Eigentlich stellt sich eine ganz andere interessante Frage:
1. Fussgängerampel bei ROT kostet so weit ich weiss nur 5€
2. Fussgängerfurt als Radfahrer genutzt kostet auch nicht viel
Wie ist dann dieser Vorfall zu bewerten, wenn keine Auto-/Radfahrerampel sondern nur eine Fussgängerampel missachtet wurde?
Ganz einfach, die 5€ sind nicht von der Ampel abhängig, sondern als was man sie missachtet hat. Zu Fuß ist es sehr günstig, mit einem Fahrrad teurer und mit einem Kraftfahrzeug noch teuer. Egal wo man drüber fährt, Rotlichtverstoß ist Rotlichtverstoß.
Eine Fußgängerfurt darf mit dem Rad befahren werden, z.B. beim gemeinsamen Rad und Gehweg muss man sogar genau dort fahren. Aber lese mal meinen Beitrag da drüber, es kommt auf die Ampel und die Markierungen an, welche Ampel man als Radfahrer zu beachten hat.
@AszVaLTd: Bitte kläre mal da drüber auf, ob es aneinander grenzende Furten gab, würde mich sehr interessieren.