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Beweismittel bei Unfall

fourknox

Kette rechts ...
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Hallo Radsportkollegen,

gestern war es wieder mal soweit! Ich fahre auf (!) dem Radweg, links neben mir überholt mich ein Kombi und biegt direkt vor mir beim Supermarkt ein.

Ich konnte gerade noch Bremsen und mich mit meinem Ellenbogen an dem Auto abstützen. Der Übergang von der Glasscheibe zur D-Säule tat dan etwas weh.... :mad:

Glück gehabt! Kein Sturz! :daumen:

Ich sah dann wie er am Einparken war und dachte mir, da fährst du auch mal hin. Ich wollte ihn eigentlich nur darauf hinweisen, dass er mich gerade fast über den Haufen gefahren hat, da sehe ich das Handy am Ohr. In dem moment ist mir der Kragen geplatzt!!! Im nächsten Moment wusste der komplette Parkplatz, das er mich fast über den Haufen gefahren hat und was er doch für ein Pe****, Ar***, Volli****, ......... ist. Sein Gesprächspartner sicher auch!

Am Abend hatte ich dann etwas mehr schmerzen am Ellenbogen und es wurde auch leicht blau.

Jetzt kam mir der Gedanke, was ist wenn:

- mehr passiert wäre
- er danach einfach weiterfahren würde

Beweise hätte es gestern keine gegeben... am Auto war nichts zu sehen!

Für das Auto haben viele mittlerweile so genannte "Dashcams" die einen Unfall aufzeichen und so die Schuldfrage schnell geklärt ist. Also warum nicht auch am Rennrad?!

Hat jemand von euch eine Kamera auf dem Rennrad um ggf. so einen Unfall zur Anzeige zu bringen?

Wie sieht das Rechtlich aus?


Danke für die Antworten!!!
 
Für das Auto haben viele mittlerweile so genannte "Dashcams" die einen Unfall aufzeichen und so die Schuldfrage schnell geklärt ist.
Das glaube ich weniger, weil eigentlich nicht erlaubt. (Datenschutz)
Nur ein Richter könnte die Aufnahmen bei Streitfällen ausnahmsweise als Beweis zu lassen.
Dir droht im Gegenzug für solche Aufnahmen ein Ordnungsgeld bis 300000€ (in Bayern)

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...urteile-zu-den-kameras-in-autos-a-985717.html
 
Du darfst die Kamera nur an den Lenker schrauben, um damit Landschaftsaufnahmen für den reinen Privatgebrauch zu machen. Allerdings kannst Du natürlich im Falle eines Unfalls straffrei das zufällig aufgenommene Kennzeichen ablesen, oder Du kannst deinen Anwalt darum bitten, die Polizei über den Umstand in Kenntnis zu setzen, dass sich zufällig Aufnahmen in deinem Besitz befinden, die zur Klärung des Unfallhergangs dienen könnten (nur zu empfehlen, wenn das Video vorher von einem Anwalt gesichtet wurde). Möglicherweise strafbar (momentane Rechtsunsicherheit) ist es nur dann, wenn man die Kamera zur Verkehrsüberwachung einsetzt und die Aufnahmen dann Dritten (Polizei, Versicherung, etc.) freiwillig zur Verfügung stellt und sie somit den Privatbereich verlassen. Setzt man die Polzei über die Existenz eines Videos in Kenntis und beschlagnahmt diese jenes als Beweismittel, geschieht das nicht freiwillig.
 

Na da steht es ja...

Also könne ich für meine private Radsportdoku eine Kamera an den Lenker schrauben und im Fall der Fälle hätte ich einen Beweis, wenn das Gericht das Video zulässt.

Ein Arbeitskollege von mir ist vor einem 3/4 Jahr von einem Erntehelfer auf einem Feldweg umgefahren worden. Mein Kollege humpelt immernoch! Er hatte sich das Sprunggelenk gebrochen... Wenn so jemand einfach weiterfährt, sieht es schlecht aus!
 
@fourknox
Im Prinzip ja. Der Unfallgegner könnte dann behaupten, dass Dein Video von der Fahrt durch die totlangweiligen Vorortstraßen oder die häßliche Innenstadt von Kotzenhausen ganz offensichtlich nicht der touristischen Erbauung gedient hat, sondern als Beweismittel gedacht war. Was dann ein Richter daraus macht? Den gesetzlichen Willen, die Verwendung von Dashcams einzudämmen, wird man nicht einfach durch die Behauptung "Bin Hobby-Filmer und mache Fahrrad-Videos" aushebeln können.
 
Ich würde das Urteil dahingehend interpretieren, dass die Richter es vermeiden wollten, dass eine Flut von Anklagen mit alltäglichen Verstößen - wie zu enges Überholen - die Gerichte überlastet. Ich wäre zuversichtlich, dass die Aufnahmen im Ernstfall zugelassen werden.

