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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Nö. Habe es schon drei Polizisten gesagt, die ich in der Nähe antraf. Das interessiert niemanden.
Super freundlich sein, Name/ Dienstgrad erfragen/ Höflich bleiben ...
Auf die Frage, warum man das wissen wolle, lächelnd antworten: "Ach, nur so" breit grinsen und die Personalien aufnehmen:D
... Später wegwerfen, wer hat schon Zeit kleinen Befehlsempfängern ans Bein zu pissen?

Aber den Effekt stell ich mir interessant vor;)
Kommt was, oder kommt nix????
Nächstesmal vllt. anders verhalten ....;):)
 
Super freundlich sein, Name/ Dienstgrad erfragen/ Höflich bleiben ...
Auf die Frage, warum man das wissen wolle, lächelnd antworten: "Ach, nur so" breit grinsen und die Personalien aufnehmen:D
... Später wegwerfen, wer hat schon Zeit kleinen Befehlsempfängern ans Bein zu pissen?

Aber den Effekt stell ich mir interessant vor;)
Kommt was, oder kommt nix????
Nächstesmal vllt. anders verhalten ....;):)
Da musste hier in München aber aufpassen, dass sie Dich dann nicht erst mal mit zur Wache mitnehmen.
 
So ein Blödsinn diese Volvo Idee. Was ist wenn der Akku des Smartphones leer ist? Kein Netz? :crash:
 
Da musste hier in München aber aufpassen, dass sie Dich dann nicht erst mal mit zur Wache mitnehmen.
Jeder Deutsche ab 16Jahren muß sich ausweisen können;)
Auch Polizisten!!!
Voraussetzung Deinerseits: ABSOLUT Untadeliges Verhalten!!!
Schließlich hast Du Deinen Freund und Helfer ja zu Hilfe gerufen (weil Du nichtweiterkamst, ohne Gesetze zu brechen;))
Wenn die nicht helfen ist das ja unterlassene Hilfeleistung!
Auch wenn in Bayern die Uhren anders ticken sollten: Gesetze gelten für ALLE Deutsche! Und Bayern mag ein Freistaat sein, gehört aber zur BUNDESREPUBLIK!
 
Schließlich hast Du Deinen Freund und Helfer ja zu Hilfe gerufen (weil Du nichtweiterkamst, ohne Gesetze zu brechen;))
Du glaubst echt, da würde jemand in einer angemessenen Zeit in einer Großstadt kommen?

:D

Bei einem Unfall ohne Personenschaden dauert das ja schon bis zu einer Stunde. Was meinst Du wie schnell die kommen, wenn es um ein parkendes Fahrzeug auf nem Radweg geht? Wenn die überhaupt deswegen kommen ...
 
Kann man unter dem Schock des Erlebtem nicht etwas übertreiben ohne gleich in Handschellen wegen irreführung abgeführt zu werden?;)
 
zu den Kommentaren, ist dieser Thread in manchen Kommentaren so viel besser zu anderen Verkehrsteilnehmern?

zu den Gesetzen die für alle gelten, es entsteht leider oft der Eindruck "alle Tiere sind gleich ... " aber lassen wir das schweift vom Thread ab.

Allen ein schönes Fest!
 
Nö. Habe es schon drei Polizisten gesagt, die ich in der Nähe antraf. Das interessiert niemanden.

Ich fürchte, damit wirst Du weiterhin leben müssen.
In diesem Land gilt bei Ordnungswidrigkeiten das sog. "Opportunitätsprinzip", d.h. die Behörde kann nach ihrem
Ermessen im Rahmen des OWiG entscheiden, ob und wie sie tätig wird.
Einen Anspruch des Bürgers gegen die Behörde bzw. gegen die Polizei, hier irgendwie tätig zu werden,
gibt es nicht !
 
zu den Kommentaren, ist dieser Thread in manchen Kommentaren so viel besser zu anderen Verkehrsteilnehmern?

zu den Gesetzen die für alle gelten, es entsteht leider oft der Eindruck "alle Tiere sind gleich ... " aber lassen wir das schweift vom Thread ab.

