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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Sehr schön, das hatte ich noch gar nicht mitbekommen :)

@midge: Hast Du inzwischen was von der Sputendorfer Straße gehört?

@Straßenradler: Ernst-Thälmannstraße und Thomas-Müntzer-Damm sind also wieder frei & die Rechtstreitigkeiten erledigt?
 
MAZ, 10.03.2015: Radfahrer zieht vor Gericht, weil er sich unfair behandelt fühlt Oranienburg: Rechtsstreit um Straßennutzung
=> Einspruch Radwegebenutzungspflicht, Richterin stellt Verfahren ein, Sven Krein muss keine 20 Euro zahlen, wurde aber von der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit auch nicht freigesprochen.
Hm, mir wurde hier im Forum mal gesagt, man kann den Bußgelsbescheid leider nicht dazu missbrauchen, um damit vor Gericht die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben...
Nun scheint das aber doch zu funktionieren. Zumindest theoretisch?
 
Hm, mir wurde hier im Forum mal gesagt, man kann den Bußgelsbescheid leider nicht dazu missbrauchen, um damit vor Gericht die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben...
Nun scheint das aber doch zu funktionieren. Zumindest theoretisch?

Nein, sicher nicht. Es gab gar kein Urteil. Sven Krein wurde nicht freigesprochen, sondern das Verfahren eingestellt, wohl nach http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html, Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2. Mit anderen Worten: Die Richterin hatte keine Lust auf den Mist.
 
Zuletzt bearbeitet:
hätte er wahrscheinlich zahlen müssen
Anders kann man sich das doch gar nicht vorstellen.

Man klagt doch nicht wg. 20 Euro um dann dann mit einer Einstellung einverstanden zu sein, bei der man die Kosten tragen muss. Das macht man nur, wenn der Richter vorher sagt, daß man völlig auf dem Holzweg sei und kaum eine Chance hat. Oder?
 
Man klagt doch nicht wg. 20 Euro um dann dann mit einer Einstellung einverstanden zu sein, bei der man die Kosten tragen muss. Das macht man nur, wenn der Richter vorher sagt, daß man völlig auf dem Holzweg sei und kaum eine Chance hat. Oder?

Das ist ein Missverständnis. Ob Herr Krein mit der Einstellung einverstanden ist oder nicht, interessiert nicht & hat ihn niemand gefragt. Abgesehen davon hat er auch nicht geklagt. Er hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.
 
es ging ja nicht drum ob der Radweg gerechtfertigt is oder nicht sondern ob das Bußgeld gerechtfertigt ist.
Aber wie schon jemand geschrieben hatte die richterinenen wohl noch andere Sachen an dem Tag.
 
Das ist ein Missverständnis. Ob Herr Krein mit der Einstellung einverstanden ist oder nicht, interessiert nicht & hat ihn niemand gefragt. Abgesehen davon hat er auch nicht geklagt. Er hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.
Ok, jetzt wird ein Schuh daraus. Da hab ich wieder zu oberflächlich gelesen...
 
Bin gerade an der Vorbereitung einer Untätigkeitsklage, da die Behörde meine Überprüfungsanträge nicht bearbeitet und auch keinen Ton von sich gibt, wie lange das nun noch dauern soll (habe im Februar zuletzt gefragt). Gibt es irgendwelche Risiken bei einer Untätigkeitsklage, die ich bedenken sollte? In § 75 VwGO ist ja von einem "zureichenden Grund" die Rede und ob der vorliegt, kann ich quasi gar nicht wissen (außer vielleicht, ich tue mir das Geraffel Akteneinsicht an), wäre die Klage also verloren, wenn die Behörde einen Grund hat, das nicht zu bearbeiten?

Andere, ähnliche Sache: Meine Widersprüche wurden statt gegeben, die Schilder stehen jedoch immer noch (1. Bescheid ist von Dezember 2014, die anderen kamen im Februar, nach der erneuten Statusanfrage): 5 Monate sind mir eigentlich zu lange, um Schilder abzumontieren, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das vielleicht gar nicht passieren wird. Welche Optionen habe ich denn dann? Von den Schildern/Verwaltungsakten bin ich so gesehen ja nicht mehr betroffen, weil mir ja mitgeteilt wurde, dass diese aufgehoben sind. Klageweg also gar nicht möglich, oder?
 
