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Carbonrahmen aus Fernost

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doch zwingend, außer es rutscht durch!

Wie kommst du bitte zu dieser Behauptung? Meine Rahmensets wurden durch den Zoll geöffnet, geprüft und ganz normal verzollt!

Ich habe ein Hongfu Rahmenset sowie einen aus China importierten Zeitfahrrahmen. Die Gewichtsangaben aus dem Internet stimmen und auch sonst ist absolut nichts negatives über die Verarbeitung zu sagen. Das Hongfu FM015 hat im letzten halben Jahr ca. 9000 km drauf bekommen und einige Rennen bestritten. Ich wüsste nicht, inwiefern es sich in punkto Fahrverhalten hinter Markenrädern verstecken müsste. Der Zeitfahrrahmen wird erst in dieser Saison eingesetzt und wurde deshalb auch noch nicht gefahren. Beim Aufbau war da aber auch nichts negatives festzustellen.

Komisch, dass die Warnungen immer nur von Leuten kommen, die Probleme vom Hörensagen kennen, allerdings selber noch nichts importiert haben.

Anbei mal meine beiden Chinesen:

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Viele Grüße

Frank
 
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Re: Carbonrahmen aus Fernost
lieber der piet, lieber vantage84. bitte nennt mich nicht unwissend oder stell mich als blöd hin! etwas gemäßigter bitte! ich will hier ja niemand den spaß am selbstaufbau vermiesen sondern nur warnen und meine unwissenheit ;-) weitergeben. und nur zur klarstellung, ich habe sehr wohl schon selbst importiert und kenne es nicht nur vom hörensagen. wie kommt ihr zu solchen behauptungen? habt ihr das nötig?

Antidumpingzoll auf Fahrräder aus China für weitere 5 Jahre
Im Zuge der Auslaufüberprüfung des Antidumpingzolls auf Fahrräder mit Ursprung in China hat die Europäische Kommission festgestellt, dass weiterhin Dumpingpreise vorliegen.
Seit 7. Oktober 2011 gilt daher weiterhin ein Antidumpingzoll von 48,5% bei der Einfuhr von Zweirädern und anderen Fahrrädern ohne Motor mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Details dazu finden Sie in der VO (EU) 990/2011 vom 3. Oktober 2011.

es gibt natürlich ausnahmegenehmigungen, diese müssen wohl mit stichtag 3.10.2011 erneuert werden. hier eine interessante liste mit unternehmen mit ausnahmegenehmigung http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:136:0099:0104:DE:PDF. also amtsblatt L136/99 vom 24.5.2011 !

gemäß dieser gilt es auch für fahrradteile.

und
egal was da auch wo steht. es ist zu entrichten. wenn jemand andere erfahrung hat, hat er einfach glück gehabt das das paket nicht als fahrradteil identifiziert wurde oder der zöllner eben auch nicht alles wußte.

und noch was, seid euch bewußt wenn ihr eure räder hier dann präsentiert können das alle sehen. ggf auch welche vom finanzamt. ich kenne einen fall wo es zu nachzahlungen kam.


zur qualität der von mir importierten ware gibt es übrigens auch nichts schlechtes zu berichten. abwicklung, preis, qualität und lieferzeit mit miracle war immer 1a.
 
Nochmal: einzelne Rahmen gelten nicht als Fahrrad und unterliegen dem AntiDumping nur beim Massenimport mit Verkaufsabsichten. Einzelne Fahrradteile unterliegen auch nicht dem AntiDumping.
 
Im übrigen hat das Finanzamt mit Einfuhrumsatzsteuer und Zoll nichts zu tun, dafür gibt es den Zoll. Aber vielleicht guckt der hier ja auch…
 
ja stimmt, sry mein fehler. ich glaub zwar nicht das die hier mitlesen. von dem fall wo ich es weiß (österreich) war es wohl auch irgendwie zufall....sollte nur ein denkanstoß sein....
 
Wenn der Zoll meine Teile eingehend geprüft hat und sogar Rückfragen hatte und ich davon ausgehe, dass die dortigen Beamten in ihrem Aufgabenfeld eine entsprechende Kompetenz besitzen, dann muss ich auch nichts verbergen.
 