Die meines Wissens einzige Kamera für das Fahrrad mit spezieller Funktionalität als Unfallkamera: http://www.rideye.com/
 
Ich würde das Urteil dahingehend interpretieren, dass die Richter es vermeiden wollten, dass eine Flut von Anklagen mit alltäglichen Verstößen - wie zu enges Überholen - die Gerichte überlastet. Ich wäre zuversichtlich, dass die Aufnahmen im Ernstfall zugelassen werden.
Also ich lese die Auszüge in den Artikeln anders.

Deine Einschätzung würde zwar Sinn machen, aber Datenschutz diskreditiert sich in Deutschland schon immer dadurch, daß er vor allem Täterschutz ist.
 
Ich weiß nur dass ich Deinen (fourknox) Beitrag lesen wollte und bei jedem Öffnen von diesem innerhalb einer Secunde diese Sch... Pennywerbung runterviel und damit das vollständige aufnehmen des Beitrags unmöglich bzw. extrem nervtötend wurde. Welche Vollpfosten von Webdesigner und Werbemanagern haben solche Ideen? Denken die ich gehe deswegen lieber zu Penny oder einer andere beworbenen Marke? Eher wird das Gegenteil eintreffen weil man nach dem dritten öffnen des Beitrages extrem verärgert ist.
Also bitte: Liebe Forumsverantwortliche (falls ihr euch Euren geniale Einfall überhaupt schon mal selber angeschaut habt) bitte beachtet bei Werbung - die grundsätzlich erforderlich ist für solche Foren - auch die Nutzbarkeit, also die Lesbarkeit von diesem!
So, das war jetzt mal sehr OT aber mußte von meiner Seite mal sein.
 
Ich weiß nur dass ich Deinen (fourknox) Beitrag lesen wollte und bei jedem Öffnen von diesem innerhalb einer Secunde diese Sch... Pennywerbung runterviel und damit das vollständige aufnehmen des Beitrags unmöglich bzw. extrem nervtötend wurde. Welche Vollpfosten von Webdesigner und Werbemanagern haben solche Ideen? Denken die ich gehe deswegen lieber zu Penny oder einer andere beworbenen Marke? Eher wird das Gegenteil eintreffen weil man nach dem dritten öffnen des Beitrages extrem verärgert ist.
Also bitte: Liebe Forumsverantwortliche (falls ihr euch Euren geniale Einfall überhaupt schon mal selber angeschaut habt) bitte beachtet bei Werbung - die grundsätzlich erforderlich ist für solche Foren - auch die Nutzbarkeit, also die Lesbarkeit von diesem!
So, das war jetzt mal sehr OT aber mußte von meiner Seite mal sein.
Hallo gangkal,
Das nervt mich auch total.
Hatte dieses Thema schon hier unter "sonstige Rennradthemen" unter einem eigenen threat eröffnet,
leider haben ihn die Admins hier in "Feedback und Vorschläge" verschoben.
Toll, da liest es ja eh kaum ein Mensch.
"Danke" Admins, dass ich mich jeden Tag und ständig ärgern darf
 
Ich kann filmen, was ich will, ich darf es nur nicht bei Youtube und Co veröffentlichen, wenn dadurch die Privatsphäre Dritter geschädigt wird.
Jedes Taxi, Jede Straßenbahn - alle filmen und nach 24 Stunden wird der Kram überspielt.

Kommt es zum Unfall oder Raub, etc. so ist das Video plötzlich Beweismittel und wird durch die Polizei dem Unfallbericht als Dokument hinzugefügt. Es ist dann ein Sachbeweis. Dann überwiegt das staatliche Interesse der Strafverfolgung und es wird sehr wohl als Beweismittel zugelassen.
 
Wenn ich mit meinem Kumpel im Harz Motorrad fahre, dann filmt dieser unsere Tour auch immer...

Wir haben ein Gentlemen-Aggrement... wenn es knallt entsorgt der, der noch laufen kann die Kamera...

Besser ist das...
 
"Dashcam" gibt es übrigens auch als Anwendung für die deren Telefon namensfolgend intelligenter ist.

Bei denen kann man die Aufzeichenzeit einstellen, und es wird nur aufgezeichnet wenn ich auf "Record" drücke, das wird nochmal richtig interessant. Also rein rechtlich. (Meine z.B. hat +-30sec.)

Weiterhin gilt: Nur wer die Daten veröffentlicht bekommt Probleme. Man sollte dieses Gesetz auf "Eigenschutz" erweitern. Gerade in Zeiten des Cloud-Computing (Gabs früher auch da sagte mann dann Sätze wie: "Mein Rechner ist abgeraucht") wirds kritisch. Und zwar nicht hauptsächlich wegen Hackern die meine Videos klauen könnten, sondern weil alles was ich lösche der Cloud gehört (AGBs lese ich noch).

Deswegen: Wer ein intelligentes Telefon kauft sollte sich nicht von demselben über den Tisch ziehen lassen und die Clouds deaktivieren. dann kann man es auch als Dashcam verwenden.
Gruß,
 
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