Die Untätigkeitsklage hat das gleiche Risiko wie die normale Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht. Sie hat nicht schon wegen der Untätigkeit Erfolg, sondern auch nur, wenn die Radwegbenutzungspflicht rechtswidrig ist. Sie ist nur schon zulässig, obwohl noch gar kein Bescheid und/oder Widerspruchsbescheid vorliegt.

Ich habe zu meiner Klage auf Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht an der K6903 zwischen Schenkenhorst und dem Kreisverkehr mit der L79 bei
Nudow die Akte eingesehen. Wie erwartet gab es keinen Hinweis darauf, dass die Behörde über die Möglichkeit nachgedacht hat, dort nicht die Pflicht anzuordnen, den Radweg zu benutzen.

Was ich vermutet hatte, aber bisher nicht wusste: Hintergrund ist ganz offensichtlich die Finanzierung des Radwegs. Die Mittel stammen aus einem Programm, wonach Zuschüsse nur für aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendige Radwege bewilligt wurden.

Wer entschieden hat, die Mittel zu beantragen, weiß ich - noch - nicht. Die Straßenverkehrsbehörde war es wohl nicht. Die Akte zur Radwegbenutzungspflich beginnt jedenfalls erst, als die Bauarbeiten schon laufen.

Wie angekündigt lehne ich die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam als befangen ab. Im Anhang findet Ihr die Begründung dazu sowie ein
Schreiben an die Behörde zu den rechtlichen Implikationen, die die Förderung für den Radweg mit sich bringt.
 

Anhänge

  • K6903_vg potsdam klage Gericht 3 Ablehnungsgesuch.pdf
    72,3 KB · Aufrufe: 322
  • K6903_Landrat PM StV Befangenheitsantrag_anonym.pdf
    53,5 KB · Aufrufe: 230
Ist schon länger her, dass ich mich eingelesen habe... Soweit ich mich erinnern kann, gehört es zu den Fördervoraussetzungen, dass die Planung dem aktuellen Stand der Technik genügt. Leider finde ich gerade den Beitrag nicht, in dem Du den Radweg vorgestellt hast, aber das könnte eventuell noch ein weiterer Hebel sein, den Du einsetzen könntest.
 
Diese Woche wurde überraschenderweise die L40 in Wildau zwischen Richard-Sorge-Straße und Amtsgericht endlich richtig beschildert, nur 6 Monate nach Bescheid :rolleyes:, soweit ich gesehen habe mit Zeichen 239 + Zusatzzeichen 1022-10.
Hatte ich nicht mehr für möglich gehalten, aber letzendlich doch gut. :daumen:

Habe heute auch in Zeuthen, Schillerstraße das Fehlen der Blaulollis gesehen, aus Richtung Eichwalde kommend haben alle 4 Stück gefehlt. Die andere Seite habe ich nicht sehen können, mir war zu schwindelig, wohl aufgrund der hohen Geschwindigkeit *hust*
suspect.gif
, aber da fuhr ne Omi schon selbstbewusst auf der Straße (die der eigentliche Grund dafür war, dass mir das Fehlen der Schilder aufgefallen ist :oops:).
Werde meine sich in der Vorbereitungsphase befindende Untätigkeitsklage deswegen erstmal auf Eis legen, da meine Überprüfungsanträge nun scheinbar doch abgearbeitet werden, aber auch, weil ich bei den übrigen Strecken (die nicht oft gefahren werden) erstmal gucken muss, ob die Schilder da überhaupt noch stehen.
Die Bescheide können mir sowieso gestohlen bleiben, solange die Benutzungspflicht weg kommt.
 
Oooch wenn du schon mal dabei bist. Die Schilder zwischen Niederlehme und Wensdorf stehen auch immernoch :p
 
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