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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Das hätte ich den Jungs von LDS gar nicht zugetraut, nachdem die sich ja penetrant gegen das Abschildern gewehrt haben.

Genauso am Radweg von Bindow nach Friedersdorf und von Friedersdorf nach Wolzig. Aber eigentlich hat sich ja die außerörtliche Gesetzeslage geändert, so dass sie dort im Grunde nur weiter konsequent inkompetent beschildern.:confused:

Bin ja mal gespannt, was dann dort passiert. Vielleicht schildern sie dann endlich mal ab :)

Mir scheint, die lassen die Schilder dort für immer stehen, weil man sie wegen dem Geschüttel auf der Straße eh nicht mehr sehen kann. In Zernsdorf/Kablow steht der Dreck auch noch, trotz Abhilfebescheid. :(
 

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
...so dass sie dort im Grunde nur weiter konsequent inkompetent beschildern.:confused:

In Buckow (das bei Beeskow...) haben sie auch solch ein Musterbeispiel inkompetenter Beschilderung hingezaubert. Von Storkow aus kommend wird dort auf dem rechtsseitig geführtem Radweg eine Benutzungspflicht in beide Richtungen angeordnet. Ich bin an der Stelle allerdings immer so schnell, dass ich das Schild nie sehe :). In Gegenrichtung liest man dann "Radfahrer frei". Wobei ich mich da eh frage, auf welcher Grundlage die dort eine Benutzungspflicht anordnen wollen. Zu den Zeiten, an denen ich dort langfahre, ist da rein gar nichts los.

Von Storkow in Richtung Reichenwalde hingegen ordnen die eine Benutzungspflicht auf einem vollkommen unübersichtlichem und wenig ausgebautem Radweg an, haben da jetzt "Tempo 30" Schilder aufgestellt und wohl dabei "vergessen", die Benutzungspflicht aufzuheben. Aber, wie man das ja kennt: dran halten tut sich eh fast kein Autolenker. An die Aufhebung der Benutzungspflicht werde ich mal schriftlich erinnern.
 
Morgen,
Stand das mit den 30 und keine Benutzung im Gesetz oder wurde das im Gericht entschieden?
Muss da auch mal was schreiben zu Baruth .
Haben da jetzt an der Hauptstraße 30 angeordnet in vergessen die Benutzung aufzuheben.
 

Das ist aber LOS, die haben ja noch die Radwege, die die Römer gebaut und beschildert ("Benutze diesen Weg oder spüre meinen Gladius!") haben. In und um Storkow ziemlich schlimm, aber auch in Fürstenwalde und Bad Saarow. Leider scheint dort das VG eher konservativ sein, aber zumindest ein Widerspruch geht ja immer.

Vergleichsweise kompetente Radverkehrsführung habe ich bisher nur in Müncheberg (MOL) gesehen: Durchweg freigegebene Bürgersteige oder Strichelwege auf der Fahrbahn (die ja zumindest ein optisches Signal sind).

Stand das mit den 30 und keine Benutzung im Gesetz oder wurde das im Gericht entschieden?

Die Regelung umfasst Tempo-30-Zonen (Zeichen 274.1), was nicht unbedingt gleichbedeutend mit Tempo 30 (Zeichen 274-30) ist.
Jedoch braucht man kein Tempo 30, um gegen innerörtliche Benutzungspflicht argumentieren zu können, vor allem nicht in Baruth (gerade Strecke, kein hohes Verkehrsaufkommen). Andererseits: Es ist TF, also Richter Steiners Land.
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Sowas von inkonsequent.
Wo liegt jetzt der Unterschied zwischen Zone und ganzer Ortsdurchfahrt 30 ?
Entweder ist 30 oder nich
Gesetzgeber soll einer verstehen :(
 
Na... das ist aber Rechtssprechung und nicht der Gesetzgeber.
Hintergrund ist die örtliche Gefahrenlage. Und da gibt es meines Wissens genug Urteile, die festlegen, dass es bei Tempo 30 (ob Zonen oder nicht, weiss ich nicht) keine besondere Gefahr mehr für den Radfahrenden besteht, die eine Benutzungspflicht zulassen würde. Richter Steiner sieht das wahrscheinlich anders :p
 
Der neue Radweg an der Deponie Wernsdorf ist zwischenzeitlich als benutzungspflichtig ausgeschildert worden.
Wäre mal interessant zu wissen, was Anlass dafür gewesen sein mag. Zunächst war er mit "Radfahrer frei" optional. Eine nachträgliche Änderung wird doch vermutlich einer ganz besonderen Begründung bedürfen?
 
Der neue Radweg an der Deponie Wernsdorf ist zwischenzeitlich als benutzungspflichtig ausgeschildert worden.
Wäre mal interessant zu wissen, was Anlass dafür gewesen sein mag. Zunächst war er mit "Radfahrer frei" optional. Eine nachträgliche Änderung wird doch vermutlich einer ganz besonderen Begründung bedürfen?
Ausserorts können sie jetzt wieder machen was sie wollen. Kannst dich ja beim ADFC beschweren, die haben der Regierung gedroht dagegen vorzugehen.

