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Bremsendiskussion 2.0

I3lizzaI2D

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Renner der Woche
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Heute hat es mich erwischt. Regen, Dämmerung und leider ohne Licht unterwegs gewesen. Eine nette junge Dame und ein noch netterer junger Herr von der Rennleitung haben mich angehalten und ich hatte die Hoffnung, dass ich nur schnell das Licht aus der Tasche holen muss und dann weiterfahren kann.

Dann kamen aber die magischen Worte "Mein Kollege möchte Ihr Rad noch einmal ansehen" aus dem Mund der Dame.

Der junge Polizist sagte die Schlagworte "Starre Nabe, Sportgerät, nur eine Bremse" und dass ich das nächste Mal um 80 Euro und ein Fahrrad ärmer und um 2 Punkte in Flensburg reicher wäre.

Die Dame meinte, als ich mein Licht rausgekramt habe, dass ich das nicht brauchen würde, da ich ja jetzt eh nach Hause laufen dürfe. Ihr netter Kollege hat mir aber freundlicherweise erlaubt, VORSICHTIG bis nach Hause weiterzufahren.

Jetzt sitz ich hier und überlege, wo und wie ich ne zweite Bremse ans Rad basteln soll. Laut StVO müssen die Bremsen ja nur fest montiert und leicht bedienbar sein. Schließt das aus, dass ich ne Hinterradbremse mit nem kurzen Bremszug und dem Bremshebel an der Sattelstütze befestige? Gibts da schon Erfahrungswerte von Euch oder aus dem Bekanntenkreis? Mein Argument, dass man so viel leichter beim Freihändig fahren bremsen kann würde die Rennleitung wohl nicht gelten lassen :(
 
Abgesehen davon, dass man nicht freihändig fahren darf schaut das ziemlich doof aus. Gibt ein paar Bilder mit der Alibi Bremse im Netz.
Dann lieber 2 normale RR-Bremsgriffe und du hast sogar eine Griffposition mehr am Dropbar ;)
 
Wenn mich meine Eindrücke beim letzten critical mass in unser aller Hauptstadt nicht täuschen, ist Zweibremsigkeit inzw. sogar kuhl, jedenfalls Standard. Kein Grund also lediglich aus Trotz die teure Sattelstütze mit nem Bremshebel verzuunzieren (oder heisst es verunzuzieren?).

Man kann das ganze auch als Herausforderung ansehen und versuchen Bremsen, Griffe und v.a. auch die Züge so auszuwählen, daß sie zum restlichen Rad passen und gut aussehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dem Wisch widersprechen! Meine Freundin hatte das gleiche Theater, sollte zahlen weil "nur" VR-Bremse und starre Nabe vorhanden waren.
Der Einspruch mit Begründung (starrer Gang als Bremse usw.) ist zwar nie wieder hier angekommen, aber die "..." hat die 6 Monate Frist zur Beantwortung verstreichen lassen, wir sind also raus aus der Nummer.

Ich guck später noch nach dem Text.
 
Naja, ne Fahrradbeschlagnahme, wegen dem Fehlen einer Bremse braucht wohl niemand zu befürchten. Denke mal, das war dann auch wieder sowas, ala "Ich hab da mal was gehört" und hat das Ganze mit der Abwesenheit beider Bremsen verwechselt.
 
^+1, schnell mal das Wort "Beschlagnahmung" aus der Hüfte geschossen, die Cowboys

Anlage zum Fragbogen der Anhörung einer Ordnungswidrigkeit

Aktenzeichen: ___-__-__________




Die Geschwindigkeit des Vorderrads des besagten Fahrrads wird mittels einer Doppelgelenk-Felgenbremse vermindert bzw. festgestellt.

Die Geschwindigkeit des Hinterrads des besagten Fahrrads wird mittels des Starrlaufs vermindert bzw. festgestellt.


Diese beiden Bremsvorrichtungen funktionieren, entsprechend § 65 Abs. 1 StVZO, unabhängig voneinander, sind leicht während der Fahrt zu bedienen und beschädigen nicht die Fahrbahn.

Da laut § 65 Abs. 2 StVZO jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs vermindert und das Fahrzeug festzustellen vermag, als ausreichende Bremse gilt, entsprechen die beiden Bremseinrichtungen der StVZO.

Dies hatte ich vor Ort bereits demonstriert und erläutert.
 
Die StVZO sagt:

"§65 Bremsen

quad.gif

(1) Alle Fahrzeuge müssen eine ausreichende Bremse haben, die während der Fahrt leicht bedient werden kann und ihre Wirkung erreicht, ohne die Fahrbahn zu beschädigen. Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben. ...

quad.gif

(2) Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.

quad.gif

(3) Sperrhölzer, Hemmschuhe und Ketten dürfen nur als zusätzliche Hilfsmittel und nur dann verwendet werden, wenn das Fahrzeug mit einer gewöhnlichen Bremse nicht ausreichend gebremst werden kann."