Erst bei mehr als 300 Stück pro Monat wird eine Montageabsicht unterstellt, und dann schlägt Antidumping zu. Und selbst dann kann man davon u.U. befreit werden. Als Privatmann braucht man den Antidumpingzoll nur zu fürchten, wenn man ein komplettes Fahrrad einführt. So sollen Zöllner sogar schonmal ein Frameset mit Gabel und Sattelstütze und Anbauteilen als komplettes Fahrrad interpretiert haben. Da kommen dann Vokabeln wie "wesentliche Fahrradteile" zum Tragen. Deshalb Rahmen, Anbauteile und Laufräder jeweils einzeln und zeitlich versetzt bestellen, dann sollte alles glatt gehen. Diese Auskunft ist natürlich unverbindlich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. ;)
 
Wie kommst du bitte zu dieser Behauptung? Meine Rahmensets wurden durch den Zoll geöffnet, geprüft und ganz normal verzollt!

Ich habe ein Hongfu Rahmenset sowie einen aus China importierten Zeitfahrrahmen. Die Gewichtsangaben aus dem Internet stimmen und auch sonst ist absolut nichts negatives über die Verarbeitung zu sagen. Das Hongfu FM015 hat im letzten halben Jahr ca. 9000 km drauf bekommen und einige Rennen bestritten. Ich wüsste nicht, inwiefern es sich in punkto Fahrverhalten hinter Markenrädern verstecken müsste. Der Zeitfahrrahmen wird erst in dieser Saison eingesetzt und wurde deshalb auch noch nicht gefahren. Beim Aufbau war da aber auch nichts negatives festzustellen.

Komisch, dass die Warnungen immer nur von Leuten kommen, die Probleme vom Hörensagen kennen, allerdings selber noch nichts importiert haben.

Anbei mal meine beiden Chinesen:

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Viele Grüße

Frank
Hallo Frank,

das Rennrad gefällt mir sehr gut.

Top

Ich glaube auch nicht an eine schlechtere Qualität der Rahmen. Aber nun gut , es muss halt immer Wiedersacher geben.
Ich habe auch viele bekannte Rahmenhersteller schon ausprobiert , ob Alu oder Carbon und bin bei drei Firmen hängen geblieben, Canyon, Cube und Poison...machen Spass und Preisleistung stimmt.

Einfach die anderen reden lassen.

Grüße
 
lieber der piet, lieber vantage84. bitte nennt mich nicht unwissend oder stell mich als blöd hin!
Lieber hengspassritter,

niemand will Dich als blöd hinstellen, und unwissend ist ob des oben zitierten Amtsblattes sehr wohl zutreffend, da ich Dir nicht unterstellen will wissentlich etwas nichtzutreffendes zu schreiben.


Mit der Verordnung EWG 2474/93 wurde die Einfuhr von Fahrrädern unter mit einem Antidumping Zoll belegt, und 1997 mit der Verordnung 71/97 auf wesentliche Fahrradteile ausgeweitet. Die letzte Verordnung sollte vor allem verhindern, dass Fahrräder zur Umgehung der ersten Verordnung in Einzelteilen exportiert und auf EU Gebiet zusammengesetzt wurden. Unter diese Verordnung fielen
Die Überprüfung betrifft wesentliche Fahrradteile:
– mit Farbe versehene oder eloxierte oder polierte und/oder lackierte Fahrradrahmen, derzeit unter KN-Code ex 8714 91 10 eingereiht,
– mit Farbe versehene oder eloxierte oder polierte und/oder lackierte Gabeln, derzeit unter KN-Code ex 8714 91 30 eingereiht,
– Kettenschaltungen, derzeit unter KN-Code 8714 99 50 eingereiht,
– Tretlager, derzeit unter KN-Code 8714 96 30 eingereiht,
– Freilaufzahnkränze, derzeit unter KN-Code 8714 93 90 eingereiht, unabhängig, davon, ob sie in Bausätzen gestellt werden oder nicht,
– andere Bremsen, derzeit unter KN-Code 8714 94 30 eingereiht,
– Bremshebel, derzeit unter KN-Code 8714 94 90 eingereiht, unabhängig, davon, ob sie in Bausätzen gestellt werden oder nicht,
– vollständige Räder (auch mit Schläuchen, Reifen und Zahnkränzen), derzeit unter KN-Code ex 8714 99 90 eingereiht, sowie
– Lenker, derzeit unter KN-Code 8714 99 10 eingereiht (unabhängig davon, ob sie mit montiertem Lenkstangenschaft, montierter Bremse und/oder montiertem Schalthebel gestellt werden),

