnittsweise auf Strecken, die schon häufig zu erheblichen fremdverschuldeten Gefährdungen geführt haben] zu betreiben. Da bin ich übrigens einen Schritt weiter, dazu schreibe ich später was.


Und ansonsten: Meditation über den Vergleich des
Betriebsrisikos
resultierend aus einerseits einem 1+x Tonnen schweren motorisierten Fzg. mit Käfig vs. andererseits einem ca. 100kg schweren Rad+Radler-System.
 
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