Zu Punkt 1:

"Leicht bedienbar" ist hier der entscheidende Knackpunkt, und das schließt nach meinem Empfinden die Bremse an der Sattelstütze eher aus. Ähnliches gilt für bekannte Konstruktion mit Bremshebel an der Gabel etc. – hier ist man auf sehr dünnem Eis und die Bedienung ist unnötig erschwert und in meinen Augen auch gefährlich, weil man leicht aus dem Gleichgewicht kommen kann. Gegenhalten ist bei starrer Nabe hingegen leicht zu bedienen, allerdings nicht unbedingt, wenn man eine ordentliche Wirkung erzielen möchte (Skidden), aber das ist ja nicht notwendig, um als Bremse zu gelten. Wie lang der Bremsweg ist, ist hier vollkommen egal. Allerdings ist das schon Ermessenssache und kann so oder so gesehen werden.

Zu Punkt 2:

Dieser Punkt ist leider nur halb erfüllt. Genau wie bei der Rücktrittbremse kann durch Gegenhalten zwar die Geschwindigkeit vermindert werden, jedoch das Fahrrad nicht festgestellt werden. Das dürfte das entscheidende Problem sein, weshalb die starre Nabe keine "ausreichende" Bremse laut StVZO ist. Eine Bremse ist es laut der Definition nmE aber.

Zu Punkt 3:

Das mit den Ketten, Sperrhölzern etc. bezieht sich auf alte Kutschen etc. zur Sicherung am Berg gegen Zurückrollen etc., ansonsten wäre die Rücktrittbremse ja nicht rechtens, da sie auch über eine Kette funktioniert. – kann also unbeachtet bleiben.


Was ich also der Rennleitung mitteilen würde ist, dass die vorhandene starre Nabe durch Gegenhalten laut Definition eine Bremse ist, die unabhängig zur Vorderradbremse funktioniert. Das könnte man erklären mit: jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern im Stande ist, ist eine Bremse.

Sie ist nur leider keine ausreichende Bremse, weil sie das Rad nicht feststellen kann und ggf. nicht leicht zu bedienen ist.

Wenn diese/r nun mit dem Punkt kommt, dass diese nicht "leicht bedienbar" ist – was schon eine Ausnahme sein sollte, dass der Herr/die Frau sich so gut auskennt – dann sage ich, dass dies Ermessenssache ist und es dazu kein Urteil gibt.

Dass diese/r mit dem Punkt kommt, dass eine ausreichende Bremse das Rad festzustellen vermögen muss, halte ich für extrem unwahrscheinlich.
Hier hätte man wohl ein ziemliches Problem, denn da kommt man dann nicht so leicht raus.

Hierzu gibt es aber nach meinem Kenntnisstand kein rechtskräftiges Urteil, was auch die Position der/des Polizistin/en erschwert.
Sollte die Rennleitung sehr verbissen sein, bleibt ja noch der Widerspruch, der sich an den zitierten Paragraphen anlehnen sollte. In Ermangelung an Kenntnissen über diese "Bremsvorrichtung" und eines passenden Urteils, kann ich mir gut vorstellen, dass das Knöllchen etc. nicht durchgesetzt wird.

Aber wenn man mit den Herren und Damen höflich umgeht, kann man sich ggf. auch so davon schleichen. Z.B. habe ich an meinem Alltagsrad Reflektoren (Klebefolien) und eine Klingel angebracht. Eine Vorderradbremse ist auch vorhanden. Licht habe ich immer dabei.
Das zeigt also durchaus guten Willen und nur die engstirnigsten Polizisten sollten dennoch Probleme machen, wenn man ihnen gerade nicht entkommen kann :D – so hoffe ich zumindest.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hab mich letztens mit einem polizisten unterhalten, seit dem vorfall aus bonn, brauchste nur den netten leuten der rennleitung von der sache erzählen, und sie sollten nix weiter machen, wenn du mind. eine vordere bremse hast. so ist das meine auffassung dazu, natürlich lege ich dafür nicht meine hand ins feuer, aber probieren kann man es ja dennoch ;)
wäre meine ausrede fürs "nächste mal" …
 
Offensichtlich scheint die Anerkennung der starren Nabe als zweite, von der Vorderrabremse unabhängige, gleichwertige Bremse nicht eindeutig zu sein. Was spräche dagegen, wenn du ganz ordinär eine HR-Bremse&entsprechenden Bremshebel am Lenker montierst ? Du müsstest sie ja nichtmals benutzen, bzw. deswegen auf das Skidden verzichten. Aus designtechnischen Gründen ist Symmetrie eigentlich nie verkehrt...
 
