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dat war knapp XD

Eigentlich stellt sich eine ganz andere interessante Frage:
1. Fussgängerampel bei ROT kostet so weit ich weiss nur 5€
2. Fussgängerfurt als Radfahrer genutzt kostet auch nicht viel
Wie ist dann dieser Vorfall zu bewerten, wenn keine Auto-/Radfahrerampel sondern nur eine Fussgängerampel missachtet wurde?

Ganz einfach, die 5€ sind nicht von der Ampel abhängig, sondern als was man sie missachtet hat. Zu Fuß ist es sehr günstig, mit einem Fahrrad teurer und mit einem Kraftfahrzeug noch teuer. Egal wo man drüber fährt, Rotlichtverstoß ist Rotlichtverstoß.

Eine Fußgängerfurt darf mit dem Rad befahren werden, z.B. beim gemeinsamen Rad und Gehweg muss man sogar genau dort fahren. Aber lese mal meinen Beitrag da drüber, es kommt auf die Ampel und die Markierungen an, welche Ampel man als Radfahrer zu beachten hat.

@AszVaLTd: Bitte kläre mal da drüber auf, ob es aneinander grenzende Furten gab, würde mich sehr interessieren.
 
es war eine normale strassenkreuzung mit bürgersteigen ohne radweg ich fuhr auf dem bürgersteig und fuhr über die ampel die demnach auch für fußgänger wäre da man ohne radweg ja auf der strasse zu fahren hat .

und ob der genannte preis nun wirklich der tabelle endstand is mir auch ehrlich gesagt latte . das man das tage ausdiskutieren muss is mir schleierhaft zumal ich ja eh nicht lacken musste aber nunja
ich kenn mich da eh nich aus ich gab nur seine worte wieder zu den beschuldigungen als lügner ... äusser ich mich ma nich.
wo wär der sinn mir die story auszudenken
 
Mach doch mal Foto's von der Kreuzung und stell sie ein , damit die Diskussion der "Rechtsgelehrten" nicht abreißt ;)
 
es war eine normale strassenkreuzung mit bürgersteigen ohne radweg ich fuhr auf dem bürgersteig und fuhr über die ampel die demnach auch für fußgänger wäre da man ohne radweg ja auf der strasse zu fahren hat .

zumal ich ja eh nicht lacken musste aber nunja
ich kenn mich da eh nich aus ich gab nur seine worte wieder zu den beschuldigungen als lügner ... äusser ich mich ma nich.

Danke, also müsste in diesem Fall die Ampel für den Fahrverkehr für dich gelten. Das ein Gehweg nicht befahren werden darf ist klar, aber ein Rotlichtverstoß wäre es nur dann wenn die Ampel für den Fahrverkehr auch rot war.

Interessiert hat es mich nur deswegen, weil ich eine recht ähnliche Situation recht oft habe, allerdings auf gemeinsamen Rad/Gehwegen. Hier in der Region sind noch viele Ampeln, die nur Signalgeber für allgemeinen Verkehr und Fußgänger haben. Der Signalgeber für Fußgänger schaltet viel früher auf Rot um als der Allgemeine. Auf dem Rad ist mir das recht egal, nach dem Gesetz ist ja der allgemeine Signalgeber für Radfahrer ausschlaggebend. Nur schimpfen dann gerne Fußgänger oder Autofahrer weil die glauben ich müsste das Fußgänger-Rot beachten. Nur hat mich einfach nur interessiert, ob es sogar bei der Polizei welche gibt, die nicht wissen wann für wen welche Ampel gilt.
 
Wenn Du Dich auf dem Fußgängerweg befindest (selbst wenn es nicht erlaubt ist), gilt für Dich auch die Fußgängerampel, befindest Du Dich auf der Straße, gilt die normale Verkehrsampel. Du kannst Dir nicht nur die Rosinen rauspicken, die Dir besser gefallen...
 
Bist Du mit dem Rad auf einem reinen Fußgängerweg unterwegs, bist Du quasi ein Fußgänger und hast dich an deren regeln/Ampeln zu halten. Ansonsten fahr auf der Straße, dann gelten für Dich die allgemeinen Lichtzeichen... nix anderes sagen die beiden Punkte aus.
 
Bist Du mit dem Rad auf einem reinen Fußgängerweg unterwegs, bist Du quasi ein Fußgänger und hast dich an deren regeln/Ampeln zu halten. Ansonsten fahr auf der Straße, dann gelten für Dich die allgemeinen Lichtzeichen... nix anderes sagen die beiden Punkte aus.
Nö! Über Radfahrende auf Gewegen steht da genau gar nichts!
 
Ja, aber wenn die Geschichte einen auch nur einigermaßen wahren Kern hat, war das ohnehin kein Polizist, sondern höchstens ein als Polizist verkleideter Schutzgelderpresser. Der nimmt es dann im Zweifel auch mit der StVO nicht so genau.

Nahezu jedes Detail der Geschichte beißt sich eigentlich mit den von echten Uniformierten zu beachtenden Verhaltensregeln.

Nur ein Polizist? Die treten im Dienst immer mindestens paarweise auf.

Anhalten durch Zuruf aus dem Auto beim vorbei fahren? Halleluja, dafür ist die Kelle aus dem Fenster zu halten oder das Halt-Signal im Auto zu aktivieren. Es muss auch für einen tauben Radfahrer unmissverständlich klar sein, was der Uniformierte von ihm will.

Ein Polizist äußert sich über die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes? Selbst auf ausdrückliche Nachfrage darf er das nicht tun, sondern darauf verweisen, dass die Bußgeldbehörde darüber zu entscheiden hat. Wenn die Sache an Ort und Stelle durch Verwarnungsgeld erledigt werden soll, was aber hier ja offenbar nicht beabsichtigt war, dann fragt er auch nicht den Betroffenen, ob der die Tarife kennt, sondern, ob der Betroffene bereit ist, zur Vermeidung eines förmlichen Verfahrens xx € Verwarnungsgeld zu zahlen.

Der Polizist duzt einen Wildfremden, den er gerade wegen einer Ordnungswidrigkeit angehalten hat und förmlich ins Gebet nimmt? Kaum vorstellbar.
 
Was soll einen Polizisten davon abhalten, dich als Wildfremden zu duzen? Der eine, der mir gerade im Sinn ist, hatte so gar kein Problem damit. :rolleyes:
 
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