Also: Der Beschluss gilt somit nur für endgülitg lackierte Rahmen und Gabeln, unlackierte Rohprodukte fallen zunächst einmal nicht darunter. Des weiteren wird eine Regelung zur Befreiung vom Antidumping Zoll für Wiederverkäufer und Kleinunternehmer vorgsehen:
Artikel 3
(1) Die Kommission legt nach Konsultation des Beratenden Ausschusses in einer Verordnung die erforderlichen Maßnahmen fest, um die Befreiung der Einfuhren wesentlicher Fahrradteile, mit denen der durch die Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 eingeführte Antidumpingzoll nicht umgangen wird, von dem gemäß Artikel 2 ausgeweiteten Zoll zu genehmigen.
(2) Die Kommissionsverordnung enthält insbesondere Bestimmungen über
- die Genehmigung der Zollbefreiung der Einfuhren wesentlicher Fahrradteile, die von Unternehmen verwendet werden, deren Montagevorgänge den Tatbestand der Umgehung nicht erfuellen, sowie die Überwachung dieser Einfuhren;
- die Genehmigung der Zollbefreiung der Einfuhren wesentlicher Fahrradteile, die insbesondere von Zwischenhändlern oder - zur Verwendung in kleinen Mengen - von Kleinunternehmen getätigt werden, sowie die Überwachung dieser Einfuhren;
- die Verfahren für solche Zollbefreiungen im Einklang mit den einschlägigen Zollbestimmungen und
- den Informationsaustausch zwischen den Zollbehörden und der Kommission über die Durchführung dieser Zollbefreiungen.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31997R0071:DE:HTML


Man kann das Ganze aber auch online recherchieren:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de

So findet man für Rahmen aus China unter dem TARIC-Code 8714911011 "für die Lieferung in Mengen unter 300 Stück pro Monat oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen unter 300 Stück pro Monat bestimmt;" ausdrücklich nur einen Drittlandzoll von 4.7%

lediglich für alle anderen, die zudem keine Ausnahmgenehmigungbesitzen, findet man dann unter dem TARIC Code 8714911019 (Zusatzcode 8900: Andere) den endgültigen Antidumping Zollsatz von 48.5 %

Sollte also ein Privatmann bei der Einfuhr eines Rahmens oder einer Gabel den Antidumping-Zoll bezahlt haben, so liegt entweder ein Fehler des Zollamtes vor, oder der Gegenstand wurde falsch deklariert
 
Rohes unlackiertes Material ist noch eine andere TARIC Nummer

Rahmen - 8714 91 10 90 (Rahmen andere)
Gabeln - 8714 91 30 90 (Gabeln andere)

Für beide fällt nur der Drittlandzollsatz vcon 4.7% an,
Bei den lackierten, gibt es eben die deutliche Unterscheidung Kleinverbraucher oder Inhaber der Bewilligung "Besondere Verwendung"
dort ist es dann der Taric Untecode ..... 11 der auch nur mit dem Drittlandzollsatz belegt wird.
und alle anderen (Soll heissen verarbeitende Betriebe, die eben nachweisen müssen, dass sie die Teile nicht ausschliesslich zur Umgehung der Antidumping Massnahmen auf fertige Räder einführen)

Resumee ist also:
Privatleute die einen Rahmen und oder eine Gabel einführen haben definitv nichts mit Antidumping am Hut egal ob die Teile lackiert oder unlackiert sind. Die Unterscheidung zwischen lackiert und unlackiert ist schlussendlich nur für industrielle Abnehmer relevant, da hier je nach Typ die Antidumping Regelung zuschlägt oder nicht. Für die Privatleute ist die Unterscheidung allenfalls für die Deklaration beim Zollamt relevan, jeder sollte hier darauf achten das der Taric Code entweder ....11 oder ...90 ist und auf keinen Fall ...19
 
Nachdem Ihr das ja nu ausführlich geklärt habt..
vielleicht braucht rODAHn viel eher die Adresse der http://www.schleswiger-werkstaetten.de/
Sein Hauptproblem war doch

Das liesse sich dort viel einfacher und ohne Zoll beheben :D
Aber er scheint ja eh nicht mehr mitzulesen...
Close but no banana,

seine Intention war der ersatz des bisherigen Alu Rahmens durch einen Carbonrahmen aus Fernost,
das Nichtgefallen der Lackierung nur der Auslöser:
Hi,

demnächst möchte ich meinen Alu-Rennradrahmen gegen etwas Carbon ersetzen.
(es ist ein Radon R.1 Rahmen aus 2009, welchen ich extrem günstig bekommen habe, mir aber die Lackierung nicht mehr zusagt)
Kann mir jemand einen guten Tip für einen günstigen (aber zuverlässigen) Rahmen aus Fernost nennen?

Woraus sich dann obige Diskussion bzgl der Praktikabilität, Gefahren und Zollfragen zum Import von Rahmen aus China entspann.
Insofern ist dieser Thread im Gegensatz zu vielen anderen hier durchaus noch bei der Ursprungsfrage geblieben
 
:bier: Womit er seine Einzigartigkeit verliert....Hauptsache Carbon und Ultegra
Gibts letztere eigentlich auch bei Alibaba oder aus anderen China-Quellen für 30% des hiesigen Ladenpreises?:bier:
 
Hier das Rad eines Freundes, der auch hier im forum unterwegs ist, der kann auch näheres dazu sagen..
Er ist sehr zufrieden damit, auch schon einen etwas schwereren Sturtz hinter sich, weder der Rahmen noch der Lenker vom gleichem Hersteller hatte was abbekommen
2011-07-0221.42.52.jpg

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Sollte also ein Privatmann bei der Einfuhr eines Rahmens oder einer Gabel den Antidumping-Zoll bezahlt haben, so liegt entweder ein Fehler des Zollamtes vor, oder der Gegenstand wurde falsch deklariert

Hallo,
was kann man noch machen wenn man 48,5% Antidumping zahlen mußte und der Einspruch vom Zollamt abgelehnt wurde.
Laut Auskunft vom Zollamt braucht man einen besondere Bewilligung bei Stückzahlen unter 300St pro Monat.

Volker
 
Als erstes mal kucken, mit welchem Code der Artikel deklariert wurde.
 
Hm, okay. Jetztz kannste hier mal kucken, unten bei Positionsdaten ist ein Link zur Auskunft des Zolls. Dort findest du die mit dieser Warennummer verbundenen Auflagen. Was anderes als da steht darf der Zoll nicht verlangen, sonst schriftliche Beschwerde einreichen.
 
Das Zeitfahrrad sieht ziemlich Bullig, gefällt mir, heftig was hat es gekostet ??
link bitte
und der LRS??? hmm etwas zu hoch meiner Meinung aber trotzdem :daumen:
Understatement sieht anders :)


Wie kommst du bitte zu dieser Behauptung? Meine Rahmensets wurden durch den Zoll geöffnet, geprüft und ganz normal verzollt!

Ich habe ein Hongfu Rahmenset sowie einen aus China importierten Zeitfahrrahmen. Die Gewichtsangaben aus dem Internet stimmen und auch sonst ist absolut nichts negatives über die Verarbeitung zu sagen. Das Hongfu FM015 hat im letzten halben Jahr ca. 9000 km drauf bekommen und einige Rennen bestritten. Ich wüsste nicht, inwiefern es sich in punkto Fahrverhalten hinter Markenrädern verstecken müsste. Der Zeitfahrrahmen wird erst in dieser Saison eingesetzt und wurde deshalb auch noch nicht gefahren. Beim Aufbau war da aber auch nichts negatives festzustellen.

Komisch, dass die Warnungen immer nur von Leuten kommen, die Probleme vom Hörensagen kennen, allerdings selber noch nichts importiert haben.

Anbei mal meine beiden Chinesen:

img2868b.jpg

ezfr1.jpg




Viele Grüße

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