• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Das Angebot einer fachlichen Unterstützung durch den ADFC sowie auch einer Koordination vergleichbarer Verfahren in den jewiligen Bereichen ist entsprechend unserer Recourcen möglich.
Dazu besteht die Möglichkeit mit uns in Kontakt zu treten.
Da ist aber leider eher der Wunsch der Vater des Gedankens. Wegen der Bundesstraße nach Bad Freienwalde habe ich mich konkret an den ADFC Brandenburg, insbesondere des tödlichen Unfalls in Seefeld letzten Jahres, gewendet und die Antwort war eher mau. Ich verstehe, dass ein kleiner Landesverband nur begrenzt Ressourcen hat. Aber bei Radverkehrsunfällen mit Todesfolge würde ich mir schon erwarten, dass über deren Hergang auch Wissen besteht. Die Rechtsberatung die ich beim ADFC genossen habe, war OK, aber auch nicht perfekt. Ich musste darauf hin weiter ordentlich recherchieren und manche Sachen waren der Rechtsberaterin auch nicht bekannt.
 

Anzeige

Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Nein, bloß nicht. Wo ein Widerspruch zulässig ist, solltest Du unbedingt einen Widerspruch einlegen.Sofern die Radwegbenutzungspflicht rechtswidrig ist, wird sie dann - sei es von der Behörde, sei es vom Verwaltungsgericht - sofort und unmittelbar aufgehoben. Wenn Du die Aufhebung beantragst und gegen die Ablehnung ggf. vor Gericht ziehst, verpflichtet im besten Fall das Gericht die Behörde, die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben. Das kann dann noch mal dauern. Hinzu kommt: Oft steht der Behörde bei der nachträglichen Aufhebung - anders als bei einem Widerspruch - Ermessen zu & verurteilt das Gericht sie dann ggf. nur dazu, neu über den rechtswidrig abgelehnten Antrag zu entscheiden.

Ich würde bei der Zulässigkeit allerdings nicht schummeln. Wenn Du die Schilder schon länger kennst, beantrage besser die Aufhebung & erschleich Dir keinen Widerspruch.



Nein. So hat es ein Teil der Verwaltungsrechtler früher mal gesehen. Seit zwei einschlägigen Bundesverwaltungsgerichtsurteilen zum Thema steht felsenfest: Der Widerspruch gegen Verkehrsregelungen ist für jeden Betroffenen ein Jahr ab erstem Kontakt zulässig - unabhängig davon, wann das Schild tatsächlich aufgestellt wurde.




Da hat Straßenradler recht: Die Behörde hat den Sachverhalt von sich aus vollständig zu ermitteln. Ich halte für sinnvoll, die wesentlichen Gründe möglichst griffig zu formulieren & ansonsten die Behörde machen zu lassen. Die Formulierungen sollten erkennen lassen, dass Du die Stelle wirklich kennst & dass Du den Widerspruch/Antrag ernst meinst & nicht bloß irgend eine Vorlage abgeschrieben hast.

Vor Gericht halte ich ausführlichere Begründungen für sinnvoll. Der Richter, der ja bis dahin von dem Fall gar nichts weiß, sollte schon aufgrund der Klage/des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ein möglichst klares und vollständiges Bild bekommen & nicht erst aus der Akte, die er später von der Behörde bekommt.

Dem ist aus rechtlicher und (verfahrens-)taktischer Sicht nichts hinzuzufügen! Wer WS einlegen kann, sollte dies tun und ggf. Anfechtungsklage erheben, da die bloße Aufhebung des rechtswidrigen Verwaltungsakts zum Klageziel (= blauen Lolli abschrauben) führt und die Verwaltung nicht zu einem aktiven Handeln (was ihr per se widerstrebt) verpflichtet werden muss. Plus: keine Zulässigkeitsprobleme bei etvtl. Klage (Klagebefugnis, Rechtsschutzbedürfnis). Once again hier die "Klausurmusterlösungen" zur
Anfechtungsfrist für Verkehrszeichen

und zur
Radwegbenutzungspflicht

als solche.
 
deltongo und ich sind gerade im Mailverkehr mit Herrn Schröder. Der scheint seine gute Laune abgelegt zu haben. Der Ton der letzten Antwortmails ist jedenfalls harscher geworden.
 
