pjotr
Radprofi, gefangen im Körper einer Hobbylusche
Es geht hier um Strafrecht und das endet nicht mit dem Startschuss eines Renners oder dem Anpfiff eines Fußballspiels.
Der Fahrer hat keinen "Knollen" wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen.
Das ist doch selbstverständlich, dass bei einem Todesfall eine genaue Untersuchung stattfindet und wenn ein Verursacher ermittelt wird, dass das Ganze dann auch strafrechtlich abgearbeitet wird.
Natürlich ist das selbstverständlich und ich denke, es bezweifelt auch niemand, das grobes Fehlverhalten ggf. auch strafrechtlich belangt werden muss. Es stellt sich bloß die Frage, was als "Grob" anzusehen ist. Bei vielen Sportarten gehören Verhaltensweisen speziell im Wettkampf dazu, die man im normalen Leben eben nicht tolerieren würde. Das heisst natürlich trotzdem nicht, dass Sport ein rechtsfreier Raum ist, aber die Bewertung ist da durchaus manchmal schwierig. Wer an Rennen teilnimmt, kann dort mMn nicht die Maßstäbe an das Verhalten anderer Teilnehmer legen, die man im Straßenverkehr hat. Jeder der sich bei einem Rennen an die Startlinie stellt, muss sich vergegenwärtigen, dass man dabei eine gewisse Gefährdung durch andere billigend in Kauf nimmt, man ist außerdem auch selber Teil des Riskos für andere.
Bezogen auf den konkreten Fall hier würde ich sagen, wenn dem Unfall tatsächlich eine Rempelei oder ungewöhnlich agressive Fahrweise vorangegangen wäre hielte ich die strafrechtliche Belangung des Verursachers für zweifelsfrei geboten. Bei dichtem Vorbeifahren bin ich mir da aber schon weniger sicher, wo da die Grenze ist. Natürlich macht es Sinn bei Hochgeschwinidkeitsabfahrten mehr Abstand zu halten, aber was dann als ausreichend erachtet wird ist eine offene Frage. Selbst wenn man das deifnieren könnte ist es außerdem fraglich, dass sich sowas in einem Rennen praktisch umsetzten lässt. Da ist ziemlich voel Bewertungsspielraum drin und nach meinem Rechtsempfinden sollte man dann eher keine Entscheidung treffen.
Da habe ich Zweifel. Die Fähigkeit mit sowas als Angehöriger umzugehen hängt nach meiner persönlichen Erfahrung von anderen Faktoren ab. Fehlende Resilienz "heilt" man mMn nicht durch eine juristische Aufarbeitung.Es geht nicht nur darum ein Zeichen zu setzen, es geht auch darum, das Angehörige abschließen können. Auch wenn eine Untersuchung ergibt, dass der Verunglückte den Unfall selbst verursacht hatte. Ungewissheit ist in solchen Fällen eine immense Belastung.
Zuletzt bearbeitet: