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Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen

yama

23skiddoo
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Siehe Bundesratsdrucksache: http://www.bundesrat.de/drs.html?id=332-1-16

Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften und Radstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften wurden von § 45 IX ausgenommen, so dass Benutzungspflichten unabhängig davon angeordnet werden können, ob die Gefahr auf dem Radweg oder der Fahrbahn größer ist.

Weitere Neuerung: Kinder unter 9 Jahren, die von Erwachsenen begelitet werden, dürfen jetzt auf dem Radweg fahren anstatt auf dem Gehweg.
 

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Re: Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen
Soweit ich das richtig verstehe, ist da nur von Empfehlungen zur Änderung der Straßenverkehrsordnung die Rede. Ob diese Empfehlungen ganz, teilweise oder gar nicht befolgt werden, bleibt erst noch abzuwarten. Wenn man den ganzen Mist durchliest-mein erster Gedanke war "Als ob wir sonst keine Probleme oder dringenderes zu erledigen hätten".
 
@Itsme
Ja natürlich kannst Du was machen:

Vollständig kapitulieren und statt als Dissident zu vereinssamen lieber einstimmen in das tumb aggressive Gegröle der neuen Radwege-Pegida:

Faaahr-rat braucht Raaaadweg, Fahrbahn-fahrer raus
Faaahr-rat braucht Raaaadweg, Fahrbahn-fahrer raus
Faaahr-rat braucht Raaaadweg, Fahrbahn-fahrer raus

ich habe mal ne Weile auf Twitter mitgelesen, wie da so die Stimmung in der "neuen Radwegeszene" ist. Gruselig. Mal 'Umwerfer', Strizzi', 'KatsDekker' und andere reinziehen. Wirklich gruslig und erschreckend eindimensional.
Trend ist klar: Fahrbahn ist ab jetzt ein Fetisch für die mit der Autolobby verbündete VC-Sekte der 'strong and fearless', die unsere Kinder durch Aufhebung der Benutzungspflicht zwischen die LKW auf die Fahrbahn zwingen wollen. Gegen diese Kindermörder muss dringend angearbeitet werden. Ausserdem überall Radwege bauen. Und damit die jetzt auch so gut werden wie in Holland brauchen wir unbedingt auch die Benutzungspflicht, weil sonst ja die ganzen untauglichen Radwege wieder abgebaut werden.

Logik ist da nicht mehr gefragt. Stattdessen hat aggressive Dogmatik längst den Diskurs übernommen.

Springer Presse ist ja auch bereits dabei, und die um 'Anschlussfähigkeit' bemühte Radweg-Pegida wird nicht müde zu betonen, dass der Bau von guten Radwegen ja auch dem Autoverkehr nutzt, ..., ... Das ist natürlich nicht selbstkritisch gemeint, sondern jubelnd im Bewußtsein auf einem anschlussfähigen Kurs auf dem Weg in die Mitte der Gesellschaft zu sein. dass in der 'Mitte' die fette Spinne der Autoindustrie sitzt ???
Besser nicht erwähnen, sonst :
Kin-der-mör-der, Kin-der-mör-der, Kin-der-mör-der, ..

Vorbei die Zeit, als Radverkehr automatisch was mit Ökologie und Verkehrswende zu tun hatte ...
Jetzt gehts nur noch drum, wie mit separiertem Fahrradkurzstreckenverkehr dem 'Autoverkehr genutzt' werden kann. Natürlich ist die Rhetorik ganz auf öko-greenwashing-Niveau. Sind ja auch imer mehr privatwirtschaftlich arbeitende Profi-campiagner bei der 'Radweg-Pegida' involviert.
Die bekannte 'Fahrradhauptstadt Münster' scheint da wohl mit gutem Beispiel voranzugehen, indem die ganzen benutzungspflichtigen Radwege immerhin als das charakterisiert werden, was sie funktional auch sind: autogerechte Kapazitätsaufteilung bei begrenztem Raum:
http://www.wn.de/Muenster/2503629-Radverkehrskonzept-2025-Das-Anti-Stauprogramm

In diesem Kontext macht die Bundesrat Annahme von Ziffer 4 aus 332/1/16 ja durchaus Sinn.
 
Kann das mal einer übersetzen? Ich habe mir die "Empehlung" und das original durchgelesen. Ich blicke nicht durch, was da jetzt genau geändert werden soll. Noch dazu begreife ich die Begründung des BR zu diesem Absatz nicht.
Wollen die jetzt also die blauen Schlidchen weglassen obwohl die Schutzstreifen und Radwege nicht die Spezifikation erfüllen oder weil sie die (angeblich) erfüllen?

Das einzige was ich verstehe ist, dass die Gefährdungsbeurteilung außerorts wegfallen soll, weil ja 100 km/h angeblich üblig seien (was zu beweisen wäre) und dies per se 30% höhere Gefahr bedeutet (von was auch immer und woher die Zahl kommt, ist auch nicht klar).
Insofern mal schön die Kirche im Dorf lassen :D
 
die Stimmung in der "neuen Radwegeszene" ist. Gruselig.

Deckt sich ganz genau mit meinen Erfahrungen. In einzelnen Punkten haben sie ja sogar recht (VC ist nichts für kleine Kinder, das hat der Gesetzgeber aber schon sehr, sehr lange erkannt), aber vor lauter Kampfgeist gegen die schlimmen, kinderfressenden Männer (die "neue Radwegeszene" besteht zwar auch nur aus Männern, greift aber trotzdem mit Begeisterung tief in die Genderkiste) haben sie völlig das Ziel Radverkehr aus den Augen verloren. Eine Position in der kleinen, sinnvollen Nebendiskussion um Sicherheit vs gefühlte Sicherheit hat sich da in eine blinde Ideologie verselbstständigt, die in manchen Fällen nur noch das Radfahren auf der Fahrbahn verbieten will, notfalls sogar ohne Radweg (ja, mir sind wirklich schon Idioten begegnet die glauben, dass man nur das Straßenradfahren ausreichend streng verbieten muss, dann kommt die Radinfrastrukrur schon von selbst - völlig Banane!)
 
Das einzige was ich verstehe ist, dass die Gefährdungsbeurteilung außerorts wegfallen soll, weil ja 100 km/h angeblich üblig seien (was zu beweisen wäre) und dies per se 30% höhere Gefahr bedeutet (von was auch immer und woher die Zahl kommt, ist auch nicht klar).
Genau zu dem Schluss bin ich auch gekommen: sobald die vollen 100 erlangt sind würde es nach Umsetzung kein Wegklagen wegen fehlender besonderer Gefahrensituation mehr geben. Der Rest sind vermeintliche Klarstellungen zu Bodenmarkierungen, würde danach wahrscheinlich genauso niemand verstehen wie vorher.

Insofern mal schön die Kirche im Dorf lassen :D

In Gegenden, in denen es üblich ist Lollies an straßenbegleitende Singletrails zu hängen könnte das durchaus ganz entscheidende Folgen haben. Und andere Gegenden können dann um so leichter zu solchen werden. Ein weiter Schritt zur schleichenden autobahnisierung des öffentlichen Raumes :(
 
Gültig nur bei T100? Nein, das ist so m.e. definitiv nicht.
Ausserhalb geschl. Ortschaften (agO) entfällt jegliche Gefahrenabwägung. Stattdessen wird pauschal angenommen, dass agO pauschal eine erhöhte Gefährdungslage für Radfahrende auf der Fahrbahn besteht. Zwar kann m.E. nach wie vor eine StVB davon absehen ein Wegelchen benutzungspflichtig auszuschildern, aber das dürfte wohl die absolute und vom Gesetzgeber nicht gewünschte Ausnahme sein.

Die Änderung des Gesetztestextes ist doch gar nicht so schwer zu verstehen: die Aufzählung von Nicht-Beschilderungs-Ausnahmen in 45 IX Satz 2 wird einfach um zwei weitere Ausnahmefälle ergänzt. Nämlich zusätzlich zu den bisherigen Ausnahmen alle Wegelchen agO und zusätzlich alle Radstreifen igO.

Also mit T100 hat das praktisch nichts zu tun, das ist nur erwähnt innerhalb eines kruden Argumentationsfadens in der Begründung der Änderungsempfehlung.

Erkennbares Ziel sind Fahrrad-freie Fahrbahnen. Wahrscheinlich kommen auch noch MoFas und e-bikes und dergleichen bei der nächsten Änderung dran?
Verbesserte Autoreisezeiten und Gütertransportzeiten sind ein relevanter Wirtschaftsfaktor im Standortwettbewerb. Da sollen son paar nervige Rad-Hansel nicht zwischenfunken. Ausserdem 'erfordern' immer speziellere Anforderungsprofile der Arbeitgeber immer weitere Pendlerstrecken, die ja irgendwie ins Reisezeitbudget passen müssen.

Das mit der "Autobahnisierung" triffts super!
Mal abwarten was sich da in nächster Zeit noch tut: möglicherweise soll ja auch die Benutzungspflicht nach und nach den Status von Ausnahmetatbestandsfreien Fahrbahnsperrungen kriegen? Ist ja bis dato durch das immer häufiger zu sehende Verkehrszeichen 254 angeordnet. wäre zumindest logisch, um das ohnehin nicht beachtete und i.d.R. nicht sanktionierte Sichfahrgebot weiter auszuhöhlen.

Düstre Aussichten, aber so ist das halt: je mehr Leute aufs Rad steigen, umso gründlicher müssen die Maßnahmepakete ausfallen, um zu verhindern, dass der Autoverkehr ausgebremst wird.
 
Stattdessen wird pauschal angenommen, dass agO pauschal eine erhöhte Gefährdungslage für Radfahrende auf der Fahrbahn besteht.
Nein, nicht einmal das. In der Begründung heißt es doch ganz klar „zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufes“. Kein Komma, kein und. Der flüssige Verkehrsablauf muss also sichergestellt werden. Darum geht es.
Das auch Radfahrer zum Verkehr gehören und deren Flüssigkeit dabei verloren geht, wen juckts?

Wer von Euch hat dem BMVI schon geschrieben und aufgefordert, diese Änderungen nicht zu übernehmen? Hab das schon vor der Abstimmung im Bundesrat getan und überlege ob ich es jetzt nochmal machen soll.
 
Es war ja noch nicht absehbar, wohin die Reise gehen würde, daher eher kurze Kommentare zu den von den Bundesratsausschüssen vorgeschlagenen Änderungen. Und auch nur per Email. Aber ein Ministerium hat natürlich eine Kontaktseite:
http://www.bmvi.de/DE/Service/AnfahrtUndAdressen/anfahrt-und-adressen_node.html
Überlege jetzt eben ob ich nochmal ausführlicher zu den von BR jetzt beschlossenen Forderungen Stellung nehmen soll - und zwar nicht einfach nur per Email.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/...0400/332-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
 
Nein, nicht einmal das. In der Begründung heißt es doch ganz klar „zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufes“. Kein Komma, kein und. Der flüssige Verkehrsablauf muss also sichergestellt werden. Darum geht es.
Das auch Radfahrer zum Verkehr gehören und deren Flüssigkeit dabei verloren geht, wen juckts?

Ja, da hast Du Recht.
Autoland strikes back. Der Widerstand dagegen dürfte sich leider in Grenzen halten, da jetzt in der "Radszene" die Devise ausgerufen wurde: Fahrbahnradeln ist für Strong-and-Fearless-Egoisten. Kinder brauchen Radwege, also Benutzungspflicht, damit wir endlich so tolle Radwege wie in Holland kriegen.

Ich empfehle da mal nachzurechnen:
Länge des Ausserorts-Strassennetzes und 2 x ca. 300.000 EUR/KM für taugliche begleitende Radwege (Einrichtungswege) und RSW auf wichtigen Strecken mit Kosten von 1x ca. 1,5 Mio./KM (Zweirichtungsweg).
Dann noch überlegen wie die resultierenden satt 3-steiige Milliardenbeträge mit den verabschiedeten Schuldenbremsen zu vereinbaren sind ..., ...
Aber egal ... "Rad braucht Radweg" ist die neue Devise.
 
Klingt für mich nach nackter Panik der Autoianer :cool:
Wird sowieso spannend, wie man sich auf ein einzelnes Verkehrsmittel konzentriert, wo der Rest der Welt wohl andere Wege geht. Aber man kann es ja schonmal mit der Angst zu tun bekommen, wenn da ein anderer Verkehrsteilnehmer vor einem ist. Vor allem find ich das toll, wenn die einem Radfahrer auf einer Straße mit mehr als zwei Fahrspuren erzählen wollen, wo man zu fahren habe.

Aber offenbar ist das wieder ein deutsches Phänomen. Jeder muss seinen eigenen Weg bekommen. Ordnung muss ja sein!
Ich möchte dann aber auch echte Fahrradwege, auch mit zwei Spuren pro Richtung und mit je einem Meter Breite. Die Wege müssen natürlich auch regelmäßig freigeräumt sein.

Wann kommt denn das nächste Dieselgate?
 