:) aus designtechnischen Gründen ist ne Felgenbremse oder gar ein Bremshebel an einem Bahnrad oder einem Fixi mit starrer Nabe völlig fehl am Platz...meine bescheidene Meinung, finde aber im Stadtverkehr ne VR Bremse schon sinnvoll.....aber sicherlich nicht wegen dem Design.
Ein Bremshebel an der Sattelstütze ist ne recht komische Variante, finde ich wohl nicht so überzeugend.
 
Zuletzt bearbeitet:
An die Design-technischen Einbußen der Bremsen hat man sich wie ich finde schnell gewöhnt, zumal die Sicherheit für einen selbst und andere Verkehrsteilnehmer immens wächst.
 
Ha, letztens Nachts in Düsseldorf, baller ich mit meinem Stevens Pista ohne Bremsen, dafür aber mit viel licht, die lange Hauptstraße an der Rheinpromenade lang, überfahre dabei auch einige Rote Ampeln, war ja kein verkehr ^^ bei der Letzten! Ampel auf der Straße, sehe ich aufeinmal das Licht eines Autos von Rechts, Zack die Cops... ich Denk mir ja super, zum Bremsen is zuspät... Über die Ampel, höre wie die cops mit untersteuernden reifen drehen und mir hinterher fahren, ich drossel schon die Geschwindigkeit und höre, Bitte mal anhalten..
Ende vom Lied war dann, " kannse nich machen! wir hätten dich fast auf der Motorhaube gehabt, hast du n Führerschein? " kurzen Plausch mit denen Gehabt, und ich Durfte weiterfahren, mir ist das Herz in die Hose gerutscht, als der eine mit seiner Taschenlampe mein Rad beäugte von wegen, hat er denn auch licht dran ? :D
 
Anscheinend scheint es da nicht mal auf Landesebene (NRW) eine feste Regelung zu geben. Vor kurzem hat mir ein Kommilitone erzählt, dass er mit einem Kumpel bei tiefster Dunkelheit komplett bremsenlos und auch noch ohne Licht von den Leuten mit den Waffen angehalten wurde. Das machte 10€ und ein nettes "Auf Wiedersehen", mehr nicht. Schon komisch.
 
warum muss man im internet erzählen wieviele rote ampeln man überquert hat?

und eine hr-bremse an einem bahnrad zu verbauen sollte oft wegen der fehlenden bremsbohrung fehlen.
 
ach, war ja net wild, war gegen 0 uhr, und ich war weit weit links unterwegs ;) Wochentags ^^
nur die Tatsache, das sie sich sogar in dem fall, garnicht für die Bremsen interessiert haben, Fand ich verwunderlich!
Nur wos Hingeht, und ob mir nich zukalt ist ohne Jacke ^^
 
Selbst wenn der Kläger eine Bremse für das Vorderrad anbrächte, würde dies nicht ausreichend sein, um das Bahnrad in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen, denn die starre Nabe ist nicht als Bremse im Sinne der StVZO anzusehen.
Quelle

Die meisten Juristenfuzzis werden die Hinterbremse als die wichtigere Bremse in Erinnerung haben und die Vorderbremse als das gefährliche Ding, mit dem man über den Lenker fliegt und darum möglichst nicht benutzt. Aber da das Fahrrad keine Reflektoren hatte, ist das sowieso Teufelszeug.
 
es hängt sicherlich immer davon ab, auf wen man von der rennleitung trifft. der eine hat gerade ne schulung bekommen in der fixies als tötliche waffe bezeichnet wurden und hasst fahrradfahrer eh. der andere betreibt selbst bahnradsport und der der dritte kennt den unterschied zwischen singlespeed und fixed nicht. so erkläre ich mir die reaktionen der blaubeleuchteten.
der gesetzgeber sagt aber: ohne leicht zu bediende zwei bremsen ist nicht fahrradfahren!

das urteil aus bonn ist veraltet und hatte nie präsendenzcharakter! die deutsche (bzw. europäische) rechtsprechung basiert auf gesetzen und nicht auf vergleichsfällen wie in USA.

und die sache mit dem beschlagnehmen der räder basiert auf einer aktion in berlin, bei der dutzende fixies (ich glaube brakless) beschlagnahmt wurden. diese wurden dann sogar verschrottet. in nachhinein musste die stadt die fahradbesitzer aber wohl wegen der verschrottung entschädigen (so hört man).
 
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