Die zittert bestimmt schon.

Ein Lolly an nem neuen Radweg wird man wohl nicht mehr weggeklagt bekommen.
 
Ich dachte der adfc ist für blaue lolis an jeder pupsstrasse und noch so schmalen streifen
 
Ich dachte der adfc ist für blaue lolis an jeder pupsstrasse und noch so schmalen streifen
Sind sie ja. Aber weil sie auch ein paar Rennradfahrer als Mitglieder haben, mussten sie so tun, als hätten sie sich darüber aufgeregt daß keine besondere Gefährdung mehr für nen Lolli vorliegen muss.

Ernst haben die Torkelradler das aber nicht gemeint, zumal sie der Meinung sind, daß jeder der kein Rennrad fährt lieber aufm Radweg als auf der Straße fährt.
 
Der neue Radweg an der Deponie Wernsdorf ist zwischenzeitlich als benutzungspflichtig ausgeschildert worden.
Wäre mal interessant zu wissen, was Anlass dafür gewesen sein mag. Zunächst war er mit "Radfahrer frei" optional. Eine nachträgliche Änderung wird doch vermutlich einer ganz besonderen Begründung bedürfen?
Ist er das jetzt immernoch? Oder lese ich raus, dass der Lolli wieder weg ist?
 
Eine nachträgliche Änderung wird doch vermutlich einer ganz besonderen Begründung bedürfen?

Ist das so?
Davon abgesehen: Würde mich wundern, wenn die das in den Akten überhaupt begründet haben. Von Schlüssigkeit ganz zu schweigen. Zum Vergleich: Die Benutzungspflicht im Ort Wernsdorf ist ja mit den 2 Kurven "begründet" worden. :rolleyes:
Aber schön zu sehen, dass sie, statt die Blaulollis in Wernsdorf bis KW inklusive Zernsdorf & Co. abzumontieren, gleich neue aufstellen. "Straßenverkehrsamt Königs Wusterhausen, Warten auf Kompetenz seit 1867"

BTW: Fehlt am Neu Zittauer Ende des RW nicht die Querungshilfe?
 
Dacht ich auch so bei mir. Wenn man die Querstraße weiterbenutzt, muss man die Hauptstraße auch gar nicht weiter befahren. Dies wäre auch zu gefährlich, da is ja kein Radweg mehr... :p
 
Ach Leute, ihr könnt doch nicht einfach so über die Straße, schon gar nicht mit dem Fahrrad! Ihr müsst da stehen bleiben, bis die Querungshilfen gebaut werden oder euch die Pozilei rüber eskortiert (die sperren dafür schnell die Straße ab). Kostenfrei zu erreichen unter der Servicenummer 110. ;)

Der Hinweis mit der Querungshilfe zielte aber eigentlich in Richtung Verpflichtungsklage: Entweder Radweg ordentlich bauen oder RWBP weg. Aber im Grunde sehe ich's wie @GerdO weiter oben: Mit der neuen Gesetzeslage ist da nix zu machen. Zumindest bis die ersten Urteile auftauchen. Sagt brav: "Danke ADFC!":mad:
 
Der neue Radweg an der Deponie Wernsdorf ist zwischenzeitlich als benutzungspflichtig ausgeschildert worden.
Wäre mal interessant zu wissen, was Anlass dafür gewesen sein mag. Zunächst war er mit "Radfahrer frei" optional. Eine nachträgliche Änderung wird doch vermutlich einer ganz besonderen Begründung bedürfen?

Sagt mal, habe ich das Schild übersehen oder wurde es wieder geändert?

Ich bin gestern mal mit dem Auto von Wernsdorf kommend dort lang und am Anfang steht ganz klar Fußweg für Radfahrer frei.
Allerdings am Ende steht dann wieder Kombiweg Ende.

Zwischendrin habe ich nicht geschaut.... musste mich auf den Verkehr konzentrieren ;)
 
Habe letztens mal darauf geachtet. In Fahrtrichtung Süden/Wernsdorf ist der Radweg (rechtsseitig) als gemeinsamer Rad-/Fußweg und damit benutzungspflichtig ausgeschildert. Die Auffahrt nebst Beschilderung ist katastrophal schlecht sichtbar an der Einmündung Petersstraße.
In Richtung Norden - gen Neu Zittau - ist der dann linksseitige Weg für Radfahrer frei gegeben und damit optional.

Eigentlich gut gedacht, da man in Richtung Neu Zittau nicht zwangsläufig auf den linksseitigen Weg wechseln und dabei den Fließverkehr queren muss. Da die Automobilisten aber nicht immer über die Feinheiten von Benutzungspflicht und Beschilderung informiert sind führt das leider zu erhöhten Nutzerkonflikten. Insbesondere dann, wenn sie die Benutzungspflicht in der Gegenrichtung wahrgenommen haben.
 
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