@frank7777
Die ADFC-Geschäftsführung freut sich wie Bolle, dass sie jetzt ab und zu mal am Katzentisch des Polit-business sitzen darf. Gibt dann direkt große Jubel-Tweets, dass "Der Radverkehr" jetzt endlich in der "Mitte der Gesellschaft angekommen ist" und sowas. Das kommt dabei raus, wenn fachfremde Münsteraner Theologen sich aufm Chefsessel beim Fahrradclub wichtig fühlen dürfen ...
Symptomatisch: nahezu alle Umweltverbände schlugen die hände überm Kopf zusammen, als sie den neuen Bundesverkehrswegeplan gelesen haben, nur der ADFC Theologe fand lobende Worte, weil jetzt bundesweit 20 Mio. (ja, Millionen nicht Milliarden) für Radschnellwege oder ähnliches generös veranschlagt worden sind.
Die kriegen nen halben Brotkrumen hingeworfen und wähnen sich beim Festmahl.
Würd mich nicht wundern, wenn deren Hauptberufliche mit dahinterstecken und aktiv das eigene - von der Basis entwickelte - verkehrspoltische Programm hintertreiben, in dem noch vor 2 jahren die alte Linie von wahlfreier Benutzung ( 'gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht' ) für den Verein festgeschrieben worden ist.

BDR? Die haben was das angeht doch schon vor Jahren empfohlen brav immer die Radwege zu benutzen, auf denen man doch gut trainieren könne, und sind ansonsten damit beschäftigt die allgemeine Helmpflicht voranzutreiben (Helmpflicht bei RTF und so, sponsored by Skoda ...) ?
 
Mich ärgert am meisten, dass Benutzungspflicht auch bei gemischten Rad- /Fussgängerwegen angeordnet wird. Keinerlei Trennung von Spaziergängern, Hunden, Kindern etc. Da wird einfach ein bestehender Bürgersteig genommen, bestenfalls angepinselt und gleich mal mit einem blauen Schild versehen. Um Fussgänger nicht zu gefährden, kannst du Schritttempo fahren. Das gibt es inner- wie außerorts. Innerorts laufen dir die Fussgänger, ohne im Mindesten auf den Radfahrverkehr zu achten, ständig vor das Rad. Von Fussgängern komplett getrennte Radwege sind selten und dann häufig in einem Zustand, der zumindest für Rennräder kaum geeignet ist, jedenfalls hier in der Gegend. Sinnvolles Training ist auf keinem der beiden "Radwege" möglich.

Wenn man eine Benutzungspflicht macht, dann sollten zunächst einmal die Radwege vernünftig gebaut werden, ich sage da nur Niederlande.

Klar ist auch, dass nach Inkrafttreten der Änderung man noch mehr von den Autofahrern angepöbelt wird, wenn man den Radweg nicht benutzt. Ist ja jetzt schon so, dass Autofahrer nicht erkennen können, ob der Radweg o.k. oder aber (für ein Rennrad) faktisch nicht befahrbar ist.

Am besten vllt. schon mal 28er Reifen und eine gefederte Sattelstütze anschaffen. Oder gleich ein MTB mit Slicks.

Lieber sollte man die Eifel sonntags grundsätzlich für Motorräder sperren, das wäre mal eine Maßnahme. Da kommen an einem jeden trockenen Sonntag zig Mal mehr Motorrad- als Radfahrer zu Schaden.
 
Ich denke grundsätzlich wird sich für die meisten nichts ändern. Radwege die gut sind fahre ich, welche die ich nicht befahren will, nicht. Werde ich auch zukünftig so machen. Ein blaues Schild ist ja eh jetzt schon immer da. Der Verstoß an sich bleibt also gleich oder seh ich das falsch...
Was wirklich schlimmer werden wird ist das Verhalten der Autofahrer gegenüber Radfahrern.
 
Wenn man eine Benutzungspflicht macht, dann sollten zunächst einmal die Radwege vernünftig gebaut werden, ich sage da nur Niederlande.

Ich denke grundsätzlich wird sich für die meisten nichts ändern. Radwege die gut sind fahre ich, welche die ich nicht befahren will, nicht. Werde ich auch zukünftig so machen.

Volle Zustimmung, genau so sehe ich es auch. Eine Benutzungspflicht kann ich begrüßen, wenn sie eine sichere, logische und durchgehende Infrastruktur bauen, was momentan aber nach Science-Fiction klingt.
 
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