atzefabh
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Ist natürlich ärgerlich abbremsen zu müssen, wenn auf so kombinierten Rad/Fußwegen Mutti ihren Pfiffi frei und rechtswidrig unangeleint laufen lässt. Aber mal ehrlich ein Recht ungehindert mit 30 durchfahren zu können gibt es für uns aber auch nicht. Und am Ende möchte ich dem Hund keinen Schaden zufügen. Was kann denn der Köter dafür dass sein Halter, sagen wir mal, zumindest unaufmerksam ist? Nur weil die Hundehalter sich falsch verhalten ergibt sich nicht automatisch dass Radfahrer irgendeines Rechtes beraubt werden. Das Rücksichtsprinzip gilt ja weiterhin. Ich tippe mal das erst im Schadensfalle sich eine rechtlich relevante Situation für den Radfahrer ergibt. Aber ein Spruch an den Halter der meint ein Tier, zur eigenen Unterhaltung, besitzen zu müssen dürfte dennoch drin sein.
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