deltongo und ich sind gerade im Mailverkehr mit Herrn Schröder. Der scheint seine gute Laune abgelegt zu haben. Der Ton der letzten Antwortmails ist jedenfalls harscher geworden.
Wir reden bei Herrn Schröder von einem Vertreter der Straßenverkehrsbehörde des LOS. Ich würde seine Reaktion nicht überbewerten. Er hat immer noch schnell reagiert und auf etwaige Probleme hingewiesen. Wäre unschön, wenn er gut gelaunt am Ende unser Anliegen ablehnen muss. Kurz vorher aufklären, ist schon OK.
 
Oh sorry, da war der Zusammenhang nicht da. Ich vermische in letzter Zeit vieles.

Man muss ja schon aufpassen, ob man sich im Berlin- oder im Brandenburg Fred bewegt :D
 
Oh, da ist Herr Schröder ja auch dran :)

Die Beschilderung ist optimal... aha soso.

Na der wird sich freuen, wenn wir die Strecke nach Fangschleuse angehen :p

Wobei der Artikel ja aus 2010 stammt... Ist da die RWBP nicht schon aufgehoben?
 
ja Richtung Erkner sind die meines Erachtens noch, aber ich glaube die beidseitige Nutzungspflicht fängt erst ab Ortsausgang an... naja. mal schauen :D
 
Nach wie vor: Nichts zu hören von der Kreisverwaltung in Beelitz. Ich mache mich jetzt daran, für die L77 und die K6903 Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung meines Widerspruchs gegen die Radwegbenutzungspflichten dort vorzubereiten; am 16. April ist es drei Monate her, dass mein Widerspruch bei der Behörde einging. Nett wäre, wenn mir diejenigen von Euch, die dort auch früher vor Einführung der Radwegbenutzungspflicht unterwegs waren, eidesstattliche Versicherungen schicken, damit ich beim Verwaltungsgericht Potsdam glaubhaft machen kann, dass die Benutzung der Fahrbahn dort kein besonderes Risiko darstellt. Die sich dazu schon bereit erklärt haben und/oder von denen ich weiß, dass sie dort oft und gern unterwegs waren, liefer ich als Vorlage meine eigene eidesstattliche Versicherung und meine Adresse per Unterhaltung.
 
Eine Reihe von eidesstattlichen Versicherungen hab' ich schon, aber es könnten auch noch mehr sein. Wer sich noch gern äußern möchte: Bitte melden. Ich liefer dann einen Formulierungsvorschlag & informiere über die Einzelheiten.

Sehr interessant: Auf dem Radweg an der L77 zwischen Güterfelde und Philippsthal soll sich bereits ein Unfall ereignet haben, bei dem sogar der Krankenwagen kommen musste. Gerade als ein Rennradfahrer überholen wollte, zog ein Kind unversehens nach links...:(

Aus meiner Sicht: Ein Argument wider die Benutzungspflicht mehr. Weiß vielleicht einer mehr über den Unfall?
 
Genau diese Art von Unfall ist ja auch die Gefahr. Ich kann in der city gerne mal viel langsamer fahren und auf alles achten,bzw. vorbereitet sein, was sich auf dem Radweg alles so tummelt, aber dazu habe ich im Umland keine Lust...Ausnahmen bestätigen die Regel.
Rennradfahrer,Kinder, Spaziergänger, Sonntagsfahrer und Hunde passen nun mal nicht zusammen auf einen Radweg, das ist ein Unfall gar nicht unwahrscheinlich.....oder man radelt mit 12 km/h durcvh die Gegend.
 
Nach wie vor nichts zu hören von der Straßenverkehrsbehörde in Beelitz. Also geht's jetzt los. Am Samstag um 10 Uhr
werde ich hier von Neukölln aus Richtung Güterfelde aufbrechen, um die beiden Radwege noch mal genauer anzuschauen und Fotos fürs Gericht zu machen. Wer mit will, ist herzlich willkommen! Anschließend entwerfe ich die beiden Antragsschriften.