Allen ein schönes Fest!
Nö, aber ist ja auch ein "Fach-Forum":D

Wie überall gibt es Hetzer, Mahner, Gemäßigte, Verpeilte, Und Symphatisanten für alle Lager, wobei die Mehrheit ...

Fachforum ebent;)
 
Ach, die Polente macht doch wegen so einem läppischen LKW auf dem Fahrradweg keinen Finger krumm, ist in den Augen der meisten Leute auch kein richtiges Halteverbot. Obwohl da, glaub ich, sogar absolutes Halteverbot ist, wenn ich es richtig auf dem Foto erkannt habe. Nee, wegen solcher Kleinigkeiten erwarte ich schon lange keine Hilfe mehr. Da helfen eigentlich nur besagte Zettel, um es mit Humor unsererseits zu nehmen. Die Haftnotizen sind ganz lustig, aber bei mir muss es DIN A4-füllend an die Heckscheibe mit der kleinen Hoffnung, der andere sieht es nicht sofort und fährt damit noch los...

Ist das gleiche wie auf den Bahnhöfen, da hält sich auch keiner ans Rauchverbot. Spricht man die Leute auf ihre Rücksichtslosigkeit an wird man nur angeblafft. Sich an die DB-Sicherheitsleute oder Ticketkontrolleure wenden bringt da auch nix, selbst dann nicht wenn man sie auf die aushängende Hausordnung und ihr innehabendes Hausrecht hinweist. Kein Wunder, viele von denen sind wahrscheinlich genauso abhängig.
 
Zum rauchen kann man sich doch in die gelben Quadrate stellen. Da zieht doch der Rauch sicher senkrecht nach oben? :p
 
Ach, die Polente macht doch wegen so einem läppischen LKW auf dem Fahrradweg keinen Finger krumm, ist in den Augen der meisten Leute auch kein richtiges Halteverbot.

Man sollte immer auch da drauf hin weisen, dass Radwege in der Regel nicht für derartige Belastungen ausgelegt sind. Wenn sich dort so schwere Fahrzeuge drauf stellen, wo keine Ausfahren/Einmündungen sind, dann führt das auf Dauer zu Schlaglöchern. Der Untergrund ist dort nur für leichte Fahrzeuge gemacht worden. Neben der Ordnungswidrigkeit könnte man zumindest den Verdacht einer Straftat annehmen, nämlich Sachbeschädigung, auch wenn das sicher keine Absicht ist.

Schade, eigentlich müssten die Städte schon aus Eigeninteresse das parken/halten von LKW an solchen Stellen protokollieren um dann wenn später dort Schäden auftreten sollten dem Verursacher die Reparatur in Rechnung zu stellen. Leider sieht die Realität so aus, dass die Schäden dann einfach gar nicht repariert werden, manchmal wird halt ein Schild mit "Radwegschäden" auf gestellt. Wenn es dann doch irgendwann mal repariert wird, darf natürlich die Allgemeinheit dafür zahlen.
 
... Neben der Ordnungswidrigkeit könnte man zumindest den Verdacht einer Straftat annehmen, nämlich Sachbeschädigung, auch wenn das sicher keine Absicht ist....

Nein, das ist abwegig.
Gem. §§ 303, 15 StGB braucht man für eine Sachbeschädigung einen Vorsatz.
Fahrlässiges Handeln reicht nicht.
Hier neben der Ordnungswidrigkeit eine strafbare Sachbeschädigung annehmen zu wollen, ist absurd.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein, das ist abwegig.
Gem. §§ 303, 15 StGB braucht man für eine Sachbeschädigung einen Vorsatz.
Fahrlässiges Handeln reicht nicht.
Hier neben der Ordnungswidrigkeit eine strafbare Sachbeschädigung annehmen zu wollen, ist absurd.

Wer mit einem LKW auf einen für Kraftfahrzeuge gesperrten Weg fährt, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass der Untergrund dabei beschädigt wird. Das reicht für eine Sachbeschädigung bereits aus. Was die reine Haftung angeht ist es völlig egal ob mit oder ohne Vorsatz.
 
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