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Ebay - Rad ersteigert, Verkäufer rückt es nicht raus

christiancarbon

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Hallo zusammen,

gestern Abend habe ich bei eBay ein Rennrad ersteigert, welches eine denkbar undetaillierte Beschreibung hatte und einen ebenso ungenauen Titel. Ich freue mich 2 Minuten, dann bekomme ich eine Nachricht von eBay, dass der Vk den Verkauf abgebrochen habe. Ich denke mir schon, was Phase ist und schreibe den Vk an.. Hier der Dialog:

Ihre vorherige Nachricht

Guten Abend,
Warum wurde der Kauf abgebrochen? Wir haben durch den Abschluss der Auktion einen gültigen Kaufvertrag,
das sollten Sie beachten.
VG
Christian Xx

Hallo

Das Rad ist im Top Zustand !Alles Original Komponenten etwas in die Jahre gekommen aber ein Herzstück für diesen "schnäppchenpreis" kann und werde es Ich nicht abgeben .Es Blutet mir das Herz 450 € MINIMUM ansonst bekommt es mein Sohn NB 2006 1600€

Sorry


Welche Handhabe habe ich jetzt gegen den Vk? Haben will ich das Rad auf jeden Fall.

Vg

Christian
 

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Re: Ebay - Rad ersteigert, Verkäufer rückt es nicht raus
Miese Nummer. Warum stellt man bei sowas keinen Mindestpreis ein?!

Das sagt zumindest eBay:

Bildschirmfoto 2016-12-02 um 14.24.25.jpg



http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html

Bildschirmfoto 2016-12-02 um 14.22.33.jpg
 
Kannst ihm ja den Link mit einem Verweis auf § 433 Abs. 1 schicken und zur Not mit rechtlichen Schritten drohen.
Scheint ja auch eine klare Drohung seitens des Verkäufers zu sein, wenn er das Rad nur für MINIMUM 450€ weggibt und ansonsten anderweitig vergibt..
 
Ganz üble Nummer vom Verkäufer. Ich würde sagen Pech gehabt.Der sollte vorher einen Mindestpreis angeben.Rechtlich gehört es dir:rolleyes:
 
Wenn die Auktion beendet war, habt ihr einen Kaufvertrag. Aus dem bist Du zur Zahlung und er zur Übergabe und Übereignung verpflichtet. Feierabend. Anders kann es nur aussehen, wenn die Sache abhanden gekommen oder zerstört ist und er de facto nicht mehr übergeben und übereignen kann. Scheint ja hier nicht der Fall zu sein.

Wenn er die Kaufsache nicht übergeben und übereignen will, kannst Du das durchsetzen oder Schadenerstaz in Höhe der Differenz Kaufpreis ./. Wert verlangen. Ist allerdings mit viel Aufwand und einem Rechtsbeistand verbunden.

In Deinem Fall scheinen auch Anfechtungsgründe (zB Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft) nicht vorzuliegen. Der Verkäufer hat sich ja zum Neupreis geäußert und wusste demnach wohl, was er da hat.

zB:
http://lexetius.com/2014,4164
 
Erst mal einen Fall bei eBay aufmachen. Und dann eine Frist zur Erfüllung setzen, mahnen, Mahnbescheid schicken, auf Erfüllung klagen...
Blöd wäre es natürlich, wenn sich am Ende herausstellt, dass das Teil Mängel hat und du vom Kaufvertrag zurücktreten willst.
Zum Trost:
Auch andere Mütter haben schöne Töchter...
 
Erst mal einen Fall bei eBay aufmachen. Und dann eine Frist zur Erfüllung setzen, mahnen, Mahnbescheid schicken, auf Erfüllung klagen...
Blöd wäre es natürlich, wenn sich am Ende herausstellt, dass das Teil Mängel hat und du vom Kaufvertrag zurücktreten willst.
Zum Trost:
Auch andere Mütter haben schöne Töchter...
Da bin ich ja insofern auf der sicheren seite, als dass der Vk in der Beschreibung von einem "sehr guten Zustand" bzw "gepflegt" spricht...
 
