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Toller Proracer, könnte allerdings nen Hunderter "günstiger" sein.
Ich wundere mich immer wieder, wieviel Kohle für die alten Gurken
inzwischen aufgerufen wird. Wegen des offenbar tollen Zustands ist das
wahrscheinlich hier ok. Nur die Sattelstütze scheint mir nicht original zu sein.

http://www.ebay.de/itm/vintage-rennrad-koga-miyata-proracer-pro-racer-full-dura-ace-ex-80er-RH58-/281529924534?pt=Sport_Radsport_Fahrrad_Anhänger&hash=item418c7dbbb6
Ist halt auch so ein (Glücks)-Treffer im Design, ein Rad das nicht nur alt, sondern immer gut aussieht.
 
Ja, wenn die Versandkosten mit eingerechnet werden.
Wenn ich das richtig verstehe, kann man auch Glück haben,
und die Versandkosten bleiben außen vor.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...ern/Abgabenerhebung/abgabenerhebung_node.html

... nö ... und zwar definitiv nö ... sobald Du für den Versand aus USA selbst zahlst, sind die Versandkosten ganz einfach und indiskutabel Bestandteil des Warenwertes ...

... nur wenn Dir der VK den Versand schenkt (kostenloser Versand) oder vergißt diese zu berechnen, dann enthält der Warenwert keine Versandkosten.


... das steht so auch im blauen Kasten auf der von Dir verlinkten Seite ... und da es bei eBay und Zahlung über PayPal faktisch nie ohne Versandkosten abläuft, sind die versandkosten bei Onlinekäufen immer für die Ermittlung des Zollwertes zu berücksichtigen.

Sollte es mal passieren, daß der Zollbeamte das vergißt, handelt er ganz klar gegen seine Dienstanweisung ...

... und da es hier ja um unser Aller Geld (Zoll = Staatseinnahmen) geht und wenn der Zollfuzzi das vergißt für jeden Steuerzahler bei der nächsten Steuerrefrom zu ungerechtfertigten Mehrkosten (der von ihm erwirtschaftete Deckungsbeitrag ist ja zu gering) für den Mittelstand (das Zahlschwein der Nation) sorgt, sollte jeder dem das auffällt, noch im Zollamt sofort nach dem Dienststellenleiter fragen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde lostreten.
 
... nö ... und zwar definitiv nö ... sobald Du für den Versand aus USA selbst zahlst, sind die Versandkosten ganz einfach und indiskutabel Bestandteil des Warenwertes ... das steht so auch im blauen Kasten auf der von Dir verlinkten Seite ...

Sollte es mal passieren, daß der Zollbeamte das vergißt, handelt er ganz klar gegen seine Dienstanweisung ...
...

Möglicherweise.
Wobei da ja zwischen "kommerzieller" und "nicht kommerzieller Einfuhr" unterschieden wird.
Im letztgenannten Fall sind die Portokosten nur dann in den Zollwert einzubeziehen,
wenn sie angemeldet werden.
Daraus folgere ich, daß sie eben nicht immer angemeldet werden müssen.
Ansonsten wäre diese Unterscheidung sinnlos. Näheres wäre dann im Gesetz nachzulesen.
Das ist zuverlässiger. ;)
 
... nein ...es gibt bei den Versandkosten keinen Unterschied zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Einfuhr ... sobald Du für den versand zahlst - und das steht da auch unmißverständlich - mußt Du die Versandkosten auch angeben. Gibst Du diese wider besseren Wissens nicht an ... auch das steht auf der von Dir verlinkten Seite ... dann ist das Zollbetrug ... wird ähnlich hart gahndet wie Steuerbetrug.

.. vielmehr und um den Unsinn abzukürzen ... das BFM hat bereits vor gut vier Jahren eine Dienstanweisung erlassen, daß - sobald Versandkosten anfallen (also von Dir gezahlt werden) - diese immer Bestandteil der Berechnung des Zollwertes sein müssen ... das ist also auch für den Zöllner in Hintertupfingen verbindlich und sollte sogar als Hinweis an die Kundschaft in jedem Zollamt aushängen
 
Also Rahmen schaut ja wirklich hübsch, detailreich und gut gemacht aus, aber diese Löcher?

Was sollen die bringen? Kann sich doch nur negativ auswirken, da die Rohre zusätzlich verstärkt werden müssen, was mehr wiegt als das ursprüngliche Rohr und dennoch wirds instabiler sein. Dazu kommt dann noch die zusaätzliche Luftverwirbelung....komisch...

aber schön ists dennoch ;)
 
Das ist so ein Mächtigkeitsspringen, ein sinnloses Vorführen der eigenen Fähigkeiten*. Kann man nachvollziehen finde ich
:)

*Als Handwerker. Als Statiker sicher nicht.
 

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