Die Anträge ans Verwaltungsgericht Potsdam, die Benutzungspflicht jeweils auszusetzen, will ich am kommenden Mittwoch losschicken. Alle Erklärungen, die ich bis Montag habe, lege ich bei. Sie müssen unterzeichnet sind; sie müssen aber nicht unbedingt per Post verschickt werden. Es reicht aus, sie zu scannen & mir als PDF-Datei zu schicken. Kontaktdaten liefer ich jederzeit gern per Unterhaltung.

Allen Mitstreitern: Schon im Voraus vielen Dank!
 
Die Anträge stecken jetzt im Briefkasten des Gerichts. Ich hab' sie ganz stilvoll mit dem Fahrrad & sekundiert von Joaquin da selbst hingebracht. :cool:
 

Anhänge

  • vg_potsdam_aaaW_anonym.pdf
    58,4 KB · Aufrufe: 508
Sehr schön. Bei der Länge des Texts und der Anzahl der Anlagen hat das vermutlich auch einiges Porto gespart :) Joaquin war wohl (auch) als Zeuge dabei? Bin mehr oder weniger froh, mich nicht täglich mit solchem Deutsch beschäftigen zu müssen. Verinnerlicht man das eigentlich im Laufe der Zeit oder schaltet man schon noch bewusst um zwischen "Alltag" und "Amt"? ;)

2 Fragen hätte ich mal zum Sachverhalt: Ist es tatsächlich realistisch anzunehmen, dass die Schilder umgehend mit Müllsäcken verhüllt werden? Gibs da Beispiele für? Wenn die Rennleitung einen Radfahrer auf den Radweg beordert und dieser sich der Anordnung widersetzt, welche Handhabe hat die Rennleitung? Rennlizenz weg? Rad weg? Flensburger? Nacht mietfrei?? Also jetzt mal im Extremfall zu Ende gedacht...?
 
Nein, joaquin war nur zum Spaß mit. Nach langer Zeit mal wieder richtiges Genussradeln :) Bei Behörden und Gerichten musst Du Dich normalerweise nicht um Beweise für den Zugang kümmern.

Was die Sprache angeht, gelten für Rechthaberei eigentlich keine besonderen Regeln. Klar: Das ist wie viele andere Sachen auch ganz schön kompliziert & gibt's deshalb eine Menge wenig eingängiger Fachbegriffe, für die es dann auch keine Alternative gibt...

Das Abkleben oder Verhüllen von Schildern gibt's schon, wenn sie vorübergehend nicht gelten sollen & es gibt auch vergleichbare Gerichtsverfahren (zu LKW-Überholverboten auf der Autobahn) mit solchem Ergebnis. Bei Radwegbenutzungspflichten gab's das bisher noch nicht, aber ich habe kein Urteil & keine Rechtswissenschaft gefunden, die da ernsthaft gegen spricht. Da die beiden Radwegbenutzungspflichten in meinen Augen klar rechtswidrig sind, sollte der Antrag auf Vollziehungsstopp das Mittel der Wahl sein, um da so schnell wie möglich wieder legal radeln zu können. Klagen dauern halt oft viele Jahre...:(

Polizeibeamte sind nicht nur befugt, Bußgelder zu verhängen, sondern dürfen Sicherheit und Ordnung und damit die Verkehrsregeln und ihre eigenen Anordnungen auch ganz handfest durchsetzen. Das ist wörtlich zu nehmen. Sie dürfen etwa das Fahrrad beschlagnahmem, wenn Du hartnäckig anders fährst, als sie es anordnen. Bergbert hatte gerade auf dem Weg von Güterfelde nach Stahnsdorf Beamte an der Hacke, die zwar keine Lust auf Anzeige-Schreiben hatten, aber solange gedrängelt haben, bis er auch wirklich über den Grünsteifen auf den indiskutabel schlechten Gegenverkehrsradweg gehoppelt war...:(
 
@ vorTrieB:
Hätte ich ggf. Deine Zustimmung, aus Deinem Antrag einen Klausurfall oder eine ÖR-Karteikarte zu machen bzw. machen zu lassen? Du hast schon so schön alles anonymisiert. :) Viell. geht das Thema ja sogar in die Ausbildungsliteratur ein oder läuft als Examensfall...
Gruß, ObMann
 
Zurück
Oben Unten