Ganz üble Nummer vom Verkäufer. Ich würde sagen Pech gehabt.Der sollte vorher einen Mindestpreis angeben.Rechtlich gehört es dir:rolleyes:

Rechtlich hat er aus dem Kaufvertrag einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums. Sollte der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Übergabe und Eigentumsübertragung nicht nachkommen, kann das Gericht die Eigentumsübertragung ersetzen (de facto vornehmen) und der Gerichtsvollzieher kann versuchen des Rades habhaft zu werden. Sollte das nicht möglich sein, z.B. der Verkäufer hat es jemandem anderen übertragen, beispielsweise seinem Sohn, gibt es nur einen Schadenersatzanspruch.

Angesichts des Wertes, der hier in Frage steht, werden die Kosten der Rechtsverfolgung ohne den nicht materiellen Anteil der Kosten (Ärger) alsbald den Wert des Rades übersteigen. :confused:

@Cooter war schneller:D
 
Naja, die Rechtslage ist eindeutig. Ich würde erstmal ebay mit dem Schreiben des VK konfrontieren, falls er den § 433 nicht kapiert. Evtl. erklären die ihm was Sache ist. Ansonsten Mahnen, Frist setzen alles belegen. Screenshots, ganz wichtig, Kommunikation etc. Ausdrucken Archivieren , evtl. Zeugen....
 
Da bin ich ja insofern auf der sicheren seite, als dass der Vk in der Beschreibung von einem "sehr guten Zustand" bzw "gepflegt" spricht...
Da unterscheiden sich die Geister.Hier das habe ich auch aus dem Ausland bekommen.Laut Verkäufer sehr guter Zustand.Als ich es zu Hause hatte der Schock.Total vergammelt und Rostig.Meiner Ansicht ist der Rahmen TOT. Der Verkäufer blieb aber bei seiner Meinung das es für ein über 20jahre altes Rad im "sehr guten Zustand" sei obwohl ich ihm die Bilder zeigte.Gottsei Dank habe ich durch Käuferschutz bei PayPal recht bekommen und kann es zurückschicken.
20161129_142919.jpg
20161129_142904.jpg
20161129_142839.jpg
20161129_142720.jpg
20161129_142640.jpg
 
Hier noch eine Gerichtsentscheidung zu dem Thema. Bevor du zum Anwalt gehst, kannst du dich dem Verkäufer gegenüber erst einmal auf das Urteil berufen und ihm eine Frist zur Erfüllung des Vertrages setzen.
Kannst du mal den Link zur Auktion hier posten, wir können ja nicht mehr bieten ;).
 
Habe den Mist auch schon durch allerdings mit einem alte Opel Rad....ersteigert per Sofortkauf für 2€....naja...ich würde mich da nicht rumärgern und Behördenmühlen in Bewegung setzen. Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei Dinge.
 
solange kein Geld geflossen ist ,die Sache abschreiben.Kannst ihm noch ne satte bewertung verpassen lohn sich nicht über sowas aufureiben
 
Dann schnell Geld überweisen und Rad einfordern ;)
Siehe auch Auszug aus dem verlinkten Gerichtsentscheid und beachte die angegebenen Daten von Kontakt zur Zahlung:
Bildschirmfoto 2016-12-02 um 15.49.41.jpg
 
Keine Diskussionen anfangen. Käufer informieren und auf die ebay Grundsätze hinweisen. Zusätzlich darauf hinweisen, das er das Rad keinesfalls anderwertig verkaufen darf. Geld zahlen und dann die üblichen Schritte, notfalls Anwalt. Der Verkäufer könnte natürlich trotzdem sagen, dass er das Rad nicht mehr hat, dann Schadensersatz wie im Urteil dargestellt.
Manche schlafen halt und werden erst nach ende der Auktion wach. Hat man halt Pech gehabt als Verkäufer. Dazu muss mann dann stehen
 
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